Social-Media-Richtlinie der Polizei Sachsen-Anhalt

- Leitfaden für die Social Media Aktivitäten der Landesverwaltung, inklusive Landespolizei
- Ergänzende Verwaltungsvorschriften zur Nutzung sozialer Netzwerke durch die Polizei
- den Abschlussbericht der polizeilichen Bund-Länder-Projektgruppe „Soziale Netzwerke“ vom Februar 2013.
- Informationen über die Mitglieder und Beschlüsse der durch die Landesstelle für polizeiliche Medienarbeit eingerichtete AG „Guidelines für die Social-Media-Nutzung der Polizei Sachsen-Anhalt“
- Den Kabinettsbeschluss mit Anlagen der Kennzeichnung "066/2016"

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  • Datum
    23. März 2018
  • Frist
    24. April 2018
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -…
An Ministerium für Inneres und Sport - Antikorruption - Sachsen-Anhalt Details
Von
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Betreff
Social-Media-Richtlinie der Polizei Sachsen-Anhalt [#27220]
Datum
23. März 2018 11:11
An
Ministerium für Inneres und Sport - Antikorruption - Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Leitfaden für die Social Media Aktivitäten der Landesverwaltung, inklusive Landespolizei - Ergänzende Verwaltungsvorschriften zur Nutzung sozialer Netzwerke durch die Polizei - den Abschlussbericht der polizeilichen Bund-Länder-Projektgruppe „Soziale Netzwerke“ vom Februar 2013. - Informationen über die Mitglieder und Beschlüsse der durch die Landesstelle für polizeiliche Medienarbeit eingerichtete AG „Guidelines für die Social-Media-Nutzung der Polizei Sachsen-Anhalt“ - Den Kabinettsbeschluss mit Anlagen der Kennzeichnung "066/2016"
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres und Sport - Antikorruption - Sachsen-Anhalt
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23.03.2018. Die von Ihnen angeforderten Unter…
Von
Ministerium für Inneres und Sport - Antikorruption - Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: Social-Media-Richtlinie der Polizei Sachsen-Anhalt [#27220]
Datum
23. März 2018 12:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23.03.2018. Die von Ihnen angeforderten Unterlagen fallen nicht in die Zuständigkeit der Korruptionsprävention, weshalb ich Sie bitten darf, diese z.B. bei der Landesstelle für polizeiliche Medienarbeit zu erfragen. Da Sie einerseits darum bitten, Ihre Anfrage an die zuständige Stelle weiterzuleiten und andererseits ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprechen, sehe ich davon ab, Ihre Anfrage weiterzureichen. Die postalischen oder elektronischen Erreichbarkeiten sind aus allgemein zugänglichen Quellen zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihre umgehende Antwort. Ic…
An Ministerium für Inneres und Sport - Antikorruption - Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Social-Media-Richtlinie der Polizei Sachsen-Anhalt [#27220]
Datum
23. März 2018 13:04
An
Ministerium für Inneres und Sport - Antikorruption - Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihre umgehende Antwort. Ich habe die Anfrage an die Landesstelle für polizeiliche Medienarbeit weitergeleitet und warte auf Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in