Social Media Aktivitäten des BBK

- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des BBK
- Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.)
- Dokumente in denen das BBK seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. März 2018
  • Frist
    13. April 2018
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - interne Richtl…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Social Media Aktivitäten des BBK [#26989]
Datum
12. März 2018 18:01
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des BBK - Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.) - Dokumente in denen das BBK seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrter Herr Wolf, haben Sie vielen Dank für Ihren Antrag vom 12.03.2017. Hiermit bestätigen wir Ihnen…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: Social Media Aktivitäten des BBK [#26989]
Datum
15. März 2018 16:31
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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87,7 KB
Sehr geehrter Herr Wolf, haben Sie vielen Dank für Ihren Antrag vom 12.03.2017. Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass wir Ihre Anfrage mit der Nummer 26989 erhalten haben und werden zeitnah auf Sie zurückkommen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrter Herr Wolf, Ihr Antrag wurde dem für Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Referat zugeleitet und wird d…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
Social Media Aktivitäten des BBK [#26989]
Datum
21. März 2018 12:14
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.png
87,7 KB
Sehr geehrter Herr Wolf, Ihr Antrag wurde dem für Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Referat zugeleitet und wird derzeit bearbeitet. Der von Ihnen beantragte Informationszugang, ist wegen urlaubsbedingter Abwesenheiten nicht innerhalb der Frist des § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG zu erwarten. Dafür bitten wir Sie vorab um Verständnis. Sobald Ihr Antrag beantwortet werden kann, kommen wir unaufgefordert auf Sie zurück. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrter Herr Wolf, vielen Dank für Ihre Anfragen und Ihr Interesse am Bundesamt für Bevölkerungsschutz un…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: Social Media Aktivitäten des BBK [#26989]
Datum
23. Mai 2018 17:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, vielen Dank für Ihre Anfragen und Ihr Interesse am Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Anbei erhalten Sie die Auskünfte unseres Hauses auf Ihren Antrag nach IFG/UIG/VIG vom 12.03.2018 zu den Social Media Aktivitäten des BBK [#26989]. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen