Anspruch von Minderjährigen auf die 200 Euro-Einmalzahlung

1. Ist Ihnen bekannt, ob es Minderjährige gibt, die Anspruch auf die 200 Euro Einmalzahlung für Studierende, (Berufs-) Fachschülerinnen und Fachschüler haben?
1.1 Falls ja, um wie viele Personen handelt es sich (Schätzungen reichen)?

2. Gibt es im BMBF Überlegungen, wie Personen unter 16 bzw. 18 Jahren die Einmalzahlung beantragen können? Gab oder gibt es Probleme bei der Auszahlung für Minderjährige, von denen das BMBF weiß?
Bitte senden Sie mir dazu sämtliche Dokumente, E-Mails etc. zu.
Dazu fällt auch die Frage zur Überweisung auf das Girokonto der Eltern bei Minderjährigkeit und ähnliche Fragen, die im BMBF gestellt wurden.

Hintergrund ist, dass der Online-Ausweis unter 16 Jahren deaktiviert ist und anschließend im Bürgerbüro manuell aktiviert werden muss.
(vgl. https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/pin-brief/pin-brief-node.html#doc14626366bodyText5)
Weiterhin kann auch das ELSTER-Zertifikat erst ab 18 Jahren erstellt werden (eigene Recherche).

Es ist somit unklar, wie Minderjährige (insb. unter 16 Jahren oder ohne eID) ihre Einmalzahlung erhalten sollen, wenn die Beantragung auf die auf einmalzahlung200.de genannten Möglichkeiten beschränkt ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2023
  • Frist
    17. März 2023
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Ist Ihnen bekannt, ob es Minderjäh…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anspruch von Minderjährigen auf die 200 Euro-Einmalzahlung [#270319]
Datum
14. Februar 2023 22:20
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Ist Ihnen bekannt, ob es Minderjährige gibt, die Anspruch auf die 200 Euro Einmalzahlung für Studierende, (Berufs-) Fachschülerinnen und Fachschüler haben? 1.1 Falls ja, um wie viele Personen handelt es sich (Schätzungen reichen)? 2. Gibt es im BMBF Überlegungen, wie Personen unter 16 bzw. 18 Jahren die Einmalzahlung beantragen können? Gab oder gibt es Probleme bei der Auszahlung für Minderjährige, von denen das BMBF weiß? Bitte senden Sie mir dazu sämtliche Dokumente, E-Mails etc. zu. Dazu fällt auch die Frage zur Überweisung auf das Girokonto der Eltern bei Minderjährigkeit und ähnliche Fragen, die im BMBF gestellt wurden. Hintergrund ist, dass der Online-Ausweis unter 16 Jahren deaktiviert ist und anschließend im Bürgerbüro manuell aktiviert werden muss. (vgl. https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/pin-brief/pin-brief-node.html#doc14626366bodyText5) Weiterhin kann auch das ELSTER-Zertifikat erst ab 18 Jahren erstellt werden (eigene Recherche). Es ist somit unklar, wie Minderjährige (insb. unter 16 Jahren oder ohne eID) ihre Einmalzahlung erhalten sollen, wenn die Beantragung auf die auf einmalzahlung200.de genannten Möglichkeiten beschränkt ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270319/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr << Antragsteller:in >> anbei finden Sie den Bescheid für Ihren Antrag nach dem Informationsfreih…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Anspruch von Minderjährigen auf die 200 Euro-Einmalzahlung [#270319]
Datum
14. März 2023 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,5 MB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei finden Sie den Bescheid für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen