Kommunikation zu den vom Ausfuhrverbot 2020 umfassten Gütern / "Liste der Güte"

(1) die Dokumentation jeglicher Kommunikation zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – zum fraglichen Zeitpunkt Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) – und anderen Ministerien, Behörden oder externen Beratern im Zusammenhang mit der Erstellung der Liste der Güter, die gemäß „Anordnung von Beschränkungen im Außerwirtschaftsverkehr mit bestimmten Gütern“ vom 04.03.2020 nicht mehr ins Ausland verbracht werden durften, insbesondere Dokumente aus denen hervorgeht

- wer diese Liste erstellt hat.
Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation des Erstellers sollten ersichtlich bleiben.

- welche Behörden, Fachabteilungen oder externen Fachleute bei der Erstellung der Liste hinzugezogen wurden.
Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation beratender Personen sollten ersichtlich bleiben.

- welche Kriterien angelegt wurden, aufgrund derer die in den einzelnen Produktgruppen angeführten Normen und Standards ausgewählt wurden.

(2) die Dokumentation jeglicher Kommunikation zwischen dem BMWi und anderen Ministerien, Behörden oder externen Beratern im Zusammenhang mit Änderungen der Liste der Güter in der Neufassung der „Anordnung von Beschränkungen im Außerwirtschaftsverkehr mit bestimmten Gütern“ vom 12.03.2020

(3) die Dokumentation jeglicher Kommunikation zwischen dem BMWi und anderen Ministerien, Behörden oder externen Beratern – hier vor allem mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – im Zusammenhang mit der „Liste der Güte“, die mit dem Schreiben „Empfehlung für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen ohne CE/NE-Kennzeichnung im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19“ am 13.03.2020 vom BMAS gemeinsam mit dem BMG an die Chefs der Staats- und Senatskanzleien sowie die Obersten Gesundheitsbehörden der Länder versandt wurde, insbesondere Dokumente aus denen hervorgeht

- wer diese „Liste der Güte“ erstellt hat.
Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation des Erstellers sollten ersichtlich bleiben.

- welche Behörden, Fachabteilungen oder externen Fachleute bei der Erstellung der „Liste der Güte“ hinzugezogen wurden.
Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation beratender Personen sollten ersichtlich bleiben.

- welche Kriterien angelegt wurden, aufgrund derer die in den einzelnen Produktgruppen angeführten Normen und Standards ausgewählt wurden.

(4) die Dokumentation jeglicher Kommunikation zwischen dem BMWi und anderen Ministerien, Behörden oder externen Beratern – hier vor allem mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und / oder anderen Behörden, die im Frühjahr 2020 für die Beschaffung von Schutzausrüstung zuständig waren (u.a. BAAINBw, GZD, Beschaffungsamt BMI – Aufzählung nicht abschließend), aus der hervorgeht

- ob und in welchem Umfang die „Liste der Güte“ zur vertraglichen Grundlage für einzelne Beschaffungsmaßnahmen wurde,

- auf wessen Initiative nach dem 13.03.2020 Änderungen und / oder Ergänzungen an der „Liste der Güte“ vorgenommen wurden,

- welche fachlichen Empfehlungen eventuellen Änderungen und / oder Ergänzungen der „Liste der Güte“ nach dem 13.03.2020 zugrunde lagen.

Personenbezogene Daten können mit o.g. Einschränkungen geschwärzt werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Februar 2023
  • Frist
    23. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, << Antragsteller:in >> (1) die Dokumentation jeglicher Kommu…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation zu den vom Ausfuhrverbot 2020 umfassten Gütern / "Liste der Güte" [#271048]
Datum
21. Februar 2023 19:00
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, << Antragsteller:in >>
(1) die Dokumentation jeglicher Kommunikation zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – zum fraglichen Zeitpunkt Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) – und anderen Ministerien, Behörden oder externen Beratern im Zusammenhang mit der Erstellung der Liste der Güter, die gemäß „Anordnung von Beschränkungen im Außerwirtschaftsverkehr mit bestimmten Gütern“ vom 04.03.2020 nicht mehr ins Ausland verbracht werden durften, insbesondere Dokumente aus denen hervorgeht - wer diese Liste erstellt hat. Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation des Erstellers sollten ersichtlich bleiben. - welche Behörden, Fachabteilungen oder externen Fachleute bei der Erstellung der Liste hinzugezogen wurden. Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation beratender Personen sollten ersichtlich bleiben. - welche Kriterien angelegt wurden, aufgrund derer die in den einzelnen Produktgruppen angeführten Normen und Standards ausgewählt wurden. (2) die Dokumentation jeglicher Kommunikation zwischen dem BMWi und anderen Ministerien, Behörden oder externen Beratern im Zusammenhang mit Änderungen der Liste der Güter in der Neufassung der „Anordnung von Beschränkungen im Außerwirtschaftsverkehr mit bestimmten Gütern“ vom 12.03.2020 (3) die Dokumentation jeglicher Kommunikation zwischen dem BMWi und anderen Ministerien, Behörden oder externen Beratern – hier vor allem mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – im Zusammenhang mit der „Liste der Güte“, die mit dem Schreiben „Empfehlung für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen ohne CE/NE-Kennzeichnung im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19“ am 13.03.2020 vom BMAS gemeinsam mit dem BMG an die Chefs der Staats- und Senatskanzleien sowie die Obersten Gesundheitsbehörden der Länder versandt wurde, insbesondere Dokumente aus denen hervorgeht - wer diese „Liste der Güte“ erstellt hat. Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation des Erstellers sollten ersichtlich bleiben. - welche Behörden, Fachabteilungen oder externen Fachleute bei der Erstellung der „Liste der Güte“ hinzugezogen wurden. Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation beratender Personen sollten ersichtlich bleiben. - welche Kriterien angelegt wurden, aufgrund derer die in den einzelnen Produktgruppen angeführten Normen und Standards ausgewählt wurden. (4) die Dokumentation jeglicher Kommunikation zwischen dem BMWi und anderen Ministerien, Behörden oder externen Beratern – hier vor allem mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und / oder anderen Behörden, die im Frühjahr 2020 für die Beschaffung von Schutzausrüstung zuständig waren (u.a. BAAINBw, GZD, Beschaffungsamt BMI – Aufzählung nicht abschließend), aus der hervorgeht - ob und in welchem Umfang die „Liste der Güte“ zur vertraglichen Grundlage für einzelne Beschaffungsmaßnahmen wurde, - auf wessen Initiative nach dem 13.03.2020 Änderungen und / oder Ergänzungen an der „Liste der Güte“ vorgenommen wurden, - welche fachlichen Empfehlungen eventuellen Änderungen und / oder Ergänzungen der „Liste der Güte“ nach dem 13.03.2020 zugrunde lagen. Personenbezogene Daten können mit o.g. Einschränkungen geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271048 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271048/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag vom 21. Februar 2023, in dem Sie um die Über…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Kommunikation zu den vom Ausfuhrverbot 2020 umfassten Gütern / "Liste der Güte" [#271048]
Datum
2. März 2023 13:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag vom 21. Februar 2023, in dem Sie um die Übersendung von Unterlagen im Zusammenhang mit der „Anordnung von Beschränkungen im Außerwirtschaftsverkehr mit bestimmten Gütern vom 04.03.2020“ bitten. Bei der Anordnung handelte es sich um eine Allgemeinverfügung nach dem Außenwirtschaftsgesetz, die ein Verbot der Ausfuhr von bestimmten Schutzausrüstungen anlässlich der beginnenden Corona-Pandemie statuierte. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – seinerzeit Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) – ist zwar wegen der Federführung für das Außenwirtschaftsgesetz für den Erlass derartiger Anordnungen zuständig, nicht aber zwingend für deren inhaltliche Ausgestaltung im Einzelfall. Im konkreten Fall wurde die Liste der Güter, deren Ausfuhr einem Verbot unterliegen sollte, dem BMWi vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Verfügung gestellt. Zur Erstellung der Liste liegen hier keine Unterlagen vor, auch nicht zu einer möglichen Beteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Ich rege daher an, dass Sie sich in der Sache an das BMG und ggf. das BMAS wenden, und bitte um Mitteilung, ob Sie an dem Antrag gegenüber dem BMWK festhalten. Ich weise darauf hin, dass nach vorläufiger Prüfung ein Bescheid des BMWK aus den genannten Gründen abzulehnen wäre. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erste Rückmeldung. Ic…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kommunikation zu den vom Ausfuhrverbot 2020 umfassten Gütern / "Liste der Güte" [#271048]
Datum
4. März 2023 19:16
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erste Rückmeldung. Ich würde dennoch weiter an meinem Antrag gegenüber dem BMWK festhalten, unter Berücksichtigung Ihrer Ausführungen allerdings wie folgt reduziert bzw. präzisiert: Bitte übersenden Sie mir die Dokumentation jeglicher Kommunikation zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – zum fraglichen Zeitpunkt Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) – und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Zusammenhang mit - der Übermittlung der Liste der Güter, die gemäß „Anordnung von Beschränkungen im Außerwirtschaftsverkehr mit bestimmten Gütern“ vom 04.03.2020 nicht mehr ins Ausland verbracht werden durften - Änderungen der Liste der Güter in der Neufassung der „Anordnung von Beschränkungen im Außerwirtschaftsverkehr mit bestimmten Gütern“ vom 12.03.2020 Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271048 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271048/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/U…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: WG: Kommunikation zu den vom Ausfuhrverbot 2020 umfassten Gütern / "Liste der Güte" [#271048]
Datum
6. März 2023 11:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom 4. März 2023 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat EC1 "Außenwirtschaftsrecht; Seerechts-/C-Waffenübereinkommen" zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Ich danke Ihnen für Ihren präzisierten Antrag. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezugnahme auf Ihren IFG-Antrag vom 4. März 2023 erhalten Sie anlie…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: WG: Kommunikation zu den vom Ausfuhrverbot 2020 umfassten Gütern / "Liste der Güte" [#271048]
Datum
21. März 2023 11:10
Status
Anfrage abgeschlossen