Anzahl der Parkplätze in den Bereichen der Freiburger Parkgebiete

Anzahl der Parkplätze in den Bereichen der Freiburger Parkgebiete, aufgeschlüsselt nach Parkgebiet

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    2. März 2023
  • Frist
    4. April 2023
  • Kosten dieser Information:
    2227,40 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Parkplätze in den Bereichen der Freiburger Parkgebiete [#271919]
Datum
2. März 2023 19:37
An
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der Parkplätze in den Bereichen der Freiburger Parkgebiete, aufgeschlüsselt nach Parkgebiet
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271919/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage bezüglich der Anzahl der vorhandenen Parkplätze in den Bere…
Von
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
WG: Anzahl der Parkplätze in den Bereichen der Freiburger Parkgebiete [#271919]
Datum
6. März 2023 18:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage bezüglich der Anzahl der vorhandenen Parkplätze in den Bereichen der Freiburger Parkgebiete, aufgeschlüsselt nach Parkgebiet haben wir über die Plattform fragdenstaat erhalten. Folgende Rückmeldung können wir Ihnen dazu geben: Die Stadt Freiburg führt keine fortlaufende Statistik über Parkplätze im öffentlichen Straßenraum. Grundsätzlich werden bei der erstmaligen Anordnung von Bewohnerparkgebieten Lagepläne erstellt, aus denen sich die Anzahl von Parkmöglichkeiten ablesen lässt. Diese Daten werden aber einerseits nicht in eine Datenbank übertragen, noch werden andererseits diese Lagepläne umfassend fortgeschrieben, wenn sich in den Gebieten etwas in den verkehrsrechtlichen Regelungen im öffentlichen Raum ändert. Änderungen kann es dabei aus vielfältigen Gründen geben, z.B. fallen laufend Parkplätze weg, weil neue Halteverbote angeordnet werden müssen, Gehwegparken abgebaut wird, neue Querungsstellen für Zu-Fuß-Gehende eingerichtet werden, Fahrradparkplätze angelegt werden, neue Grüninseln entstehen oder weil Planungen im privaten Raum Auswirkungen auf vorhandene Parkplätze haben (neue Grundstückszufahrt o.ä.). Die Gründe sind vielfältig und haben in der Regel jeweils nur kleine Auswirkungen, aber dadurch ändert sich die Zahl der Parkplätze über die Jahre hinweg doch relevant. Diese Veränderungen werden grundsätzlich nicht zentral erfasst. Soweit sich Ihre Anfrage auch auf private Stellplätze bezieht: hierzu führt die Verwaltung ebenfalls keine Statistiken. Aus den genannten Gründen liegen uns die von Ihnen gewünschten Daten nicht vor. Eine Auswertung der jeweiligen Lagepläne der erstmaligen Einrichtung der Bewohnerparkgebiete wäre hinsichtlich der Zahl der Parkplätze im öffentlichen Raum grundsätzlich möglich. Für diese Auswertung aller 34 Parkgebiete entsteht allerdings ein nivht-unerheblicher Verwaltungsaufwand, für den wir Ihnen nach erster Schätzung Verwaltungsgebühren in Höhe von mindestens 3.000 Euro in Rechnung stellen werden. Ggfs. wird im Zuge der Zusammenstellung der von Ihnen angefragten Informationen jedoch deutlich, dass die Anfrage eine umfangreichere Beschäftigung erfordert. In dem Fall können sich die Gebühren auf bis zu schätzungsweise 6.000 Euro belaufen. Diesen Betrag kündigen wir Ihnen daher gem. § 10 Abs. 2 S. 1 LIFG als voraussichtliche Höhe der Kosten an. Sollten Sie eine entsprechende Auswertung wünschen, bitten wir um eine entsprechende Bestätigung und Kostenübernahmeerklärung für den dadurch entstehenden Verwaltungsaufwand bis zu einer Höhe von maximal 6.000 Euro. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bezüglich der Obergrenze der Gebühren habe ich eine Nachfrage, bevor ich mich zu ei…
An Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anzahl der Parkplätze in den Bereichen der Freiburger Parkgebiete [#271919]
Datum
6. März 2023 22:20
An
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bezüglich der Obergrenze der Gebühren habe ich eine Nachfrage, bevor ich mich zu einer möglichen Übernahme der Gebühren bereit erkläre: Laut einer Handreichung des Innenministeriums Baden-Württembergs ( https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/20200529_Anwendungshinweise_LIFG_Stand.pdf ,Seite 18 ) sowie der Gebührenverordnung Innenministerium, Nummer 20.2.3 sind die Gebühren bei „Erteilung einer schriftlichen oder elektronischen Auskunft, auch bei zusätzlicher Zurverfügungstellung von Informationen in sonstiger Weise, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert oder Passagen geschwärzt werden müssen“ auf 500 € gedeckelt. Gilt die Obergrenze des baden-württembergischen LIFGs auch für meine Anfrage bei Ihnen oder schlägt die Gebührenordnung der Stadt Freiburg das LIFG? Falls die Gebührenordnung der Stadt Freiburg höher als das LIFG gewichtet wird, würde ich gerne zusätzlich die Einschätzung des Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg einholen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271919/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für diesen Hinweis, zu dem wir Ihnen folgende Rückmeldung geb…
Von
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
AW: WG: Anzahl der Parkplätze in den Bereichen der Freiburger Parkgebiete [#271919]
Datum
10. März 2023 11:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für diesen Hinweis, zu dem wir Ihnen folgende Rückmeldung geben können. Wie Sie selbst schreiben, beziehen Sie sich auf die Handreichung des Innenministeriums Baden-Württembergs bzw. die Gebührenverordnung des Innenministeriums. Diese mögen für das Innenministerium bindend sein, für uns in Freiburg hat sie keine Bedeutung. Aber Sie haben richtigerweise auf eine möglicherweise festgelegte Obergrenze hingewiesen, weswegen wir den Sachverhalt nochmal geprüft haben. § 10 des LIFG gibt uns die Möglichkeit die Gebühren nach dem Verwaltungsaufwand zu bemessen. Das haben wir mit der Ihnen genannten Gebührenhöhe getan. Dabei haben wir allerdings übersehen, dass unsere Verwaltungsgebührensatzung für LIFG-Auskünfte eine Höchstgebühr von 2.227,40 Euro festsetzt. Diesen Fehler bitten wir ausdrücklich zu entschuldigen. Von daher gehen wir davon aus, dass wir Ihnen für die von Ihnen angefragte Information eine Gebühr in Höhe von 2.227,40 Euro in Rechnung stellen werden. Alternativ können wir Ihnen anbieten, bei einer Akteneinsicht die Zahl der Parkplätze aus unseren Planunterlagen selbst abzuleiten. Wir hoffen, mit Dieser Information weiter geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> in diesem Fall ziehe ich die Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antr…
An Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anzahl der Parkplätze in den Bereichen der Freiburger Parkgebiete [#271919]
Datum
10. März 2023 11:56
An
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in diesem Fall ziehe ich die Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271919/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>