Wertverluste der staatlichen Fahrzeugflotten durch Abgasskandal

Anfrage an: Bundesrechnungshof

den gesamten Wertverlust der Fahrzeugflotten im Besitz oder Leasing des Bundes durch den Abgasskandal.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. März 2018
  • Frist
    13. April 2018
  • 0 Follower:innen
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den gesamten Wer…
An Bundesrechnungshof Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Wertverluste der staatlichen Fahrzeugflotten durch Abgasskandal [#26972]
Datum
11. März 2018 13:29
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den gesamten Wertverlust der Fahrzeugflotten im Besitz oder Leasing des Bundes durch den Abgasskandal.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesrechnungshof
Referat Pr/Presse 20 60 12 - 11/2018 Sehr geehrter Herr Scharfenort, mit Anfrage vom 11. März 2018 begehr…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 11. März 2018; Wertverluste der staatlichen Fahrzeugflotten durch Abgasskandal [#26972]
Datum
12. März 2018 14:29
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
4,4 KB


Referat Pr/Presse 20 60 12 - 11/2018 Sehr geehrter Herr Scharfenort, mit Anfrage vom 11. März 2018 begehren Sie die Herausgabe von Informationen über den gesamten Wertverlust der Fahrzeugflotten im Besitz oder Leasing des Bundes durch den Abgasskandal. Sie berufen sich hierbei auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und das Umweltinformationsgesetz (UIG). Es besteht kein Anspruch nach dem UIG und dem IFG auf Zugang zu Informationen aus der Prüfungs- und Beratungstätigkeit des Bundesrechnungshofes. Der Gesetzgeber hat mit § 96 Absatz 4 BHO eine abschließende Regelung geschaffen, die anderen Regelungen auf Informationszugang vorgeht. Damit hat der Gesetzgeber einen Ausgleich zwischen dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit auf der einen Seite und dem Schutzbedürfnis einer unabhängigen und unbeeinflussten externen Finanzkontrolle und der parlamentarischen Budgetkontrolle durch den Bundestag auf der anderen Seite herbeigeführt. § 96 Absatz 4 BHO erfasst sämtliche Informationen, die zu den Prüfungs- und Beratungsakten des Bundesrechnungshofes gehören (§ 96 Absatz 4 Satz 1 bis 3 BHO) und deckt demnach dessen gesamte Prüfungs- und Beratungstätigkeit ab. Nach § 96 Absatz 4 Satz 3 BHO kann der Bundesrechnungshof seine Prüfungsergebnisse zugänglich machen, sofern diese abschließend festgestellt sind und keine öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen. Leider kann ich Ihnen dennoch nicht behilflich sein, weil der Bundesrechnungshof zum o. g. Wertverlust keine Prüfungserkenntnisse hat. Mit freundlichen Grüßen