Aufzeichnung und Übertragung von Stadtratssitzungen (als Open Data)
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
offensichtlich bekommt ein paar Leuten der Oberbürgermeister-Wahlkampf nicht: http://www.jezt.de/2018/03/16/die-katze-laesst-das-mausen-nicht-uebernahme-von-radio-jena-aufnahmen-durch-ob-kandidat-arne-petrich-war-ungesetzlich/
Aber ich möchte dies mal zum Anlass nehmen nachzufragen wie Aufzeichnungen und Übertragungen von Stadtratssitzungen mit Dritten, u.a. mit Radio Jena, JenaTV, etc.pp geregelt sind. Laut der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Jena unter https://www.jena.de/fm/694/a04.pdf scheint es hierfür kaum Einschränkungen zu geben. Allerdings stößt dies ja an praktische Grenzen, denn bei 50-100 Mikrofonen in Saal wäre eine gewisse Störung der Stadtratssitzung ja unvermeidlich.
Bitte senden Sie mir deshalb Folgendes zu:
1.) Welche Vereinbarungen mit Dritten zur Aufzeichnung und Übertragung der Stadtratssitzung
gibt es?
2.) Sofern schriftliche Vereinbarungen existieren, so senden Sie mir bitte digitale Versionen hiervon zu.
3.) Auf welche (städtische) Technik vor Ort können diese zurückgreifen (Saalton, Beamerbild, ...)?
4.) Gibt es Vorgaben bzw. Einschränkungen seitens der Stadt über die kommerzielle Verwendung der Aufzeichnungen bzw. Übertragungen bzw. über die spätere Bereitstellung dieser Aufzeichnungen (im Internet)?
5.) Wäre es für die Stadt denkbar die Geschäftsordnung dahingehend anzupassen, so dass eine Aufzeichnung nur noch dann erlaubt ist, wenn das Material als Offene Daten (OpenData) unter einer freien Creative Commons Lizenz (CC-BY) allen BürgerInnen Jenas zur freien Nachnutzung zur Verfügung steht? Hierdurch würde die Stadt unter anderem auch eine sinnvolle Analyse dieser Daten z.B. unter den Gesichtspunkten: "Wer, wann, wie viel, mit welcher Tonalität im Stadtrat spricht" und "Was sind die häufigsten bzw. wichtigsten Worte einer Sitzung" erlauben, was für eine Digitale Stadt sicherlich nicht nur wünschenswert wäre, sondern auch Vorbildcharakter für andere Städte hätte. Beispiele hierfür finden sich z.B. unter https://www.videoindexer.ai/media/a81a68dec8/
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage erfolgreich
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Datum20. März 2018
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21. April 2018
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