Rahmenspeisepläne

die aktuelle Version der „beiden saisonalen, achtwöchigen Rahmenspeisepläne“, auf die Sie in Ihren FAQ auf Ihrer Webseite verweisen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. März 2018
  • Frist
    20. April 2018
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
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Betreff
Rahmenspeisepläne [#27122]
Datum
18. März 2018 12:47
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuelle Version der „beiden saisonalen, achtwöchigen Rahmenspeisepläne“, auf die Sie in Ihren FAQ auf Ihrer Webseite verweisen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rahmenspeisepläne“ vom 18.03.2018 (#27122) wur…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rahmenspeisepläne [#27122]
Datum
20. April 2018 06:21
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rahmenspeisepläne“ vom 18.03.2018 (#27122) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Studierendenwerk Aachen AöR
Sehr geehrtAntragsteller/in sie haben um die Zusendung der beiden saisonalen Rahmenspeisepläne gebeten. Da diese n…
Von
Studierendenwerk Aachen AöR
Betreff
Rahmenspeisepläne [#27122]
Datum
17. Mai 2018 07:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in sie haben um die Zusendung der beiden saisonalen Rahmenspeisepläne gebeten. Da diese nicht fix und fertig bereit liegen, kann ich Ihrem Wunsch nicht nachkommen. Die Speisepläne sind ein sich ständig veränderndes Konstrukt, welches durch verschiedenste Faktoren wir Mengen, Zeiten, Verfügbarkeit etc. beeinflusst werden. Mit freundlichen Grüßen
Studierendenwerk Aachen AöR
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich befinde mich bis einschließlich 03.08.2018 nicht im Büro. Meine Mails…
Von
Studierendenwerk Aachen AöR
Betreff
Automatische Antwort: Rahmenspeisepläne [#27122]
Datum
31. Juli 2018 09:54
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich befinde mich bis einschließlich 03.08.2018 nicht im Büro. Meine Mails werden nicht gelesen oder weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen am meine Assistentin oder <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antwort. Gestatten Sie eine Nachfrage? Auf…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Rahmenspeisepläne [#27122]
Datum
31. Juli 2018 09:54
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antwort. Gestatten Sie eine Nachfrage? Auf der Webseite des Studierendenwerks Aachen steht (immer noch): „Unsere beiden saisonalen, achtwöchigen Rahmenspeisepläne gestaltet das Produktmanagement gemeinsam mit unseren Köchen. Bei bis zu 13.000 ausgegebenen Essen am Tag stellt dies eine Herausforderung dar, bei der unterschiedliche Faktoren bedacht werden müssen: zum Beispiel Kesselkapazitäten, das Angebot unserer Lieferanten, kulinarische Trends oder unterschiedliche Geschmäcker und Essgewohnheiten unserer Gäste.“ [1] Insofern deckt sich Ihre Antwort, dass die Speisepläne ständig geändert werden, mit Ihrer Webseite. Auf Ihrer Webseite klingt es für mich allerdings so, dass es zwei Dokumente gebe (oder ein Dokument, das mindestens diese beiden Rahmenspeisepläne beinhaltet), die auf jeweils acht Wochen ausgelegt sind und eine Art Rahmen für die täglichen oder wöchentlichen Speisepläne ergeben. Gibt es diese Dokumente? Dann möchte ich Sie bitten, sie mir zuzusenden. Gibt es diese Dokumente nicht? Warum erweckt Ihre Webseite dann den Anschein? [1] https://www.studierendenwerk-aachen.de/de/gastronomie/faq.html Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Studierendenwerk Aachen AöR
Sehr geehrtAntragsteller/in es gibt dieses Dokument nicht als solches sondern in Form der Rezepturzusammenstellung…
Von
Studierendenwerk Aachen AöR
Betreff
AW: Rahmenspeisepläne [#27122]
Datum
14. August 2018 14:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in es gibt dieses Dokument nicht als solches sondern in Form der Rezepturzusammenstellungen in unserem Warenwirtschaftsprogramm. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Dann finde ich die Formulierung auf Ihrer Webse…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rahmenspeisepläne [#27122]
Datum
16. August 2018 07:20
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Dann finde ich die Formulierung auf Ihrer Webseite zumindest unglücklich. Aber das empfinde vielleicht nur ich so. Statt die Rahmenspeisepläne in „fester Dokumentform“ zu bekommen, wie ich ursprünglich angefragt habe, möchte ich Sie daher um die von Ihnen angesprochenen Rezepturzusammenstellungen aus Ihrem Warenwirtschaftsprogramm bitten. Dabei müssen Sie mir nicht die Rezepte selbst übersenden. Eine Auflistung in einem üblichen Dateiformat der Namen der Rezepte, die Sie zu den Rahmenspeiseplänen zählen, genügt mir. Bereits im Voraus möchte ich mich herzlich bei Ihnen bedanken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rahmenspeisepläne“ vom 18.03.2018 (#27122…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rahmenspeisepläne [#27122]
Datum
6. Dezember 2018 19:58
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rahmenspeisepläne“ vom 18.03.2018 (#27122) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 231 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Studierendenwerk Aachen AöR
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bin über Ihre Mail doch etwas verwundert, da ich Ihnen bereits am 17.05.2018 und …
Von
Studierendenwerk Aachen AöR
Betreff
AW: Rahmenspeisepläne [#27122]
Datum
3. Januar 2019 15:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bin über Ihre Mail doch etwas verwundert, da ich Ihnen bereits am 17.05.2018 und am 14.08.2018 geantwortet habe. Die Speisepläne können Sie wöchentlich, für jede Einrichtung, über unsere Homepage abrufen. Ich verweise hier auf das IFG NRW, $5 Abs.4 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rahmenspeisepläne“ [#27122] [#27122]
Datum
3. Januar 2019 16:53
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/27122 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde mir die erbetenen Informationen nicht zur Verfügung stellen möchte. Auf der Webseite des Studierendenwerks ist von zwei „saisonalen, achtwöchigen Rahmenspeisepläne“ die Rede. Laut Kommunikation mit der Behörde existieren diese Rahmenspeisepläne allerdings nicht. Meine Bitte, mir stattdessen die Rezepturzusammenstellungen aus dem Warenwirtschaftsprogramm zuzusenden, wurde abgelehnt mit dem Hinweis, ich könne die „Speisepläne [...] wöchentlich, für jede Einrichtung, über unsere Homepage abrufen“. Dort ist aber allenfalls wöchentlich bzw. zweiwöchentlich eine Auswahl aus dem Angebot des Studierendenwerks einzusehen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Ich danke Ihnen wieder einmal bereits jetzt vielmals für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 27122.pdf Anfragenr: 27122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 03.01.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Rahmenspeisepläne“ [#27122] [#27122]
Datum
4. Januar 2019 10:13
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 03.01.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag Herrn Antragsteller/in vom 16.8.2018 auf Zugang zu Rezepturzusammenstellungen Informationsfreiheitsgesetz N…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag Herrn Antragsteller/in vom 16.8.2018 auf Zugang zu Rezepturzusammenstellungen
Datum
16. Januar 2019 11:56
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn Antragsteller/in vom 16.8.2018 auf Zugang zu Rezepturzusammenstellungen Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-247/19 ________________________________ Sehr geehrtAntragsteller/in Herr Antragsteller/in hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag gestellt zu haben. Mit Schreiben vom 3.1.2019 haben Sie darauf erwidert, ihm bereits auf seinen ursprünglich gestellten Antrag vom 18.3.2018 mit Schreiben vom 17.5. und 14.82018 geantwortet zu haben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um ein erneutes Aufgreifen des Sachverhalts gegenüber Herrn Antragsteller/in: Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ihrem Antwortschreiben vom 14.8.2018 zufolge war die ursprünglich von Herrn Antragsteller/in beantragte Information nicht vorhanden. Mit Schreiben vom 16.8.2018 hat er seinen Antrag modifiziert und beantragt nun den Zugang zu Rezepturzusammenstellungen im Gegensatz zu den ursprünglich beantragten Rahmenspeiseplänen. Dieser aktuelle Antrag ist durch die Beantwortung des ursprünglich gestellten Antrags nicht als erledigt zu betrachten, weshalb eine neuerliche Rückmeldung tatsächlich noch aussteht. Ich bitte Sie, mich bei der Rückmeldung an den Antragsteller ins cc: zu setzen und bedanke mich bereits jetzt dafür. Mit freundlichen Grüßen
Studierendenwerk Aachen AöR
AW: Antrag Herrn Antragsteller/in vom 16.8.2018 auf Zugang zuRezepturzusammenstellungen Sehr geehrtAntragsteller/i…
Von
Studierendenwerk Aachen AöR
Betreff
AW: Antrag Herrn Antragsteller/in vom 16.8.2018 auf Zugang zuRezepturzusammenstellungen
Datum
28. Januar 2019 15:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in In meiner Mail vom 14.8.2018 habe ich geschrieben: „es gibt dieses Dokument nicht als solches sondern in Form der Rezepturzusammenstellungen in unserem Warenwirtschaftsprogramm“. Diese Formulierung ist eventuell missverständlich dahingehend, dass tatsächliche ein solches Dokument „in Form der Rezepturzusammenstellungen“ vorliegt. Eine Datei, welche alle Rezepturzusammenstellungen enthält, existiert nicht. Eine solche Datei müsste zunächst noch in vielen Schritten aus anderen Dateien generiert werden. Sie können über unsere Homepage den kompletten, aktuellen Speiseplan jederzeit abrufen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank noch einmal für Ihre Antwort. Keine Sorge, Ihre Nachricht war fü…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rahmenspeisepläne [#27122]
Datum
10. Februar 2019 22:43
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank noch einmal für Ihre Antwort. Keine Sorge, Ihre Nachricht war für mich nicht dahingehend missverständlich, dass „tatsächliche ein solches Dokument ‚in Form der Rezepturzusammenstellungen’ vorlieg[e]“. Ich ging durchaus davon aus, dass Sie aus Ihrem Warenwirtschaftsprogramm beispielsweise über einen Menüpunkt, der z. B. „Rezepte“ lautet, jederzeit eine Liste aller Ihrer Rezepturzusammenstellungen einsehen können. Wie ich bereits ausgeführt habe, reicht mir eine Liste der Namen. Laut Leistungsbeschreibung des von Ihnen genutzten Warenwirtschaftssystems „tl1“ können „Daten in multifunktionalen Tabellen“ dargestellt werden, dabei kann die „Suche über alle verwendeten Datenfelder“ durchgeführt werden. Außerdem können „Daten in die Formate HTML, DOC, XLS, RTF, TXT, PDF, MDB“ exportiert werden. [1] Solch ein Datenexport bzw. eine Datenisolierung ist vom IFG NRW gedeckt. Ich darf davon ausgehen, dass die Mächtigkeit Ihres Warenwirtschaftssystems von Ihnen auch produktiv genutzt wird. Immerhin können Sie täglich sagen, welches Gericht am beliebtesten ist, um es am Express anzubieten [2]. Außerdem überwachen Sie laut Medienberichten sowohl den Eingang als auch die Lagerung und Herstellung Ihrer Waren und Gerichte am Computer „ganz genau“ [3, 4]. Ihre Rezepturzusammenstellungen in Ihrem Warenwirtschaftssystem sind Informationen im Sinne des § 3 IFG NRW, zu denen Sie mir gemäß § 1 IFG NRW in Verbindung mit § 2 IFG NRW Zugang zu gewähren haben. Mit Ihrem Hinweis, dass ich „über [Ihre] Homepage den kompletten, aktuellen Speiseplan jederzeit abrufen“ könne, möchten Sie zwar auf eine Ablehnung nach § 5 Abs. 4 IFG NRW abstellen. Allerdings kann ich auf diese Weise weder in zumutbarer Zeit den gesamten Umfang Ihrer Rezepturzusammenstellungen abrufen; noch kann ich sicher sein, dass ich überhaupt alle bei Ihnen gespeicherten Rezepturzusammenstellungen einsehen kann. Insofern ist § 5 Abs. 4 IFG NRW hier nicht anwendbar. Der Vollständigkeit halber möchte ich anführen, dass auch § 8 IFG NRW hier meiner Meinung nach nicht anzuwenden ist, da die von mir begehrten Informationen nach Ihrer eigenen Aussage auf der Webseite des Studierendenwerks Aachen öffentlich abzurufen sind – wenn auch in mir nicht zumutbarem Umfang. Zwar gehe ich weiterhin davon aus, dass meine Anfrage kostenfrei von Ihnen zu bescheiden ist. Sollten Sie der Meinung sein, dass im Jahr 2019 der vorgesehene Export von Daten aus einem Computerprogramm den Umfang einer einfachen Anfrage im Sinne des IFG NRW, die nach VerwGebO IFG NRW kostenfrei zu erteilen ist, überschreitet, so steht es Ihnen frei, nach § 11 IFG NRW die Erstattung von Kosten geltend zu machen. Dann möchten Sie allerdings begründen, wie der von Ihnen veranschlagte Kostenrahmen zustande kommen soll. Außerdem darf ich auf eine andere IFG-Anfrage an das Studierendenwerk Aachen hinweisen, bei der Ihr Geschäftsführer Herr Reitz zuerst einen „Betrag über mehrere Hundert Euro“ angesetzt hatte [5]; die Anfrage blieb schließlich unbeantwortet. Ein gleich lautender Antrag wurde zweieinhalb Jahre später kostenfrei beantwortet [6]. Schließlich möchte ich darauf hinweisen, dass Sie bis jetzt nicht den § 5 Abs. 2 Satz 2 f. erfüllt haben. Ich freue mich weiterhin darauf, von Ihnen bald eine zufriedenstellende Antwort auf meine ursprüngliche Antwort zu erhalten. [1] https://tl1host.eu/tl1home/downloadpub/tlmlumf.pdf [2] Studierendenwerk Aachen, Geschäftsbericht 2014 [3] https://www.aachener-nachrichten.de/lokales/aachen/hauptmensa-eroeffnet-nach-zweijaehriger-umbauphase-neu_aid-31274885 [4] https://www.aachener-nachrichten.de/lokales/aachen/wo-700-kilo-pommes-in-zwei-stunden-ueber-die-theke-gehen_aid-30990349 [5] https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fur-umbenennung/ [6] https://fragdenstaat.de/anfrage/kostenaufstellung-zur-umbenennung-studentenwerk-aachen-in-studierendenwerk-aachen/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>