Mehrfach-Immatrikulierte

Die Anzahl aller Studierenden, die in NRW an mehr als einer Hochschule immatrikuliert sind.

Ergebnis der Anfrage

In NRW waren zum Wintersemester 20/21 insgesamt 8.415 Studierende als Nebenhörer gemeldet - von diesen waren 5.863 an einer anderen Hochschule in NRW und 2.552 an einer Hochschule außerhalb von NRW als Nebenhörer gemeldet. 71 Studierende mit Nebenhörer-Status waren beurlaubt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2023
  • Frist
    16. März 2023
  • 3 Follower:innen
Franziska C
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Franziska C
Betreff
Mehrfach-Immatrikulierte [#270302]
Datum
14. Februar 2023 19:37
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl aller Studierenden, die in NRW an mehr als einer Hochschule immatrikuliert sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Franziska C Anfragenr: 270302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270302/ Postanschrift Franziska C << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Franziska C

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Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Guten Tag, zuständigkeitshalber wurde Ihre Anfrage vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW an IT.NRW als…
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Mehrfach-Immatrikulierte [#270302]
Datum
22. Februar 2023 14:59
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
2,3 KB
image002.png
5,2 KB


Guten Tag, zuständigkeitshalber wurde Ihre Anfrage vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW an IT.NRW als Statistisches Landesamt Nordrhein-Westfalen weitergeleitet. Im Rahmen der amtlichen Studierendenstatistik sind Mehrfachimmatrikulationen über den Hörerstatus identifizierbar. Gemäß der statistischen Definition sind Nebenhörer „als Haupthörer an einer anderen Hochschule und zusätzlich an einer meldenden Hochschule eingeschrieben, die sie als „Nebenhörer“ oder (bei vollgültiger Einschreibung) intern als „Haupthörer“ führt“. Im zurückliegenden Wintersemester 2021/22 wurden von den Hochschulstandorten in Nordrhein-Westfalen insgesamt 8.415 Personen als Nebenhörer zur Statistik gemeldet (davon 71 beurlaubt). Davon waren gemäß der Statistikmeldungen 5.863 Nebenhörer (davon 33 beurlaubt) gleichzeitig als Haupthörer an einem weiteren Hochschulstandort in NRW eingeschrieben und 2.552 (davon 38 beurlaubt) an einem Hochschulstandort außerhalb von NRW. Bitte beachten Sie, dass sich die Beurlaubung jeweils auf den Status als Nebenhörer bezieht und von der Art der Einschreibung als Haupthörer abweichen kann. Falls Sie hierzu noch Fragen haben, kommen Sie gerne auf mich oder die Kolleginnen und Kollegen unter <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu. Mit freundlichen Grüßen