Liste von De-Mail Adressen innerhalb der Berliner Verwaltung

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

da Sie gemäß des "Einführungskonzept[es] für De-Mail in der Berliner Verwaltung" als Betreiber des zentralen De-Mail-Gateway fungieren, bitte ich Sie mir Folgendes zuzusenden:

- Eine aktuelle Abfrage aus den Datenbanken mit allen nicht-persönlichen De-Mail-Adressen innerhalb der Berliner Verwaltung (Exekutive, Legislative, Judikative) die zum Tag des Eingangs dieser Anfrage existieren.
- Ein Link zu einer öffentlich erreichbaren Webseite von der es möglich ist die De-Mail-Adresse eines nicht-persönlichen Kommunikationspartners innerhalb der Berliner Exekutive, Legislative und Judikative (gesamte Berliner Verwaltung) zu ermitteln.
- Ergänzend dazu bitte ich um Zusendung des Inhaltes der Adress-Mapping-Tabelle, zwecks manueller Zuordnung von öffentlich bekannten Top-Level-Domains/E-Mail Adressen der Berliner Verwaltung zu entsprechenden De-Mail-Adressen.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. März 2018
  • Frist
    20. April 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, da Sie gemäß des "…
An IT-Dienstleistungszentrum Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste von De-Mail Adressen innerhalb der Berliner Verwaltung [#27127]
Datum
18. März 2018 18:45
An
IT-Dienstleistungszentrum Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, da Sie gemäß des "Einführungskonzept[es] für De-Mail in der Berliner Verwaltung" als Betreiber des zentralen De-Mail-Gateway fungieren, bitte ich Sie mir Folgendes zuzusenden: - Eine aktuelle Abfrage aus den Datenbanken mit allen nicht-persönlichen De-Mail-Adressen innerhalb der Berliner Verwaltung (Exekutive, Legislative, Judikative) die zum Tag des Eingangs dieser Anfrage existieren. - Ein Link zu einer öffentlich erreichbaren Webseite von der es möglich ist die De-Mail-Adresse eines nicht-persönlichen Kommunikationspartners innerhalb der Berliner Exekutive, Legislative und Judikative (gesamte Berliner Verwaltung) zu ermitteln. - Ergänzend dazu bitte ich um Zusendung des Inhaltes der Adress-Mapping-Tabelle, zwecks manueller Zuordnung von öffentlich bekannten Top-Level-Domains/E-Mail Adressen der Berliner Verwaltung zu entsprechenden De-Mail-Adressen. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste von De-Mail Adressen innerhalb der Berli…
An IT-Dienstleistungszentrum Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste von De-Mail Adressen innerhalb der Berliner Verwaltung [#27127]
Datum
20. April 2018 16:31
An
IT-Dienstleistungszentrum Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste von De-Mail Adressen innerhalb der Berliner Verwaltung“ vom 18.03.2018 (#27127) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>