Verkehrssituationen auf der Landstr. L 77 im Bereich Bramsche

Die Landstraße L 77 führt von der Landesgrenze Niedersachsen über den Ortsteil Bramsche-Achmer bis nach Bramsche zur Auf- bzw. Abfahrt „ Bramscher Berg „.

Ab kurz vor dem Kreisverkehr in Achmer ( Lange Straße ) in Richtung Bramsche, Hemker Str. ( L 77 ) sind großflächige Hinweisschilder ( Auffahrt 68 Bramscher Berg Zeichen 253 ) zum Durchfahrverbot für LKW 7,5 t vorhanden; ebenso in Achmer auf der Neuenkirchener
Str. ( K 102 ). Diese Hinweisschilder sind für ortsunkundige LKW-Fahrer ( auch ortskundige ) irritierend, denn nicht jeden Fahrer ist der „ Bramscher Berg „ bekannt.
Welche einheitliche und für jeden erkennbare Regelung ( Hinweisschilder ) kann dafür Sorge tragen, dass sich künftig alle LKW-Fahrer an das Durchfahrverbot halten und nicht die Auffahrten z.B. aus Unkenntnis nutzen ( z.B. nur Zeichen 253 mit Begrenzungen ) ??

Der DTV hat im Bereich der Hemker Str. ( L 77 ) in Bramsche in den Zähljahren 2005 zu
2015 um ca. 25 % zugenommen ( 2005 DTV 6100 – 2015 DTV 7600 ). Dieser tägliche Verkehr ohne den LKW-Verkehr ( > 3,5 t ) durchläuft ein dicht besiedeltes Wohngebiet und wird in der Tendenz weiter zunehmen. Umweltprobleme sind unvermeidbar und müssen von den Anliegern geduldet werden. Dieses ist wohl künftig nicht mehr tragbar.
Am 8.3.2001 hat sich die Stadt Bramsche – Ausschuss für Stadtentwicklung – ausführlich mit diesem Thema beschäftigt und einen Entlastungsplan für die L 77 dem SBA Osnabrück vorgelegt. Eine Auskunft zu dieser Entlastungsmöglichkeit gab es von der SBA nicht.
Wie kann Sorge getragen werden für:
eine Entlastung des DTV auf der Hemker Str.
zur Vermeidung der Umweltproblematik im gesamten Bereich ( sh. auch IX Pos. 6 Koalitionsvertrag vom 7.2.2018 )

Auf der linken Seite der L 77 von Achmer nach Bramsche – bis zum Kreuzungsbereich zur Wagner Str. - befindet sich ein Fußgänger- und Radfahrweg. Im Kreuzungsbereich ein Hinweisschild für Radfahrer zum Überqueren der Hemker Str. auf die rechte Seite. Diese Möglichkeit ist an der dortigen Verkehrsinsel gegeben und mit erheblichen Gefahren durch den DTV verbunden ( Radfahrer, Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Schulkinder etc.).
Wie kann diese Verkehrssituation und mit welchen Mitteln entschärft werden ??

Eine ähnliche Situation befindet sich auf der Hemker Str. im Kreuzungsbereich der Bruckner Str. / Am Sandhügel. Zum Überqueren wird ebenfalls die dortige Verkehrsinsel genutzt. Hier befindet sich der einzige Verbrauchermarkt für den Wohnsiedlungsbereich.
Es bestehen die gleichen Gefahren wie an der vorgenannten Gefahrenstelle.
Für welche Gefahrenabwehr kann Sorge getragen werden??

Für eine zeitnahe Beantwortung und Lösungsvorschläge danke ich im Voraus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. März 2018
  • Frist
    16. April 2018
  • 0 Follower:innen
Manfred Endler
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Landstraße L 77…
An Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Details
Von
Manfred Endler
Betreff
Verkehrssituationen auf der Landstr. L 77 im Bereich Bramsche [#27105]
Datum
17. März 2018 11:25
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Landstraße L 77 führt von der Landesgrenze Niedersachsen über den Ortsteil Bramsche-Achmer bis nach Bramsche zur Auf- bzw. Abfahrt „ Bramscher Berg „. Ab kurz vor dem Kreisverkehr in Achmer ( Lange Straße ) in Richtung Bramsche, Hemker Str. ( L 77 ) sind großflächige Hinweisschilder ( Auffahrt 68 Bramscher Berg Zeichen 253 ) zum Durchfahrverbot für LKW 7,5 t vorhanden; ebenso in Achmer auf der Neuenkirchener Str. ( K 102 ). Diese Hinweisschilder sind für ortsunkundige LKW-Fahrer ( auch ortskundige ) irritierend, denn nicht jeden Fahrer ist der „ Bramscher Berg „ bekannt. Welche einheitliche und für jeden erkennbare Regelung ( Hinweisschilder ) kann dafür Sorge tragen, dass sich künftig alle LKW-Fahrer an das Durchfahrverbot halten und nicht die Auffahrten z.B. aus Unkenntnis nutzen ( z.B. nur Zeichen 253 mit Begrenzungen ) ?? Der DTV hat im Bereich der Hemker Str. ( L 77 ) in Bramsche in den Zähljahren 2005 zu 2015 um ca. 25 % zugenommen ( 2005 DTV 6100 – 2015 DTV 7600 ). Dieser tägliche Verkehr ohne den LKW-Verkehr ( > 3,5 t ) durchläuft ein dicht besiedeltes Wohngebiet und wird in der Tendenz weiter zunehmen. Umweltprobleme sind unvermeidbar und müssen von den Anliegern geduldet werden. Dieses ist wohl künftig nicht mehr tragbar. Am 8.3.2001 hat sich die Stadt Bramsche – Ausschuss für Stadtentwicklung – ausführlich mit diesem Thema beschäftigt und einen Entlastungsplan für die L 77 dem SBA Osnabrück vorgelegt. Eine Auskunft zu dieser Entlastungsmöglichkeit gab es von der SBA nicht. Wie kann Sorge getragen werden für: eine Entlastung des DTV auf der Hemker Str. zur Vermeidung der Umweltproblematik im gesamten Bereich ( sh. auch IX Pos. 6 Koalitionsvertrag vom 7.2.2018 ) Auf der linken Seite der L 77 von Achmer nach Bramsche – bis zum Kreuzungsbereich zur Wagner Str. - befindet sich ein Fußgänger- und Radfahrweg. Im Kreuzungsbereich ein Hinweisschild für Radfahrer zum Überqueren der Hemker Str. auf die rechte Seite. Diese Möglichkeit ist an der dortigen Verkehrsinsel gegeben und mit erheblichen Gefahren durch den DTV verbunden ( Radfahrer, Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Schulkinder etc.). Wie kann diese Verkehrssituation und mit welchen Mitteln entschärft werden ?? Eine ähnliche Situation befindet sich auf der Hemker Str. im Kreuzungsbereich der Bruckner Str. / Am Sandhügel. Zum Überqueren wird ebenfalls die dortige Verkehrsinsel genutzt. Hier befindet sich der einzige Verbrauchermarkt für den Wohnsiedlungsbereich. Es bestehen die gleichen Gefahren wie an der vorgenannten Gefahrenstelle. Für welche Gefahrenabwehr kann Sorge getragen werden?? Für eine zeitnahe Beantwortung und Lösungsvorschläge danke ich im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Manfred Endler <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Manfred Endler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Manfred Endler
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Verkehrssituation L 77 Sehr geehrter Herr Endler, mit Ihrer Mailanfrage über die Webplattform "FragdenStaat…
Sehr geehrter Herr Endler, mit Ihrer Mailanfrage über die Webplattform "FragdenStaat.de" werfen Sie verkehrliche Fragen bzw. Fragen zur Verkehrsregelung im Zuge der Landesstraße 77 auf, die Ihnen der Baulastträger der Landesstraße, die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr leider nur äußerst eingeschränkt beantworten kann. In Niedersachsen sind ausschließlich die Unteren Verkehrsbehörden - in diesem Falle die Stadt Bramsche - für Fragen und Angelegenheiten der Verkehrslenkung und Verkehrsbeeinflussung zuständig. Die NLStBV kann und darf nur bei Gefahr im Verzug kurzfristig und auch nur in Abstimmung mit der unteren Verkehrsbehörde punktuell eingreifen. Ich darf Sie daher bitten, sich direkt an die Stadt Bramsche zu wenden. Dies gilt auch für die wegweisende Beschilderung auf der Bundesstraße 68 (auch dort ist als Verkehrsbehörde die Stadt Bramsche zuständig) sowie für die wegweisenden Beschilderungen für den Schwerverkehr auf der Landesstraße und den Kreisstraßen. Da regelmäßig seitens der zuständigen Verkehrsbehörden so genannte Verkehrsschauen durchgeführt werden, nutze ich aber gern diese Gelegenheit, Ihre Anliegen dort im Rahmen einer der nächsten Verkehrsschauen (an denen neben den Baulastträgern Bund, Land, Kreis und Gemeinde auch die Polizei unter Federführung der Verkehrsbehörde teilnehmen) zu thematisieren. Für weitere Rückfragen steht Ihnen mein Haus gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Manfred Endler
AW: Verkehrssituation L 77 [#27105] SSehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. …
An Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Details
Von
Manfred Endler
Betreff
AW: Verkehrssituation L 77 [#27105]
Datum
19. März 2018 10:11
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
SSehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Leider fehlt mir noch eine Stellungnahme zum DTV auf der Hemker Straße sowie zu den Möglichkeiten einer Entlastung für das Wohngebiet. Vielen Dank für eine kurze Nachricht von Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Manfred Endler Anfragenr: 27105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Manfred Endler << Adresse entfernt >>
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Automatische Antwort: Verkehrssituation L 77 [#27105] Ich bin erst am 21. März wieder auf diesem Wege zu erreiche…
Von
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Betreff
Automatische Antwort: Verkehrssituation L 77 [#27105]
Datum
19. März 2018 10:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Ich bin erst am 21. März wieder auf diesem Wege zu erreichen. Bitte wenden Sie sich in besonders dringenden Fällen an unsere Zentrale (0541/503-700). E-Mails werden nicht weitergeleitet. Herzlichen Dank!
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Re: AW: Verkehrssituation L 77 [#27105] Sehr geehrter Herr Endler, auch dabei handelt es sich um verkehrsregelnde…
Von
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Betreff
Re: AW: Verkehrssituation L 77 [#27105]
Datum
19. März 2018 10:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Endler, auch dabei handelt es sich um verkehrsregelnde Maßnahmen, die aus meiner Sicht in der ganzheitlichen Betrachtung der Verkehrsschau zu würdigen sind. Die Zunahme des DTV auf der L 77 Hemker Straße zwischen 2005 und 2015 liegt vor dem Hintergrund der sich in den vergangenen Jahren enorm verstärkten wirtschaftlichen Prosperität des Landkreises Osnabrück und der Stadt Bramsche in einer nicht unüblichen Größenordnung. Angesichts fehlender zumutbarer (und ohne andere Ortslagen Bramsches zusätzlich belastender) Alternativen für den Schwerverkehr vermag ich aber momentan keine schnell umzusetzende Lösung zu erkennen. Diese Thematik kann und sollte aber ebenfalls sinnvollerweise im Rahmen einer Verkehrsschau diskutiert werden. Mit freundlichen Grüßen
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
An den regionalen Geschäftsbereich Osnabrück mit der Bitte um Übernahme des Vorgangs. Der Absender erhält diese m…
Von
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Betreff
WG: Verkehrssituationen auf der Landstr. L 77 im Bereich Bramsche [#27105]
Datum
19. März 2018 14:20
Status
Warte auf Antwort
An den regionalen Geschäftsbereich Osnabrück mit der Bitte um Übernahme des Vorgangs. Der Absender erhält diese mail als cc-mail als Eingangsbestätigung und Weiterleitungshinweis. Mit freundlichen Grüßen
Manfred Endler
Sehr geehrt<< Anrede >> ich komme zurück auf den bisherigen Mail-Schriftwechsel. Warum und weshalb…
An Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Details
Von
Manfred Endler
Betreff
AW: WG: Verkehrssituationen auf der Landstr. L 77 im Bereich Bramsche [#27105]
Datum
3. Mai 2018 08:33
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich komme zurück auf den bisherigen Mail-Schriftwechsel. Warum und weshalb die Anfrage der Stadt Bramsche zur Verlegung der L 77 aus dem Jahr 2001 von Ihrer Behörde nicht weiter verfolgt wurde ist nicht beantwortet worden. Zum damaligen Zeitpunkt wurde bereits vom Büro Schüll/Haller eine Warnung zum künftigen Verkehrsaufkommen abgegeben. Zwischenzeitlich - seit ca. 2 Wochen - wurde die Auffahrt zur B 68 über die Schubertstr. mit einem absoluten Halteverbot ( rechte Seite ) belegt; den dortigen Anwohnern unerklärlich. Warum ist dieses erfolgt. Bestand hier " Gefahr in Verzug "? Fand hier eine Verkehrsschau statt ? Wann erfolgt die Verkehrsschau zu den von mir bereits genannten Gefahrenquellen bzw. ist diese bereits erfolgt und mit welchen Resultaten? Für eine kurze Nachricht - auch im Interesse der Bürgerinitiative - danke ich Ihnen im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Manfred Endler Anfragenr: 27105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Manfred Endler << Adresse entfernt >>
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Ich bin erst am 14. Mai wieder auf diesem Wege zu erreichen. Bitte wenden Sie sich in besonders dringenden Fällen…
Von
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Betreff
Automatische Antwort: WG: Verkehrssituationen auf der Landstr. L 77 im Bereich Bramsche [#27105]
Datum
3. Mai 2018 08:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Ich bin erst am 14. Mai wieder auf diesem Wege zu erreichen. Bitte wenden Sie sich in besonders dringenden Fällen an Herrn Dr.-Ing. Engelmann (0541/503-780) oder an unsere Zentrale (0541/503-700). E-Mails werden nicht weitergeleitet. Herzlichen Dank!
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Sehr geehrter Herr Endler, für alle verkehrsbehördlichen Fragen und Anordnungen ist die Stadt Bramsche als Untere…
Von
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Betreff
Re: AW: WG: Verkehrssituationen auf der Landstr. L 77 im Bereich Bramsche [#27105]
Datum
3. Mai 2018 09:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Endler, für alle verkehrsbehördlichen Fragen und Anordnungen ist die Stadt Bramsche als Untere Verkehrsbehörde zuständig! Wir als Straßenbaulastträger der B 68 und der L 77 können Ihnen Ihre Frage nach dem Grund des absoluten Halteverbotes leider nicht beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Manfred Endler
Sehr geehrt<< Anrede >> zunächst vielen Dank für Ihre Antwort vom 3.5.2018. Es fand zu dem Halteverbo…
An Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Details
Von
Manfred Endler
Betreff
AW: Re: AW: WG: Verkehrssituationen auf der Landstr. L 77 im Bereich Bramsche [#27105]
Datum
9. Mai 2018 13:08
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> zunächst vielen Dank für Ihre Antwort vom 3.5.2018. Es fand zu dem Halteverbot eine Verkehrsschau statt. Ich gehe davon aus, da Sie den Grund für das Halteverbot nicht kennen, dass Ihre Behörde hier nicht anwesend war. Noch offen ist Ihre Antwort warum der von der Stadt Bramsche Ihrer Behörde vorgelegte Entlastungsplan zur Hemker Str. aus dem Jahr 2001 nicht weiter verfolgt wurde. Hier hat bereits damals das Büro Schüll/haller eine Warnung zum künftigen Verkehrsaufkommen abgegeben. Ihre heutige Argumentation ( Ihr Mail vom 19.3.2018 ) ist daher nicht nachvollziehbar. Warum wurden damals keine Maßnahmen zur Entlastung der Hemker Str. getroffen? Ich danke Ihnen in dieser Angelegenheit für eine ausführliche Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen Manfred Endler Anfragenr: 27105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Manfred Endler << Adresse entfernt >>
Manfred Endler
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte noch um Beantwortungs meiner Mail vom 9.5.2018. Besten Dank im Vora…
An Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Details
Von
Manfred Endler
Betreff
AW: AW: Re: AW: WG: Verkehrssituationen auf der Landstr. L 77 im Bereich Bramsche [#27105]
Datum
19. Mai 2018 09:28
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte noch um Beantwortungs meiner Mail vom 9.5.2018. Besten Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Manfred Endler Anfragenr: 27105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Manfred Endler << Adresse entfernt >>
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Sehr geehrter Herr Endler, wie ich bereits in einer meiner vorangegangenen Antworten auf Ihre Mails zum Ausdruck …
Von
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Betreff
AW: AW: Re: AW: WG: Verkehrssituationen auf der Landstr. L 77 im Bereich Bramsche [#27105]
Datum
22. Mai 2018 07:34
Status
Sehr geehrter Herr Endler, wie ich bereits in einer meiner vorangegangenen Antworten auf Ihre Mails zum Ausdruck gebracht habe, ist der von Ihnen angesprochene 17 Jahre alte Vorgang eines Vorschlages der Stadt Bramsche hier im Hause unbekannt. Von den damals zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Führungskräften ist schon seit langer Zeit niemand mehr greifbar. Da auch ich diesen Vorgang nicht kenne, ist es mir leider nicht möglich, dazu Stellung zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen
Manfred Endler
Sehr geehrt<< Anrede >> ich nehme Bezug auf den bisherigen Mailschriftwechsel mit Ihnen. Die gesamte…
An Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Details
Von
Manfred Endler
Betreff
AW: AW: Re: AW: WG: Verkehrssituationen auf der Landstr. L 77 im Bereich Bramsche [#27105]
Datum
16. November 2018 12:47
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich nehme Bezug auf den bisherigen Mailschriftwechsel mit Ihnen. Die gesamte Verkehrssituation wollten Sie anlässlich einer Verkehrsschau mit den zuständigen Behörden besprechen bzw. erörtern und diskutieren. Ist hier zwischenzeitlich - nach fest einem 1/2 Jahr - etwas geschehen? Wir, d.h. auch die Anwohner, sind mit der unveränderten, jetzigen Situation sehr unzufrieden. Für eine kurze Nachricht danke ich Ihnen, auch im Interesse der Anwohner, im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Manfred Endler Anfragenr: 27105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Manfred Endler << Adresse entfernt >>

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Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Sehr geehrter Herr Endler, wie ich Ihnen bereits in meinen vorangegangenen Mails verdeutlicht hatte, ist für die …
Von
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Betreff
AW: AW: Re: AW: WG: Verkehrssituationen auf der Landstr. L 77 im Bereich Bramsche [#27105]
Datum
16. November 2018 15:30
Status
Sehr geehrter Herr Endler, wie ich Ihnen bereits in meinen vorangegangenen Mails verdeutlicht hatte, ist für die Ihrerseits aufgeworfenen Fragestellungen die Stadt Bramsche als Untere Verkehrsbehörde zuständig. Die Stadt Bramsche lädt in ihrer Eigenschaft als Untere Verkehrsbehörde auch zu Verkehrsschauen ein. Über die dafür erforderlichen Terminfindungen seitens der Stadt Bramsche kann ich nicht bestimmen, erkundige mich aber bei Bedarf gern dort nach dem Sachstand. Es steht Ihnen aber selbstverständlich frei, sich mit Ihren Fragestellungen verkehrsbehördlicher Natur direkt an die Stadt Bramsche zu wenden. Mit freundlichen Grüßen