Dachflächennutzung

Anfrage an: Hochschule Bremen

bekannt ist, das die Hochschule Dachflächen an Mobilfunkprovider vermietet.

Welche Mobilfunkprovider sind dies?
Welche Dächer von welchen Gebäuden sind betroffen?
Welche Finanzmittel fließen dort?

Ist es in den Mobilfunkprovider geregelt, dass die Dächer für weitere Funkübertragung geregelt sind und wann welche?
Wenn ja, welche Frequenzen sind belegt oder offen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. März 2018
  • Frist
    21. April 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bekan…
An Hochschule Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dachflächennutzung [#27166]
Datum
20. März 2018 22:29
An
Hochschule Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bekannt ist, das die Hochschule Dachflächen an Mobilfunkprovider vermietet. Welche Mobilfunkprovider sind dies? Welche Dächer von welchen Gebäuden sind betroffen? Welche Finanzmittel fließen dort? Ist es in den Mobilfunkprovider geregelt, dass die Dächer für weitere Funkübertragung geregelt sind und wann welche? Wenn ja, welche Frequenzen sind belegt oder offen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hochschule Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage. Bitte teilen Sie uns  Ihre Anschrift mit (§ 7…
Von
Hochschule Bremen
Betreff
Re: Dachflächennutzung [#27166]
Datum
21. März 2018 08:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage. Bitte teilen Sie uns  Ihre Anschrift mit (§ 7 Absatz 1 BremIFG). Sie erhalten dann im Rahmen der gesetzlichen  Frist eine Antwort. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, die Identität von Anfragestellenden zu überprüfen ist Ihr Recht. Diesen Fakt möchte…
An Hochschule Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Dachflächennutzung [#27166]
Datum
21. März 2018 09:17
An
Hochschule Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Identität von Anfragestellenden zu überprüfen ist Ihr Recht. Diesen Fakt möchte ich auch in keinster Weise anzweifeln. Aktuelle Vorkommnisse zeigen aber, dass die Anonymität von Antragstellenden sehr wichtig ist (vgl: http://blog.fragdenstaat.de/2018/mord-kuciak/). Deshalb möchte ich darum bitten, von einer Prüfung der Identität bei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich abzusehen. Falls dieses zur Übermittlung der vollständigen Antwort dienen sollte, bitte ich Sie, dafür einen umweltfreundlicheren unverzögerten digitalen Weg zu nehmen. Auf dem gleichen Weg, auf dem Sie bereits geantwortet haben. Anfragenr: 27166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hochschule Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die Mitteilung Ihrer Anschrift. Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt…
Von
Hochschule Bremen
Betreff
Re: Dachflächennutzung [#27166]
Datum
26. März 2018 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die Mitteilung Ihrer Anschrift. Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt. Die Hochschule Bremen hat zurzeit keine Dachflächen an Mobilfunkprovider vermietet. (Bei den auf der Dachfläche am Standort Neustadtswall befindlichen Antennen handelt es sich um eine Richtfunkanlage, die von der Firma Bremen Briteline GmbH betrieben wird. Die zugehörigen Sendeantennen finden Sie in der EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur. > http://emf2.bundesnetzagentur.de/karte/default.aspx Nach Eingabe der Adresse: Neustadtswall 30, 28199 Bremen / Auswahl Standort-Nr. : 87010900) Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Antwort, doch leider wurde nur ein Teil der Fragen dabei geklärt. D…
An Hochschule Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Dachflächennutzung [#27166]
Datum
31. März 2018 09:23
An
Hochschule Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Antwort, doch leider wurde nur ein Teil der Fragen dabei geklärt. Daher wiederhole ich die fehlenden: Welche Finanzmittel fließen dort? Ist die Dächfläche nun von den Firma Bremen Briteline GmbH für sämtliche funkbasierte Technik reserviert? Wenn nein, welche Frequenzen sind belegt oder offen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Hochschule Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in ihre Frage zur Vermietung von Dachflächen an Mobilfunkprovider ist beantwortet. Die e…
Von
Hochschule Bremen
Betreff
Re: Dachflächennutzung [#27166]
Datum
13. April 2018 16:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ihre Frage zur Vermietung von Dachflächen an Mobilfunkprovider ist beantwortet. Die erteilte Zusatzinformation diente zur Erklärung der sichtbaren Antennen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, die folgenden Fragen wurden leider weiterhin noch nicht beantwortet: Welche Finanz…
An Hochschule Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Dachflächennutzung [#27166]
Datum
9. Juni 2018 10:55
An
Hochschule Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die folgenden Fragen wurden leider weiterhin noch nicht beantwortet: Welche Finanzmittel fließen? Ob die Dachfläch nur vom Provider (Briteline) benutzbar ist? Falls nicht, welche Funk-Frequenzen noch auf dem Dach frei sind bzw. in welchen Frequenzbereich Installationen noch möglich wären? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Hochschule Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Frage lautete: "Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgende…
Von
Hochschule Bremen
Betreff
Re: Dachflächennutzung [#27166]
Datum
12. Juni 2018 10:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Frage lautete: "Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bekannt ist, das die Hochschule Dachflächen an Mobilfunkprovider vermietet. Welche Mobilfunkprovider sind dies? Welche Dächer von welchen Gebäuden sind betroffen? Welche Finanzmittel fließen dort?" Die erste Frage wurde dahingehend beantwortet, dass die Hochschule zurzeit keine Dachflächen an Mobilfunkprovider vermietet. Damit sind auch die weiteren Fragen zu Dachflächen und Finanzmittel einer etwaigen Vermietung an Mobilfunkprovider  beantwortet. Freundliche Grüße