Aufzeichnung und Übertragung von Stadtratssitzungen (als Open Data)

Anfrage an: Stadt Jena

Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

offensichtlich bekommt ein paar Leuten der Oberbürgermeister-Wahlkampf nicht: http://www.jezt.de/2018/03/16/die-katze-laesst-das-mausen-nicht-uebernahme-von-radio-jena-aufnahmen-durch-ob-kandidat-arne-petrich-war-ungesetzlich/

Aber ich möchte dies mal zum Anlass nehmen nachzufragen wie Aufzeichnungen und Übertragungen von Stadtratssitzungen mit Dritten, u.a. mit Radio Jena, JenaTV, etc.pp geregelt sind. Laut der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Jena unter https://www.jena.de/fm/694/a04.pdf scheint es hierfür kaum Einschränkungen zu geben. Allerdings stößt dies ja an praktische Grenzen, denn bei 50-100 Mikrofonen in Saal wäre eine gewisse Störung der Stadtratssitzung ja unvermeidlich.

Bitte senden Sie mir deshalb Folgendes zu:

1.) Welche Vereinbarungen mit Dritten zur Aufzeichnung und Übertragung der Stadtratssitzung
gibt es?

2.) Sofern schriftliche Vereinbarungen existieren, so senden Sie mir bitte digitale Versionen hiervon zu.

3.) Auf welche (städtische) Technik vor Ort können diese zurückgreifen (Saalton, Beamerbild, ...)?

4.) Gibt es Vorgaben bzw. Einschränkungen seitens der Stadt über die kommerzielle Verwendung der Aufzeichnungen bzw. Übertragungen bzw. über die spätere Bereitstellung dieser Aufzeichnungen (im Internet)?

5.) Wäre es für die Stadt denkbar die Geschäftsordnung dahingehend anzupassen, so dass eine Aufzeichnung nur noch dann erlaubt ist, wenn das Material als Offene Daten (OpenData) unter einer freien Creative Commons Lizenz (CC-BY) allen BürgerInnen Jenas zur freien Nachnutzung zur Verfügung steht? Hierdurch würde die Stadt unter anderem auch eine sinnvolle Analyse dieser Daten z.B. unter den Gesichtspunkten: "Wer, wann, wie viel, mit welcher Tonalität im Stadtrat spricht" und "Was sind die häufigsten bzw. wichtigsten Worte einer Sitzung" erlauben, was für eine Digitale Stadt sicherlich nicht nur wünschenswert wäre, sondern auch Vorbildcharakter für andere Städte hätte. Beispiele hierfür finden sich z.B. unter https://www.videoindexer.ai/media/a81a68dec8/

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. März 2018
  • Frist
    21. April 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, offensichtlich bekommt ein paar Leuten der O…
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufzeichnung und Übertragung von Stadtratssitzungen (als Open Data) [#27155]
Datum
20. März 2018 04:48
An
Stadt Jena
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, offensichtlich bekommt ein paar Leuten der Oberbürgermeister-Wahlkampf nicht: http://www.jezt.de/2018/03/16/die-katze-laesst-das-mausen-nicht-uebernahme-von-radio-jena-aufnahmen-durch-ob-kandidat-arne-petrich-war-ungesetzlich/ Aber ich möchte dies mal zum Anlass nehmen nachzufragen wie Aufzeichnungen und Übertragungen von Stadtratssitzungen mit Dritten, u.a. mit Radio Jena, JenaTV, etc.pp geregelt sind. Laut der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Jena unter https://www.jena.de/fm/694/a04.pdf scheint es hierfür kaum Einschränkungen zu geben. Allerdings stößt dies ja an praktische Grenzen, denn bei 50-100 Mikrofonen in Saal wäre eine gewisse Störung der Stadtratssitzung ja unvermeidlich. Bitte senden Sie mir deshalb Folgendes zu: 1.) Welche Vereinbarungen mit Dritten zur Aufzeichnung und Übertragung der Stadtratssitzung gibt es? 2.) Sofern schriftliche Vereinbarungen existieren, so senden Sie mir bitte digitale Versionen hiervon zu. 3.) Auf welche (städtische) Technik vor Ort können diese zurückgreifen (Saalton, Beamerbild, ...)? 4.) Gibt es Vorgaben bzw. Einschränkungen seitens der Stadt über die kommerzielle Verwendung der Aufzeichnungen bzw. Übertragungen bzw. über die spätere Bereitstellung dieser Aufzeichnungen (im Internet)? 5.) Wäre es für die Stadt denkbar die Geschäftsordnung dahingehend anzupassen, so dass eine Aufzeichnung nur noch dann erlaubt ist, wenn das Material als Offene Daten (OpenData) unter einer freien Creative Commons Lizenz (CC-BY) allen BürgerInnen Jenas zur freien Nachnutzung zur Verfügung steht? Hierdurch würde die Stadt unter anderem auch eine sinnvolle Analyse dieser Daten z.B. unter den Gesichtspunkten: "Wer, wann, wie viel, mit welcher Tonalität im Stadtrat spricht" und "Was sind die häufigsten bzw. wichtigsten Worte einer Sitzung" erlauben, was für eine Digitale Stadt sicherlich nicht nur wünschenswert wäre, sondern auch Vorbildcharakter für andere Städte hätte. Beispiele hierfür finden sich z.B. unter https://www.videoindexer.ai/media/a81a68dec8/ Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufzeichnung und Übertragung von Stadtratssitz…
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufzeichnung und Übertragung von Stadtratssitzungen (als Open Data) [#27155]
Datum
30. Juni 2018 15:06
An
Stadt Jena
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufzeichnung und Übertragung von Stadtratssitzungen (als Open Data)“ vom 20.03.2018 (#27155) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 71 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Jena
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage nimmt die Stadt Jena wie folgt Stellung: 1. Bei den nicht öffentlich…
Von
Stadt Jena
Betreff
Aufzeichnung und Übertragung von Stadtratssitzungen (als Open Data)
Datum
30. Juli 2018 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage nimmt die Stadt Jena wie folgt Stellung: 1. Bei den nicht öffentlichen und den öffentlichen Sitzungen des Stadtrates werden durch die Stadtverwaltung Tonaufnahmen gefertigt. Diese dienten primär der Protokollierung der Sitzungen. Aus den Aufnahmen wird ein Wortprotokoll erstellt, welches nach Zusammenfassung der getätigten Aussagen als Niederschrift vom Stadtrat bestätigt wird. Seit 1999 werden die öffentlichen Sitzungen des Stadtrates von ehrenamtlichen Radiomachern beim Offenen Hörfunkkanal Jena über UKW und im Kabel übertragen, seit 2002 erfolgt die Übertragung live. Im Jahr 2009 kam dann der Live-Stream auf der Website des Offenen Hörfunkkanals Jena dazu. Das Ganze wird ehrenamtlich von freien Radiomachern organisiert. Es wird dabei auf das Tonsignal der o.g. Aufnahme zurückgegriffen. Vertragliche Vereinbarungen gibt es dazu nicht. Seit 1998 überträgt die TV - Produktions- und Betriebsgesellschaft mbH & Co.KG die öffentlichen Sitzungen des Stadtrates im örtlichen Kabelnetz am Abend des Sitzungstages zeitversetzt sowie nochmals am Folgetag tagsüber. Seit 2012 übertragt die TV - Produktions- und Betriebsgesellschaft mbH & Co.KG die Sitzungen auch im Wege des Livestreams im Internet. Auch die Einspeisung ins das Kabelnetz erfolgt seit dem ohne zeitliche Verzögerung. Die Stadt hat mit der TV - Produktions- und Betriebsgesellschaft mbH & Co.KG einen Vertrag zur Sicherstellung der Bildaufzeichnung und Übertragung der Sitzungen des Stadtrates geschlossen. 2. Der Übersendung der dazu geschlossenen Vereinbarung stehen schützenswerte Rechte Dritter entgegen. Bei der unter 1. genannten Gesellschaft handelt es sich um einen Dritten i.S.d. § 3 Nr. 2 IFG. Ein rechtliches Interesse am Informationszugang haben Sie nicht geltend gemacht, vgl. §§ 5 Abs. 3 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 ThürIFG. Sie haben keine besonderen Umstände des Einzelfalls dargelegt, aus denen ein überwiegendes Offenbarungsinteresse ersichtlich ist. Eine Übersendung des Vertrages ist daher von der vorherigen Einwilligung des Dritten abhängig. Um diese Einwilligung einzuholen, muss ich Ihre Anfrage und damit auch Ihre personenbezogenen Daten an die TV - Produktions- und Betriebsgesellschaft mbH & Co.KG weitergeben. Dafür ist aber eine Einwilligung Ihrerseits aufgrund Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO erforderlich. Ich bitte Sie daher mir das beigefügte Formular unterschrieben zurück zu senden. 3. Es wird auf das unter 1. beschriebene Tonsignal zurückgegriffen. 4. Der o.g. Vertrag enthält derartige Beschränkungen. Dort ist u.a. vorgegeben, dass der Abruf über die Internetseite in einem Format erfolgen muss, dass nicht ohne weiteres eine Speicherung durch den Internetnutzer erlaubt. 5. Ein solches Vorgehen würde berechtigte Interessen der Mitglieder des Stadtrates sowie aller Redner im Stadtrat tangieren und bedürfte daher der Einwilligung eines jeden Stadtratsmitgliedes und eines jeden Redners. Bei der von Ihnen gewünschten Informationen handelt es sich weder um Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG noch um Verbraucherinformationen im Sinne des § 1 VIG. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Zu 1.) Sind die Tonaufnahmen der Stadt Jena den als Primärquelle des Protokolls eb…
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Aufzeichnung und Übertragung von Stadtratssitzungen (als Open Data) [#27155]
Datum
1. August 2018 15:13
An
Stadt Jena
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Zu 1.) Sind die Tonaufnahmen der Stadt Jena den als Primärquelle des Protokolls ebenfalls frei zugänglich? Am besten natürlich als amtliches Werk oder OpenData? Wie könnte hier der live-Zugriff analog zum Offenen Hörfunkkanal Jena aussehen? Zu 2.) Ich denke mal, dass mein Interesse an den Verträgen mit der TV - Produktions- und Betriebsgesellschaft mbH & Co.KG sich recht einfach aus dem unbestreitbar enormen öffentlichen Interesse der BürgerInnen Jenas am Stadtrat und dem Informations- und Bildungsauftrag der Stadt Jena gegenüber seinen BürgerInnen ergibt. In einer modernen aufgeklärten digitalen Stadt sollte es selbstverständlich sein, dass alle audio-visuellen Informationsquellen zu Beschlüssen des höchsten Gremiums der Stadt frei zugänglich und nachnutzbar im Sinne des Informationsweiterverwendungsgesetzes sind. Hieraus folgt dann natürlich auch, dass jede Vereinbarung mit Dritten zu solchen Themen frei zugänglich sein muss, denn es kann nicht (länger) angehen, dass eine Digitale Stadt solch ein Wissen an Dritte weiterleitet und dieser Dritte dann den Zugang zu den eigentlich öffentlichen Informationen künstlich einschränkt. In solchen nicht-öffentlichen Verträgen sehen wir im Übrigen eine grobe Pflichtverletzung der Stadt Jena gegenüber seinen BürgerInnen. Ich sehe hier deutlich Parallelen zur Open Access Thematik in der Wissenschaft. Bitte begründen Sie ausführlich wozu die Stadt Jena und die TV - Produktions- und Betriebsgesellschaft mbH & Co.KG meine Identität zur Beantwortung dieser IFG-Anfrage und zur Offenlegung des angesprochenen Vertrages benötigen. Nach § 6 Verfahren (2) kann die Stadt Jena u.U. meine Identität erfragen, wenn diese z.B. für Gebühren notwendig ist. Andernfalls ist davon abzusehen. Warum ein Dritter meine Identität benötigen sollte ist weder ersichtlich, noch geht dies aus dem ThürIFG hervor. Vielmehr wäre der normale Weg, dass sie nach §9 erstmal in Erfahrung bringen ob die TV - Produktions- und Betriebsgesellschaft mbH & Co.KG überhaupt ein prinzipielles Problem damit hätte, wenn der Vertrag offengelegt werden würde. Haben Sie dies bereits getan? Wenn ja, was war hier die Antwort? Hiermit möchte ich auch gleichzeitig nach DSGVO erfragen wie die Stadt Jena den Schutz meiner personenbezogenen Daten im eigenen Hause und bei der Weiterleitung an Dritte gewährleisten will. In welchen Datenbanken und in welchen Prozessen werden diese Daten gespeichert. Wie erfolgt die Übermittlung an Dritte? Ist hier eine ausreichende Verschlüsselung der Datenübertragung gewährleistet? Wie erfahre ich an wen ich mich wenden muss, wenn ich von diesen Dritten Auskunft über die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erhalten will oder meine Daten dort Löschen lassen will? Sie dürfen aber natürlich gerne meine Kontaktdaten weitergeben, allerdings auf eigenes Risiko. Sollte sich aus meinen Rückfragen bei Dr. Hasse ergeben, dass diese Verarbeitung und Weitergabe meiner personenbezogenen Daten zur Bearbeitung meiner IFG-Anfragen nicht notwendig sein sollten oder gar klar gegen geltendes Recht verstoßen, so erklären Sie sich bitte ebenfalls schriftlich bereit Schadenersatz von bis zu 20M€ an mich oder eine von mir ausgewählte gemeinnützige Organisation zu zahlen. Wie stellt sich die Stadt Jena eigentlich die Bearbeitung wirklich heikle IFG-Anfragen vor, bei denen der der Schutz meiner Identität (gegen über Dritten) essentiell wäre um Nachteile für und meine soziales Umfeld auszuschließen? Zu 4.) Nun es hat ja Gründe warum ich mich für diesen Vertrag interessiere. Allein schon der Hinweis, dass der Vertrag Klauseln ala "der Abruf über die Internetseite in einem Format erfolgen muss, dass nicht ohne weiteres eine Speicherung durch den Internetnutzer erlaubt" enthalten könnte, weist darauf hin, dass dieser Vertrag nichtig sein könnte. Nichtig allein schon deshalb, weil es im Zeitalter der VHS-Videorekorder am Stand der Technik vorbeigeht solche technischen Einschränkungen zu definieren. Eine Aufzeichnung von Fernsehsignalen ist Stand der aktuellen Technik und auch die Lebensrealität der BürgerInnen Jenas hat mit solch einer Regelung wohl nicht viel zu tun. Es dürfte auch sehr fragwürdig sein, ob solch ein Vertrag vorschreiben kann wie, wann, womit ein(e) BürgerIn sich die Stadtratssitzung anschauen will. Hier wäre auch die Barrierefreiheit der Aufzeichnung ein wichtiges Kriterium. Wie sie nun selbst den Anschein erweckt haben, scheint es ein enormes öffentliches Interesse an diesem Vertrag zu geben. Nicht zuletzt um ihn fit für das Open Government, eine Digitale Stadt Jena und ein kommendes Thüringer Transparenzgesetz zu machen. Hierfür werden BürgerInnen die Stadtratssitzungen nicht nur lokal Speichern, sondern auch Verarbeiten und Analysieren, um so beispielsweise mit modernen Verfahren der Sprach- und Bilderkennung eine audio-visuelles Protokoll der Stadtratssitzung zu erzeugen, welches einer Digitalen Modelregion würdig ist. Zu 5.) Nah, dann sollte dies auf die August-Tagesordnung des Stadtrates gesetzt werden :) Allerdings glaube ich kaum, dass eine nachgelagerte Sprach- und Bilderkennung einer öffentlichen Aufzeichnung einer öffentlichen Sitzung eines Stadtrates, zu der es auch ein öffentliches Protokoll gibt, die Persönlichkeitsrechte der Personen des öffentlichen Lebens mehr tangiert, als sie derzeit tangiert werden. Hier wiegt m.E. wiederum das öffentliche Interesse an einem zeitgemäßen audio-visuellen Protokoll der Stadtratssitzungen schwerer als die Persönlichkeitsrechte der gewählten Vertreter der BürgerInnen Jenas. Mit der Annahme der Wahl zum Stadtrat sehen wir die Einwilligung in jegliche Aufzeichnung und Analyse sämtlicher öffentlicher Daten und Informationen des Stadtrates als gegeben an. Viel mehr wäre es interessant diesen Vertrag und das Thema Open Government allgemein auf die Tagesordung der Stadtverwaltung zu heben und auch ein offizielles Bürgerbeteilugungverfahren zu starten, um zu erfahren wie die BürgerInnen überhaupt wünschen informiert zu werden und unter welchen Bedingungen es für die BürgerInnen akzeptabel ist wenn Ihre öffentlichen Daten und Informationen privatisiert werden sollen. Bitte informieren sie mich und die Öffentlichkeit über mögliche Entwicklungen in diese Richtung. Anfragenr: 27155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Jena
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe die TV - Produktions- und Betriebsgesellschaft mbH & Co.KG um Einwillig…
Von
Stadt Jena
Betreff
Re: Aufzeichnung und Übertragung von Stadtratssitzungen (als Open Data)
Datum
14. August 2018 16:39
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe die TV - Produktions- und Betriebsgesellschaft mbH & Co.KG um Einwilligung dazu gebeten, den zwischen der Stadt und dem Unternehmen geschlossenen Vertrag - ggf. mit Schwärzungen personenbezogener Daten – an Sie zur Veröffentlichung auf dem o.g. Portal weiter zu geben. Ihre personenbezogenen Daten habe ich nicht weitergegeben, sondern lediglich auf den von Ihnen auf dem Portal fragdenstaat.de veröffentlichten Mail-Verkehr hingewiesen. Sobald mir die Einwilligung vorliegt, sende ich Ihnen den Vertrag. Zu dem von Ihnen geltend gemachten Anspruch auf Informationen über die hinsichtlich Ihrer Person von der Stadt Jena gespeicherten Daten weise ich auf folgendes hin: Da Sie Einwohner der Stadt Jena sind, sind im Meldewesen auf jeden Fall Daten von Ihnen gespeichert. Hierzu sieht § 10 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) ausdrücklich einen Auskunftsanspruch des Betroffenen vor. Die Auskunft kann aber nur unter bestimmten Voraussetzungen auf elektronischem Wege erfolgen (§ 10 Abs. 2 BMG) und setzt auch einen elektronischen Identitätsnachweis Ihrerseits nach § 10 Abs. 3 BMG voraus. Damit Sie die gewünschte Information über die bei der Meldebehörde der Stadt Jena über Sie gespeicherten Daten schnellstmöglich erhalten, rate ich dazu mit dem Teamleiter Bürgerservice, also dem Leiter der Meldebehörde, Herr Eidner, telefonisch einen Termin zu vereinbaren, bei dem Sie sich durch Ihren Personalausweis ausweisen können und die gewünschten Daten in Papierform erhalten. Sie erreichen Herrn Eidner unter der Nummer: 03641 - 493701 oder <<E-Mail-Adresse>> <<Name und E-Mail-Adresse>> während der Öffnungszeiten des Bürgerservice: Montag 09:00 - 13:00 Uhr, Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr, Freitag 09:00 - 13:00 Uhr und Samstag 09:00 - 13:00 Uhr. In der Stadt Jena werden - wie in anderen Städten auch - personenbezogene Daten in verschiedensten Fachverfahren gespeichert, deren Zusammenführung sich aus Gründen des Datenschutzes verbietet. Ohne weitere Auskünfte Ihrerseits, mit welchen Fachdiensten der Stadtverwaltung Sie in der Vergangenheit Kontakt hatten, kann daher die gewünschte Auskunft nicht erteilt werden. Außerdem kann ohne Ihre ausdrückliche, schriftliche Einwilligung zur Weitergabe Ihrer Anfrage an die Fachdienste der Stadtverwaltung die gewünschte Auskunft nicht erteilt werden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre letzte Antwort auf meine IFG-Anfrage ist nun mittlerweile auch gut 4 Monate h…
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Aufzeichnung und Übertragung von Stadtratssitzungen (als Open Data) [#27155]
Datum
11. Dezember 2018 01:53
An
Stadt Jena
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre letzte Antwort auf meine IFG-Anfrage ist nun mittlerweile auch gut 4 Monate her. Bitte informieren Sie mich umgehend über den aktuellen Stand der Anfrage, insbesondere nach dem Vertrag mit u.a. Jena-TV. Ich möchte Sie noch ausdrücklich darauf hinweißen, dass Sie nach Auskunft des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nun bereits mehrfach das ThürIFG und die DSGVO verletzt haben. Nicht nur, dass sie selten innerhalb gesetzlicher Frist reagieren, sonder auch ihre Auslegung des ThürIFG ist sehr fragwürdig. Es ist beispielsweise zu keiner Zeit notwendig, dass Dritte wie Jena-TV meine personenbezogenen Daten für die Beantwortung dieser Anfrage erhalten. Meine Einwilligung nach DSGVO ist auch rechtlich unwirksam, da ich keinerlei Aufklärung zur rechtlichen Notwendigkeit erhalten habe, noch abschätzen kann welche Konsequenzen dies für mich bedeuten könnte. Wie aus den Diskussionen im Stadtrat aus dem Jahr 2006 zu entnehmen ist, sehen viele StadträtInnen es als Informationspflicht der Stadt Jena an die Informationen über die Diskussionen und Entscheidungen allen BürgerInnen unmittelbar zugänglich zu machen. Sie verstoßen hier also auch gegen Stadtratsbeschlüsse. Seit 2006 hat sich technisch sehr viel verändert. Technischer Alltag sind heute nicht mehr Fernsehübertragungen, sondern Internet-Streaming und auf Grund der eben erwähnten Sichtweise des Stadtrates in Verbindung mit dem Bundesinformationsweiterverwendungsgesetzes ist auch die Weiterverarbeitung und Analyse des Videomaterials rechtlich einwandfrei geregelt. Natürlich kann der Herr Oberbürgermeister nochmals eine Information in den Stadtrat geben, dass die Interpretation dieses alte Beschlusses aus 2006 nun an die Realität des Jahren 2018/19 angepasst wird. Angesichts des Wahljahres 2019 wäre dies ohnehin eine gute Idee. Ich rechte damit die gewünschten Informationen noch dieses Jahr zu erhalten. Anderenfalls werde ich mich im neuen Jahr mit dem Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und dem OKFN Projekt "Verklag den Staat" über eine Feststellungsklage gegen die Stadt Jena beraten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Jena
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Anbei erhalten Sie den zwischen der Stadt Jena und der TV…
Von
Stadt Jena
Betreff
Re: Aufzeichnung und Übertragung von Stadtratssitzungen (als Open Data) [#27155]
Datum
20. Dezember 2018 15:58
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Anbei erhalten Sie den zwischen der Stadt Jena und der TV Produktions- und Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG. geschlossenen Vertrag über die Übertragung der Sitzungen des Stadtrates für die Jahre 2017-2018. Der Vertragspartner der Stadt hat einer Veröffentlichung zugestimmt.  Zur Abstimmung mit dem Vertragspartner habe ich Ihre persönlichen Daten nicht weitergeben, ich habe lediglich auf den von Ihnen selbst veröffentlichten E-Mail - Verkehr hingewiesen. Nach § 1 Abs. 2a des Gesetzes über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (IWG) begründet dieses Gesetz keinerlei  Anspruch auf Zugang zu Informationen. Ob und in welcher Form der Stadtrat die bisherige Übertragung der Sitzungen ändern will, obliegt allein dessen Entscheidungsbefugnis. Es bleibt Ihnen unbenommen, sich in dieser Angelegenheit an die Mitglieder des Stadtrates oder die im Stadtrat vertretenen Partien zu wenden. Auf das jedem Bürger aufgrund § 10 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Jena zustehende Recht sich mit Fragen an den Stadtrat zu wenden, machte ich ausdrücklich aufmerksam. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> besten Dank für Ihre Antwort. Leider sind für mich Ihre Ausführungen zum IWG …
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Aufzeichnung und Übertragung von Stadtratssitzungen (als Open Data) [#27155]
Datum
21. Dezember 2018 00:53
An
Stadt Jena
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> besten Dank für Ihre Antwort. Leider sind für mich Ihre Ausführungen zum IWG leider nicht nachvollziehbar. Worin unterscheidet sich mein Interesse einer Nachnutzung der Stadtrats-Videos von der der im Stadtrat vertretenen Parteien? Mit Blick auf die Beschlussvorlage 06/04/22/0468 vom 5. April 2006 und dem Wandel der Informationsgesellschaft ist solch eine Einschränkung m.E. weder im Sinne des IWGs, noch im Sinne des Stadtrates der offensichtlich nicht nur die politische Meinungsfindung der BürgerInnen, sondern auch die demokratischen Freiheiten und die BürgerInnenbeteiligung hierdurch fördern will. Lineares Fernsehen und eingeschränkte Streamingangebote sind wohl kaum mehr als zeitgemäß zu betrachten. Wurde aus diesem Grund der Vertrag bereits durch die entsprechenden Rechtsstellen der Stadt Jena beanstandet? Wenn ja, bitte senden Sie und die entsprechenden Vorgänge und Unterlagen hierzu zu. Es ist angesichts der vielen Wahlen in 2019 mittlerweile Standard, dass Parteien Auszüge des Jena-TV Materials auf deren Webseiten, auf Facebook und in anderen Sozialen Netzen teilen. Dies stellt zweifelsfrei eine kommerzielle Nachnutzung mit eindeutigen Gewinnerzielungsabsichten dar. Woher haben die Parteien dies Material? Wie geht die Stadt Jena angesichts des in dem Vertrag ersichtlichen Wunsches einer Nicht-Nachnutzung des Materials um? Wurden hier bereits Abmahnungen an die entsprechenden Parteien oder andere Personen versendet? Der Vertrag läuft ja auch in wenigen Tagen aus. Gibt es hierzu bereits einen Nachfolgevertrag? Können Sie uns diesen - sofern bereits vorhanden - bitte zusenden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in leider habe ich auf meine letzte Nachfrage auch nach über 6 Monaten keine Antwort er…
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Aufzeichnung und Übertragung von Stadtratssitzungen (als Open Data) [#27155]
Datum
26. Juni 2019 16:52
An
Stadt Jena
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider habe ich auf meine letzte Nachfrage auch nach über 6 Monaten keine Antwort erhalten. Da uns das Thema weiter interessiert und die FDP Jena weiterhin auf Facebook behauptet, dass sie das Videomaterial in Rahmen eines kommerziellen Vertrages von JenaTV erhält, würde ich Sie doch bitten mir genauere Informationen zu den Vermarktungsaktivitäten des Videomaterials durch die Firma JenaTV zukommen zu lassen. Aus dem Vertrag zwischen der Stadt Jena und JenaTV geht für mich nicht hervor, dass die Stadt irgendwelche Rechte an JenaTV übergibt oder diese einräumt und somit bleibt es für mich fraglich auf welcher rechtlichen Grundlage JenaTV offensichtlich die Stadtratsvideos kommerziell verwertet. Ich bitte um Aufklärung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>