Social-Media-Richtlinie der Polizei Sachsen-Anhalt
- Leitfaden für die Social Media Aktivitäten der Landesverwaltung, inklusive Landespolizei
- Ergänzende Verwaltungsvorschriften zur Nutzung sozialer Netzwerke durch die Polizei
- den Abschlussbericht der polizeilichen Bund-Länder-Projektgruppe „Soziale Netzwerke“ vom Februar 2013.
- Informationen über die Mitglieder und Beschlüsse der durch die Landesstelle für polizeiliche Medienarbeit eingerichtete AG „Guidelines für die Social-Media-Nutzung der Polizei Sachsen-Anhalt“
- Den Kabinettsbeschluss mit Anlagen der Kennzeichnung "066/2016"
Information nicht vorhanden
-
Datum23. März 2018
-
24. April 2018
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!