Erlass zum „Bündnis für Demokratie und Toleranz“

sämtliche Aufzeichnungen und Kommunikation, die zum Erlass des Stopps der Auszahlung des Preisgeldes an das „Bündnis für Demokratie und Toleranz“ geführt hat (vgl. https://www.tagesspiegel.de/politik/kontakte-zu-linksradikalen-bundesregierung-stoppt-foerderung-fuer-festival-offenes-neukoelln/21069286.html).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. März 2018
  • Frist
    17. April 2018
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Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Aufzei…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
Erlass zum „Bündnis für Demokratie und Toleranz“ [#27061]
Datum
15. März 2018 10:53
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Aufzeichnungen und Kommunikation, die zum Erlass des Stopps der Auszahlung des Preisgeldes an das „Bündnis für Demokratie und Toleranz“ geführt hat (vgl. https://www.tagesspiegel.de/politik/kontakte-zu-linksradikalen-bundesregierung-stoppt-foerderung-fuer-festival-offenes-neukoelln/21069286.html).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Stefan Wehrmeyer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich meiner Anfrage von heute, nehmen Sie bitte meine aktualisierte PostAdres…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
AW: Erlass zum „Bündnis für Demokratie und Toleranz“ [#27061]
Datum
15. März 2018 22:17
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich meiner Anfrage von heute, nehmen Sie bitte meine aktualisierte PostAdresse am Ende dieser Nachricht zur Kenntnis. Antworten können Sie aber gerne per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer Anfragenr: 27061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Justiz
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Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. April 2018
Status
Anfrage abgeschlossen