Sicherstellung der Kommunikation über eine DMO-Funkkette in der VG Konz im Landkreis Trier-Saarburg

Fragen an das Referat Brand- und Katastrophenschutz:

Unter
https://bks-portal.rlp.de/sites/default/files/og-group/36/dokumente/221109_DMO_Redundanz_Konzept_Handlungshilfe_1.pdf
stellt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion das Dokument
"
DMO-REDUNDANZ-KONZEPT
Sicherstellung der Kommunikation innerhalb einer Kommune über DMO
-Handlungshilfe-
"
zur Verfügung.

Dort heißt es:
"
1. Problembeschreibung
Sollte es bei einem flächendeckenden Kommunikationsausfall in einer Gebietskörperschaft (hier beispielhaft einer Verbandsgemeinde) zu einem medizinischen Notfall oder einer anderern Einsatzlage zur Gefahrenabwehr kommen, stellt sich die Frage: Wie kann, durch den Betroffenen, ein Notruf abgesetzt werden und an die entsprechende Stelle (z.B. FEZ oder ILS) weitergeleitet werden.
Entsprechend den Vorgaben des Landes [Ausgabe vom Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz „Einsatzmaßnahmen bei Stromausfall“ – Checkliste- Stand:
10.04.2013] sind die Feuerwehrgerätehäuser spätestens nach 30-minütigem Stromausfall zu besetzen, sodass der Bevölkerung anstelle der üblichen Festnetz- oder Mobilfunkalarmierung
der Weg über die Ortsfeuerwehr gewährleistet wird.
Als Redundanz zur TMO-Kommunikation im Tetra-Digitalfunk BOS wurde im Rahmen dieser Abschnittsarbeit ein zweiter Weg über einen reinen DMO-Betrieb [Direct-Mode – netzunabhängiger Betrieb] ausgearbeitet.
Im DMO-Betrieb sind keine externen Einrichtungen notwendig.
Die jeweiligen Funkgeräte kommunizieren hier auf direktem Weg miteinander.

2. Herangehensweise
Im DMO-Betrieb ist eine sogenannte Funkkette zu bilden, sodass der Notruf von einen zum nächsten Ort abgesetzt werden kann.
Dies ist solange zu wiederholen, bis der Notruf in der FEZ angekommen ist.
Die Weiterleitung der z.B. Notrufe von der FEZ aus in Richtung Leitstelle ist in der angenommenen Lage als redundant sichergestellt (in RLP durch die gehärtete 4m Gleichwelle des Rettungsdienstes) anzunehmen und wird in dieser Ausarbeitung nicht weiterverfolgt.

Zunächst muss man sich einen Überblick der einzelnen Feuerwehrgerätehäuser innerhalb der betroffenen VG verschaffen.
Hierzu eignet sich beispielsweise die Kartendarstellung der FWH aus dem BKS-Portal https://bks-portal.rlp.de/, welche für jeden angemeldeten Nutzer in seiner Gebietskörperschaft frei zur Verfügung steht.

Aufgrund von Erfahrungswerten sollte man mit Hilfe von z.B. Topografischen Karten oder vergleichbaren geografischen Systemen erkennen, ob Gerätehäuser aufgrund ihrer Lage leicht, schwierig oder eher gar nicht über DMO-Betrieb erreicht werden können.
Schon bei dieser Betrachtung wird man erkennen, dass es im späteren Verlauf wichtig sein kann, sich markante Geländepunkte als zusätzliche Standorte herauszusuchen.
Um dieses redundante DMO-Netz dann zu definieren sind im Vorfeld entsprechende Testfahrten sowie eine abschließende Übung aller Wehren der VG durchgeführt worden.
[...]
2.1.5. Ortschaften ohne Empfang
Sollten all die zuvor beschriebenen Varianten fehlgeschlagen, bleibt nichts Anderes übrig, als den Standort des eigenen Feuerwehrhauses zu verlassen und sich einen
geeigneten Hilfspunkt zu suchen.
Dieser kann beispielsweise eine Grillhütte oder eine Kreuzung oberhalb des Ortes sein.
Er sollte natürlich so gewählt und definiert werden, dass ein Dritter diesen jederzeit anfahren kann.
Der Standort ist in einem abzulegenden Ablaufplan genauso zu beschreiben.
Je nach Entfernung des Hilfspunktes vom eigenen Feuerwehrhaus kann es auch eine sinnvolle Lösung sein, komplett auf diesen Punkt zu verzichten und direkt die Nachbarwehr per Kfz anzufahren. Jedoch muss auch dieser Schritt als definierter Weg in einem Abfolgeplan verankert und für jeden erkennbar hinterlegt werden.
[...]
"

Die Verbandsgemeinde-Verwaltung in Konz hat mich in dieser Angelegenheit an die Katastrophenschutzbehörde des Landkreises verwiesen.

Daher sind meine Fragen:

1) Wurden in der Verbandgemeinde Konz bereits die in der Handlungshilfe Kapitel 2.1 beschriebenen Testfahrten durchgeführt, um die DMO-Funkreichweite der Feuerwehr-Einsatz-Zentrale (FEZ) und die Lage der "DMO-Sternpunkte" zu bestimmen ?

2) Wurde in der Verbandgemeinde Konz bereits die in der Handlungshilfe Kapitel 2.2 beschriebene Übung durchgeführt ?

3) Wurde in der Verbandgemeinde Konz das in der Handlungshilfe Kapitel 2.2.3 beschrieben Organigramm erzeugt, welches sämtliche, möglichen DMO-Funkverbindungen auf einen Blick darstellt ?

4) Sollte dies noch nicht erfolgt sein, wie ist der Zeitplan zum Durchführen der Testfahrt, Übung und Erstellung des Organigramms der DMO-Funkverbindungen ?

Vielen Dank.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    1. März 2023
  • Frist
    4. April 2023
  • Kosten dieser Information:
    760,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sicherstellung der Kommunikation über eine DMO-Funkkette in der VG Konz im Landkreis Trier-Saarburg [#271833]
Datum
1. März 2023 21:53
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fragen an das Referat Brand- und Katastrophenschutz:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Unter<< Antragsteller:in >> https://bks-portal.rlp.de/sites/default/files/og-group/36/dokumente/221109_DMO_Redundanz_Konzept_Handlungshilfe_1.pdf<< Antragsteller:in >> stellt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion das Dokument<< Antragsteller:in >> "<< Antragsteller:in >> DMO-REDUNDANZ-KONZEPT<< Antragsteller:in >> Sicherstellung der Kommunikation innerhalb einer Kommune über DMO<< Antragsteller:in >> -Handlungshilfe-<< Antragsteller:in >> " << Antragsteller:in >> zur Verfügung.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dort heißt es:<< Antragsteller:in >> "<< Antragsteller:in >> 1. Problembeschreibung<< Antragsteller:in >> Sollte es bei einem flächendeckenden Kommunikationsausfall in einer Gebietskörperschaft (hier beispielhaft einer Verbandsgemeinde) zu einem medizinischen Notfall oder einer anderern Einsatzlage zur Gefahrenabwehr kommen, stellt sich die Frage: Wie kann, durch den Betroffenen, ein Notruf abgesetzt werden und an die entsprechende Stelle (z.B. FEZ oder ILS) weitergeleitet werden.<< Antragsteller:in >> Entsprechend den Vorgaben des Landes [Ausgabe vom Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz „Einsatzmaßnahmen bei Stromausfall“ – Checkliste- Stand:<< Antragsteller:in >> 10.04.2013] sind die Feuerwehrgerätehäuser spätestens nach 30-minütigem Stromausfall zu besetzen, sodass der Bevölkerung anstelle der üblichen Festnetz- oder Mobilfunkalarmierung<< Antragsteller:in >> der Weg über die Ortsfeuerwehr gewährleistet wird.<< Antragsteller:in >> Als Redundanz zur TMO-Kommunikation im Tetra-Digitalfunk BOS wurde im Rahmen dieser Abschnittsarbeit ein zweiter Weg über einen reinen DMO-Betrieb [Direct-Mode – netzunabhängiger Betrieb] ausgearbeitet.<< Antragsteller:in >> Im DMO-Betrieb sind keine externen Einrichtungen notwendig. << Antragsteller:in >> Die jeweiligen Funkgeräte kommunizieren hier auf direktem Weg miteinander.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 2. Herangehensweise<< Antragsteller:in >> Im DMO-Betrieb ist eine sogenannte Funkkette zu bilden, sodass der Notruf von einen zum nächsten Ort abgesetzt werden kann. << Antragsteller:in >> Dies ist solange zu wiederholen, bis der Notruf in der FEZ angekommen ist. << Antragsteller:in >> Die Weiterleitung der z.B. Notrufe von der FEZ aus in Richtung Leitstelle ist in der angenommenen Lage als redundant sichergestellt (in RLP durch die gehärtete 4m Gleichwelle des Rettungsdienstes) anzunehmen und wird in dieser Ausarbeitung nicht weiterverfolgt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Zunächst muss man sich einen Überblick der einzelnen Feuerwehrgerätehäuser innerhalb der betroffenen VG verschaffen. << Antragsteller:in >> Hierzu eignet sich beispielsweise die Kartendarstellung der FWH aus dem BKS-Portal https://bks-portal.rlp.de/, welche für jeden angemeldeten Nutzer in seiner Gebietskörperschaft frei zur Verfügung steht.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aufgrund von Erfahrungswerten sollte man mit Hilfe von z.B. Topografischen Karten oder vergleichbaren geografischen Systemen erkennen, ob Gerätehäuser aufgrund ihrer Lage leicht, schwierig oder eher gar nicht über DMO-Betrieb erreicht werden können.<< Antragsteller:in >> Schon bei dieser Betrachtung wird man erkennen, dass es im späteren Verlauf wichtig sein kann, sich markante Geländepunkte als zusätzliche Standorte herauszusuchen.<< Antragsteller:in >> Um dieses redundante DMO-Netz dann zu definieren sind im Vorfeld entsprechende Testfahrten sowie eine abschließende Übung aller Wehren der VG durchgeführt worden.<< Antragsteller:in >> [...]<< Antragsteller:in >> 2.1.5. Ortschaften ohne Empfang<< Antragsteller:in >> Sollten all die zuvor beschriebenen Varianten fehlgeschlagen, bleibt nichts Anderes übrig, als den Standort des eigenen Feuerwehrhauses zu verlassen und sich einen<< Antragsteller:in >> geeigneten Hilfspunkt zu suchen.<< Antragsteller:in >> Dieser kann beispielsweise eine Grillhütte oder eine Kreuzung oberhalb des Ortes sein. << Antragsteller:in >> Er sollte natürlich so gewählt und definiert werden, dass ein Dritter diesen jederzeit anfahren kann. << Antragsteller:in >> Der Standort ist in einem abzulegenden Ablaufplan genauso zu beschreiben.<< Antragsteller:in >> Je nach Entfernung des Hilfspunktes vom eigenen Feuerwehrhaus kann es auch eine sinnvolle Lösung sein, komplett auf diesen Punkt zu verzichten und direkt die Nachbarwehr per Kfz anzufahren. Jedoch muss auch dieser Schritt als definierter Weg in einem Abfolgeplan verankert und für jeden erkennbar hinterlegt werden.<< Antragsteller:in >> [...]<< Antragsteller:in >> "<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Die Verbandsgemeinde-Verwaltung in Konz hat mich in dieser Angelegenheit an die Katastrophenschutzbehörde des Landkreises verwiesen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Daher sind meine Fragen:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 1) Wurden in der Verbandgemeinde Konz bereits die in der Handlungshilfe Kapitel 2.1 beschriebenen Testfahrten durchgeführt, um die DMO-Funkreichweite der Feuerwehr-Einsatz-Zentrale (FEZ) und die Lage der "DMO-Sternpunkte" zu bestimmen ?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 2) Wurde in der Verbandgemeinde Konz bereits die in der Handlungshilfe Kapitel 2.2 beschriebene Übung durchgeführt ?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 3) Wurde in der Verbandgemeinde Konz das in der Handlungshilfe Kapitel 2.2.3 beschrieben Organigramm erzeugt, welches sämtliche, möglichen DMO-Funkverbindungen auf einen Blick darstellt ?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 4) Sollte dies noch nicht erfolgt sein, wie ist der Zeitplan zum Durchführen der Testfahrt, Übung und Erstellung des Organigramms der DMO-Funkverbindungen ?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271833 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271833/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Antrag nach dem LTranspG vom 02.03.2023 Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersenden wir Ihnen ein Sc…
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Betreff
Antrag nach dem LTranspG vom 02.03.2023
Datum
15. März 2023 12:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersenden wir Ihnen ein Schreiben in der o. g. Sache Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem LTranspG vom 02.03.2023 [#271833] Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeite…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem LTranspG vom 02.03.2023 [#271833]
Datum
15. März 2023 21:35
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (Ihr Zeichen: 04/23-LTranspG/KRM) und die damit verbundene Recherche. Aufgrund der zu erwartenden Kosten ziehe ich meinen Antrag nach dem LTranspG hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271833 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271833/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>