BMI-Rundschreiben vom 2.3.2017 und vom 29.1.2018 zur Konkretisierung des Kennzeichenverbots im Rahmen des PKK-Verbots

Die Rundschreiben des BMI vom 2.3.2017 und vom 29.1.2018 zur Konkretisierung des Kennzeichenverbots bezüglich des Vereinsverbots der PKK.

Sofern diese Rundschreiben über die Bennennung, Bezeichnung und Darstellung der vom BMI verbotenen Kennzeichen enthalten sollte, "deren allgemeines Bekanntwerden geeignet ist, einen effektiven Vollzug des PKK-Verbots zu vereiteln," (Zitat aus: https://fragdenstaat.de/anfrage/rundschreiben-zu-verbot-von-pkk-symbolen/ ) hat eine Schwärzung oder andersweitige Unkenntlichmachung dieser Passagen/Informationen zu erfolgen, um eine erfolgreiche Beantwortung meiner IFG-Anfrage nicht zu verhindern.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass eine Verweigerung der Bekanntmachung der verbotenen Kennzeichen unweigerlich mit den Grundrechten auf Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit kollidieren würde und insofern nicht zulässig wäre.

Bitte beachten Sie: Sollten Teile meines Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind.

Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe.

Vielen Dank für Ihre Arbeit und Bemühungen mit meiner Anfrage!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. März 2018
  • Frist
    17. April 2018
  • 3 Follower:innen
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. April 2014
Status
Warte auf Antwort
Michael Ebeling
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Rundschreibe…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
BMI-Rundschreiben vom 2.3.2017 und vom 29.1.2018 zur Konkretisierung des Kennzeichenverbots im Rahmen des PKK-Verbots [#27098]
Datum
16. März 2018 12:54
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Rundschreiben des BMI vom 2.3.2017 und vom 29.1.2018 zur Konkretisierung des Kennzeichenverbots bezüglich des Vereinsverbots der PKK. Sofern diese Rundschreiben über die Bennennung, Bezeichnung und Darstellung der vom BMI verbotenen Kennzeichen enthalten sollte, "deren allgemeines Bekanntwerden geeignet ist, einen effektiven Vollzug des PKK-Verbots zu vereiteln," (Zitat aus: https://fragdenstaat.de/anfrage/rundschreiben-zu-verbot-von-pkk-symbolen/ ) hat eine Schwärzung oder andersweitige Unkenntlichmachung dieser Passagen/Informationen zu erfolgen, um eine erfolgreiche Beantwortung meiner IFG-Anfrage nicht zu verhindern. Ich möchte bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass eine Verweigerung der Bekanntmachung der verbotenen Kennzeichen unweigerlich mit den Grundrechten auf Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit kollidieren würde und insofern nicht zulässig wäre. Bitte beachten Sie: Sollten Teile meines Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind. Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe. Vielen Dank für Ihre Arbeit und Bemühungen mit meiner Anfrage!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Michael Ebeling <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling
Michael Ebeling
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „BMI-Rundschreiben vom 2.3.2017 und vom 29.1.20…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: BMI-Rundschreiben vom 2.3.2017 und vom 29.1.2018 zur Konkretisierung des Kennzeichenverbots im Rahmen des PKK-Verbots [#27098]
Datum
17. April 2018 06:43
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „BMI-Rundschreiben vom 2.3.2017 und vom 29.1.2018 zur Konkretisierung des Kennzeichenverbots im Rahmen des PKK-Verbots“ vom 16.03.2018 (#27098) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling Anfragenr: 27098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Michael Ebeling
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20.4.2018 (Az. Z I 4-13002/4#1532), das ich gest…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: AW: BMI-Rundschreiben vom 2.3.2017 und vom 29.1.2018 zur Konkretisierung des Kennzeichenverbots im Rahmen des PKK-Verbots [#27098]
Datum
25. April 2018 10:41
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20.4.2018 (Az. Z I 4-13002/4#1532), das ich gestern erhielt. Sie schreiben, dass eine Teilschwärzung der mir nicht ausgehändigten Unterlagen nicht möglich sei, weil es sich dann - aus welchen Gründen auch immer - um eine quasi vollständige Schwärzung des Dokuments handeln würde. Sie schreiben wörtlich: "Das hiernach [nach den Schwärzungen] verbleibende Ergebnis wäre ein Torso bar aller Sinnhaftigkeit." In den von mir erfragten Unterlagen, zumindest aber im ersten der beiden von mir angeforderten Rundschreiben vom 2.3.2017 befindet sich eine Auflistung der vom Kennzeichenverbot erfassten Bilder, Symbole und Abzeichen. Wäre es nicht möglich, wenigstens diesen Anhang/Anteil des Rundschreibens öffentlich zu machen? Die aus meiner Sicht guten Gründe dafür habe ich ja bereits dargelegt. Bitte teilen Sie mir mit, aus welchen Gründen die Aushändigung dieser Auflistung aus Ihrer Sicht nicht möglich ist. Danke für die Arbeit und viele gute Grüße, Michael Ebeling Anfragenr: 27098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
11. Mai 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Michael Ebeling
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „BMI-Rundschreiben vom 2.3.2017 und vom 29.1.2018 zur Konkretisierung des Kennzeichenverbots im Rahmen des PKK-Verbots“ [#27098]
Datum
16. Mai 2018 00:08
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/27098 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise abgelehnt, weil hier die Herausgabe eines nicht eingestuften Dokuments verweigert wurde. Die Begründung, die das BMI anführt, weswegen man mir dieses nicht zugänglich machen dürfte erfüllt die festgelegten Bedingungen, nach denen dem Dokument eine Geheimhaltungsstufe/Einstufung zugewiesen hätte bekommen müssen. Entweder ist das Dokument vertraulich oder nur (z.B.) nur für den Dienstgebrauch - und dann entsprechend eingestuft - oder aber es müsste im Zuge dieser IFG-Anfrage herausgegeben werden. So jedenfalls mein Eindruck und Empfinden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße, Michael Ebeling Anfragenr: 27098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-725/002 II#0386 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »BMI-Rundschreiben vom 2.3.2017 und vom 29.1.2018 zur Konkretisierung des Kennzeichenverbots im Rahmen des PKK-Verbots« [#27098] # 15-725/002 II#0386
Datum
18. Mai 2018 11:14
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
737,8 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-725/002 II#0386 Sehr geehrter Herr Ebeling, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen
Michael Ebeling
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir - nach Ihrem Schreiben vom 18.5.2018 - etwas zum Stand der Dinge mi…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage »BMI-Rundschreiben vom 2.3.2017 und vom 29.1.2018 zur Konkretisierung des Kennzeichenverbots im Rahmen des PKK-Verbots« [#27098] # 15-725/002 II#0386 [#27098]
Datum
1. August 2018 21:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir - nach Ihrem Schreiben vom 18.5.2018 - etwas zum Stand der Dinge mitteilen? Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling Anfragenr: 27098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-725/002 II#0386 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »BMI-Rundschreiben vom 2.3.2017 und vom 29.1.2018 zur Konkretisierung des Kennzeichenverbots im Rahmen des PKK-Verbots« [#27098] - unser Zeichen: 15-725/002 II#0386 48713/2018
Datum
17. August 2018 10:07
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-725/002 II#0386 Sehr geehrter Herr Ebeling, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat mir in dieser Sache eine Stellungnahme übermittelt. Nach deren Auswertung werde ich Ihnen eine Antwort zukommen lassen. Aufgrund der hohen Arbeitsauslastung bitte ich um Verständnis, dass die Bearbeitung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Mit freundlichen Grüßen

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-725/002 II#0386 Sehr …
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage »BMI-Rundschreiben vom 2.3.2017 und vom 29.1.2018 zur Konkretisierung des Kennzeichenverbots im Rahmen des PKK-Verbots« [#27098] - unser Zeichen: 15-725/002 II#0386 15745/2019
Datum
20. Februar 2019 08:17
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-725/002 II#0386 Sehr geehrter Herr Ebeling, das BMI hat mir ein seinen Stellungnahme mitgeteilt, dass es an seiner Rechtsauffassung festhält. Nach dortiger Auffassung gehört es zur Nachhaltigkeit der Bekämpfungsstrategie, dass ausschließlich für die Verbots- und Versammlungsbehörden der Länder bestimmte Unterlagen der Verbotsbehörden des Bundes nicht dem allgemeinen Publikum zugänglich gemacht werden. Diese Auffassung teile ich nicht. Nach meiner Bewertung wäre zumindest eine teilweise Herausgabe in Betracht gekommen. Mit freundlichen Grüßen