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Liste der Einrichtungen, die aus dem Kulturhaushalt Zuschüsse erhalten

1. eine Liste aller kulturellen Einrichtungen, die aus dem Kulturhaushalt der Freien und Hansestadt Hamburg 2012 und/oder 2013 mehr als 100 000 Euro an Zuwendungen erhalten haben bzw. erhalten werden
2. Kopien der Zuwendungsbescheide dieser Einrichtungen für 2012 und 2013

Ich bitte Sie, mir diese Aufstellungen per E-Mail zuzusenden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    9. Dezember 2012
  • Frist
    10. Januar 2013
  • Kosten dieser Information:
    1000,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der Einrichtungen, die aus dem Kulturhaushalt Zuschüsse erhalten
Datum
9. Dezember 2012 12:48
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. eine Liste aller kulturellen Einrichtungen, die aus dem Kulturhaushalt der Freien und Hansestadt Hamburg 2012 und/oder 2013 mehr als 100 000 Euro an Zuwendungen erhalten haben bzw. erhalten werden 2. Kopien der Zuwendungsbescheide dieser Einrichtungen für 2012 und 2013 Ich bitte Sie, mir diese Aufstellungen per E-Mail zuzusenden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bendt, Susanne
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail vom 09. Dezember 2012 zu einer Anfrag…
Von
Behörde
Betreff
Liste der Einrichtungen, die aus dem Kulturhaushalt Zuschüsse erhalten
Datum
19. Dezember 2012 10:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail vom 09. Dezember 2012 zu einer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Eine Liste aller kulturellen Einrichtungen, die aus dem Kulturhaushalt der Freien und Hansestadt Hamburg 2012 eine Zuwendung von mehr als 100.000 EURO erhalten haben, finden Sie im Haushaltsplan 2012, Einzelplan 3.3, Anlage 3.1 und 3.3 bis 3.11. Unter folgendem Link gelangen Sie direkt zum Haushaltsplan 2012 [ Link zum Haushaltsplan 2012 ](http://www.hamburg.de/contentblob/2663464/data/einzelplan33.pdf). Der Haushaltsplan für das Jahr 2013 ist am 13.12.2012 von der Bürgerschaft verabschiedet worden und enthält ebenfalls eine Liste aller Einrichtungen, die eine Zuwendung von mehr als 100.000 EURO aus dem Kulturhaushalt erhalten werden. Der folgende Link führt Sie direkt zum Haushaltsplan 2013, aus dem Sie die gewünschten Informationen aus den gleichen Anlagen wie beim Haushaltsplan 2012 entnehmen können [Link zum Haushaltsplan 2013](http://www.hamburg.de/contentblob/3540260/data/einzelplan-3-3.pdf). Darüber hinaus möchte ich Sie auf den vierten empfängerbezogenen Zuwendungsbericht (Drs.20/1740 vom 4.10.2011) hinweisen, mit welchem der Senat in regelmäßigen Abständen über die vergebenen Zuwendungen berichtet. Dieser enthält weitere Informationen, die für Sie von Interesse sein könnten. Die nächste Berichterstattung ist für 2013 geplant. (Link zur Parlamentsdatenbank) (https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/) Ihre Anfrage über eine Zusendung aller Zuwendungsbescheide der betroffenen Einrichtungen in Kopie müsste vertieft anhand der Vorgaben nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz geprüft werden. Um Ihrem Anliegen nachkommen zu können, benötigen wir eine sog. ladungsfähige Anschrift (Wohnsitz) von Ihnen, damit wir Ihre Anfrage auch hinsichtlich der anfallenden Gebühren ordnungsgemäß abwickeln können. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit uns in Verbindung zu setzen und einen entsprechenden Antrag zu stellen. Sie haben darum gebeten, Ihnen die Höhe der zu erwartenden Kosten vorab mitzuteilen. Leider können wir zu diesem frühen Zeitpunkt keine konkrete Bezifferung der Kosten für Ihre Anfrage machen. Zwar wird derzeit eine Gebührenordnung für das Transparenzgesetz erarbeitet, bis dahin sind aber die Gebührensätze des Gebührengesetzes anzusetzen. Für die Höhe der Gebühren ist der Aufwand der Anfrage maßgebend. Nach Ziffer 5 lit. b) der Anlage zum Gebührengesetz ist bei sonstigen Amtshandlungen eine Gebühr von 5 bis 1.000 EURO festzusetzen. Daneben fallen ggf. noch Kopierkosten nach Ziff. 2 der Anlage zum Gebührengesetz an. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Susanne Bendt Mit freundlichen Grüßen Susanne Bendt Kulturbehörde Finanzen und Bau - B 11 - • Große Bleichen 30, 20354 Hamburg • 040 / 428.24 - 255 E-Fax: 040/4279 24 - 050 Fax 040 / 428.24 - 244  <<E-Mailadresse>>
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Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Liste der Einrichtungen, die aus dem Kul…
Von
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Betreff
AW: Liste der Einrichtungen, die aus dem Kulturhaushalt Zuschüsse erhalten
Datum
10. Januar 2013 00:26
An
Empfängername
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Liste der Einrichtungen, die aus dem Kulturhaushalt Zuschüsse erhalten" vom 09.12.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
Bendt, Susanne
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Bedauern haben wir festgestellt, dass Sie die von uns übermittelte Antwort vom 19…
Von
Behörde
Betreff
AW: Liste der Einrichtungen, die aus dem Kulturhaushalt Zuschüsse erhalten
Datum
14. Januar 2013 16:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Bedauern haben wir festgestellt, dass Sie die von uns übermittelte Antwort vom 19.12.2012, mit der wir Ihre Frage nach den Förderungen von Kultureinrichtungen beantwortet haben, nicht vollständig eingestellt haben. Somit fehlt in diesem Portal auch der von uns gesetzte Link auf den Haushaltsplan nebst Angabe der Fundstelle, der zu den von Ihnen gewünschten Informationen führt. Wie Sie vielleicht wissen, können wir zur Beantwortung von Anfragen gem. § 12 Abs. 6 des Hamburgischen Transparenzgesetzes auf allgemein zugängliche Veröffentlichungen im Internet verweisen. Diese Form der Beantwortung ist zugleich die kostengünstigste Variante. Zu Ihrer zweiten Frage hatten wir Ihnen in unserer E-Mail vom 19.12.2012 erläutert, dass wir von Ihnen zunächst eine sog. ladungsfähige Anschrift (Wohnsitz) benötigen, damit wir Ihre Anfrage auch hinsichtlich der anfallenden Gebühren ordnungsgemäß abwickeln können. Mit freundlichen Grüßen, Mit freundlichen Grüssen Susanne Bendt Behörde für Kultur und Medien Finanzen und Bau - B 11 - * Große Bleichen 30, 20354 Hamburg ( 040 / 428.24 - 255 E-Fax: 040/4279 24 - 050 Fax 040 / 428.24 - 244 š <<E-Mailadresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, Beiliegend finden Sie meine Adresse zwecks Zusendung der Antwort und der Gebühren.…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Liste der Einrichtungen, die aus dem Kulturhaushalt Zuschüsse erhalten
Datum
14. Januar 2013 19:00
An
Empfängername
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Beiliegend finden Sie meine Adresse zwecks Zusendung der Antwort und der Gebühren. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir die Höhe zunächst mitteilen könnten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrter Damen und Herren, bedauerlicherweise habe ich nie eine E-Mail an mich persönlich erhalten. Insofern…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Liste der Einrichtungen, die aus dem Kulturhaushalt Zuschüsse erhalten
Datum
14. Januar 2013 19:05
An
Empfängername
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, bedauerlicherweise habe ich nie eine E-Mail an mich persönlich erhalten. Insofern gab es auch nichts, was ich hier hätte einstellen können. Ich bitte Sie, die Mail aus Gründen der Transparenz auf die Seite fragdenstaat.de zu stellen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Antwort wurde aufgrund technischer Schwierigkeiten erst jetzt sichtbar. Da die…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: AW: Liste der Einrichtungen, die aus dem Kulturhaushalt Zuschüsse erhalten
Datum
15. Januar 2013 16:22
An
Empfängername
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Antwort wurde aufgrund technischer Schwierigkeiten erst jetzt sichtbar. Da die Kostenangabe von € 5 - 1000 ein wenig zu ungenau ist, als dass ich mich so darauf einlassen möchte, bitte ich Sie, mir eine genauere Kostenprognose mitzuteilen, sobald Ihre Behörde sich einen entsprechenden Überblick verschafft hat. Ich werde den Status entsprechend verändern und verbleibe in Erwartung einer erschöpfenderen Auskunft mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bendt, Susanne
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die Mitteilung Ihrer Anschrift. In Ihrer Nachricht vom 15. Januar 2…
Von
Behörde
Betreff
AW: AW: Liste der Einrichtungen, die aus dem Kulturhaushalt Zuschüsse erhalten
Datum
7. März 2013 13:37
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die Mitteilung Ihrer Anschrift. In Ihrer Nachricht vom 15. Januar 2013 haben Sie darum gebeten, Ihnen zunächst detailliertere Auskunft über die zu erwartenden Gebühren zu geben, bevor Sie sich entscheiden, einen Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) auf Informationszugang zu stellen. Wie Sie wissen, gilt für jede Anfrage nach dem HmbTG ein Gebührenrahmen von Euro 5 bis EURO 1.000,00, die Höhe der Gebühren ist anhand des zeitlichen Aufwands festzusetzen, der für die Beantwortung einer Anfrage erforderlich ist. Ferner können Gebühren für Kopien bzw. die Erstellung von digitalen Unterlagen anfallen. Da sich Ihre Anfrage auf zwei Haushaltsjahre erstreckt und pro Jahr mehr als 40 kulturelle Einrichtungen betroffen sind, müssten insgesamt knapp 100 Zuwendungsbescheide überprüft werden, die insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogenen Daten enthalten können. Diese Prüfung findet nicht automatisiert statt, sondern muss von einzelnen Mitarbeitern vorgenommen werden. Sofern schützenswerte Daten in den Bescheiden vorhanden sind, sind wir gegebenenfalls verpflichtet, zunächst den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Wir gehen derzeit davon aus, dass wir allein bei der Überprüfung der Zuwendungsbescheide des Haushaltsjahres 2012 aufgrund des zu erwartenden hohen Personal- und Zeitaufwands bereits den Gebührenrahmen voll ausschöpfen müssten (der tatsächliche Aufwand der Verwaltung dürfte jedoch weit über EURO 1.000 liegen). Die Zuwendungsbescheide für das laufende Kalenderjahr sind noch nicht ergangen, könnten aber nach deren Erlass selbstverständlich im Rahmen des Transparenzgesetzes überprüft werden. Die Zuwendungsvergaben aus 2013 werden aber ohnehin nach den Vorgaben des HmbTG in das Informationsregister eingepflegt werden, so dass ggf. dieser Zeitpunkt abgewartet werden könnte. Auch der „Vierte empfängerbezogene Zuwendungsbericht“ (Drs. 20/1740 vom 04.10.2011) kann als weitere Informationsquelle herangezogen werden. Hier sind die Empfänger von städtischen Zuwendungen aufgelistet und über eine Filter-/Suchfunktion können die Vorgänge, welche die Kulturbehörde betreffen, ermittelt werden. Im Internet zu erreichen ist der Bericht über die Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft unter http://www.buergerschaft-hh.de/parldok/ und Auswahl über die Drucksachennummer 1740. In diesem Bericht sind die Daten für das Bewilligungsjahr 2010 enthalten. Einen Überblick über die Einrichtungen die Zuwendungen über 100.000 Euro aus dem Kulturhaushalt erhalten bietet die Anlage 3.1 sowie die Anlagen 3.3 bis 3.12 des Einzelplans 3.3 der Kulturbehörde. Eine aktuelle Version finden Sie im Internet und dem nachfolgenden Link: http://www.hamburg.de/contentblob/3540260/data/einzelplan-3-3.pdf Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Zuwendungsbescheidung der Stadtteilkulturzentren nicht in den Zuständigkeitsbereich der Kulturbehörde fällt, sondern in den der jeweils zuständigen Bezirksämter. Diese Bescheide liegen uns daher nicht vor. Sie müssten von Ihnen gesondert bei den jeweils zuständigen Bezirksämtern beantragt werden. Bitte lassen Sie uns wissen, ob Sie vor diesem Hintergrund einen Antrag auf Einsichtnahme stellen mögen, ggf. lässt sich Ihre Anfrage auch eingrenzen und hierdurch die hohen Kosten reduzieren. Sie können mich auch gerne hierzu anrufen oder Sie vereinbaren einen Gesprächstermin. Mit freundlichen Grüssen Susanne Bendt Behörde für Kultur und Medien Finanzen und Bau - B 11 - * Große Bleichen 30, 20354 Hamburg ( 040 / 428.24 - 255 E-Fax: 040/4279 24 - 050 Fax 040 / 428.24 - 244 š <<E-Mailadresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.