Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB

Auskünfte in Bezug auf die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB:
- Gibt es in Ihrer Zuständigkeit geschlossene Einrichtungen zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen?
- Falls ja, wie viele? Um welche Einrichtungen handelt es sich?
- Falls nein: Werden Kinder und Jugendliche aus Ihrem Zuständigkeitsbereich in anderen Bundesländern in Einrichtungen untergebracht?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskünfte in Bezug auf die Unterbr…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB [#273068]
Datum
14. März 2023 16:54
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskünfte in Bezug auf die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB: - Gibt es in Ihrer Zuständigkeit geschlossene Einrichtungen zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen? - Falls ja, wie viele? Um welche Einrichtungen handelt es sich? - Falls nein: Werden Kinder und Jugendliche aus Ihrem Zuständigkeitsbereich in anderen Bundesländern in Einrichtungen untergebracht?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 273068 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273068/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Semsrott, wir haben Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das Sozialministerium weitergegeben. …
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB [#273068]
Datum
15. März 2023 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, wir haben Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das Sozialministerium weitergegeben. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. März 2023. Diese Anfrage wurde uns vom Minister…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB [#273068]
Datum
24. März 2023 07:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. März 2023. Diese Anfrage wurde uns vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg zur Beantwortung weitergeleitet. Inhaltlich selbige Anfrage mit der Nr. [#273070] haben wir, d. h. das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg von Ihnen direkt zur Beantwortung erhalten. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hat in seiner Zuständigkeit keine geschlossenen Einrichtungen zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen. Dem Ministerium liegen auch keine Informationen darüber vor, ob und wie viele Kinder und Jugendliche aus Baden-Württemberg in anderen Bundesländern in Einrichtungen untergebracht sind. Im Rahmen Ihrer Anfrage haben wir zudem das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg (JuM) beteiligt. Von dort wird uns mitgeteilt, dass beim JuM ebenfalls keine Einrichtungen zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen nach § 1631b BGB bestehen. Die vom Ihnen erbetenen Daten liegen auch dort nicht vor. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. März 2023. Inhaltlich selbige Anfrage mit der N…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen nach § 1631b BGB [#273070]
Datum
24. März 2023 07:25
Status
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. März 2023. Inhaltlich selbige Anfrage mit der Nr. [#273068] wurde uns vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg zur Beantwortung weitergeleitet. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hat in seiner Zuständigkeit keine geschlossenen Einrichtungen zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen. Dem Ministerium liegen auch keine Informationen darüber vor, ob und wie viele Kinder und Jugendliche aus Baden-Württemberg in anderen Bundesländern in Einrichtungen untergebracht sind. Im Rahmen Ihrer Anfrage haben wir zudem das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg (JuM) beteiligt. Von dort wird uns mitgeteilt, dass beim JuM ebenfalls keine Einrichtungen zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen nach § 1631b BGB bestehen. Die vom Ihnen erbetenen Daten liegen auch dort nicht vor. Mit freundlichen Grüßen