Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
<< Antragsteller:in >>
<< Antragsteller:in >>
Guten Tag,
<< Antragsteller:in >>
<< Antragsteller:in >>
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fragen an die Gemeinsame Geschäfts- und Koordinierungsstelle Notruf-App-System:
<< Antragsteller:in >>
<< Antragsteller:in >>
Unter
<< Antragsteller:in >>
https://www.tag24.de/nachrichten/regionales/sachsen-anhalt/notruf-app-nora-in-ganz-sachsen-anhalt-ausgefallen-2280258<< Antragsteller:in >>
heißt es am 09.01.2022:
<< Antragsteller:in >>
"<< Antragsteller:in >>
Notruf-App "Nora" in ganz Sachsen-Anhalt ausgefallen
<< Antragsteller:in >>
<< Antragsteller:in >>
Magdeburg - Die offizielle Notruf-App der Bundesländer "Nora" ist aufgrund technischer Probleme in Sachsen-Anhalt nicht nutzbar.
<< Antragsteller:in >>
<< Antragsteller:in >>
Wie das Lagezentrum der Landesregierung über die Katastrophen-Warnapp "Katwarn" mitteilte, steht die Notruf-App "Nora" im ganzen Bundesland nicht zur Verfügung.
<< Antragsteller:in >>
<< Antragsteller:in >>
Der Grund seien technische Probleme, die am Sonntagmorgen auffielen.
<< Antragsteller:in >>
<< Antragsteller:in >>
Andere Kommunikationswege zum Tätigen von Notrufen sind nicht betroffen.
<< Antragsteller:in >>
<< Antragsteller:in >>
Mit der "Nora"-App sind Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdienst in ganz Deutschland einfach zu erreichen.
<< Antragsteller:in >>
Über die App ist es außerdem möglich, Notrufe zu tätigen, ohne dabei sprechen zu müssen.
<< Antragsteller:in >>
Diese Funktion kommt besonders denen zugute, die eingeschränkte Hör- und Sprechfähigkeiten haben.
<< Antragsteller:in >>
<< Antragsteller:in >>
Laut Herstellerangaben nutzt "Nora" die Standort-Funktion des Endgerätes und übermittelt so den genauen Standort an die zuständige Einsatzleitstelle.
<< Antragsteller:in >>
<< Antragsteller:in >>
Die technischen Probleme sollen so schnell wie möglich behoben werden.
<< Antragsteller:in >>
"<< Antragsteller:in >>
<< Antragsteller:in >>
Ferner heißt es unter:
<< Antragsteller:in >>
https://www.hallanzeiger.de/aktuelle_nachrichten_land_sachsen_anhalt/09-01-2022-landesweiter-ausfall-der-notruf-app-nora<< Antragsteller:in >>
<< Antragsteller:in >>
"<< Antragsteller:in >>
Landesweiter Ausfall der Notruf-App “NORA”
<< Antragsteller:in >>
<< Antragsteller:in >>
Aufgrund technischer Probleme steht derzeit die Notruf-App “NORA” landesweit nicht zur Verfügung.
<< Antragsteller:in >>
Weitere Kommunikationswege zum Absetzen eines Notrufs sind nicht betroffen.
<< Antragsteller:in >>
Stand: 09.01.2022 – 10 Uhr
<< Antragsteller:in >>
<< Antragsteller:in >>
Handlungsempfehlung:
<< Antragsteller:in >>
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
<< Antragsteller:in >>
<< Antragsteller:in >>
UPDATE 10.01.2022; 07.05 Uhr:
<< Antragsteller:in >>
Die Warnung vom 09.01.2022 wurde aufgehoben.
<< Antragsteller:in >>
"<< Antragsteller:in >>
<< Antragsteller:in >>
<< Antragsteller:in >>
Das Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt hat mich in diese Angelegenheit an Ihr Haus verwiesen, an die Gemeinsame Geschäfts- und Koordinierungsstelle Notruf-App-System.
<< Antragsteller:in >>
<< Antragsteller:in >>
Daher sind meine Fragen:
<< Antragsteller:in >>
<< Antragsteller:in >>
1) Welche genauen "technischen Probleme" waren die Ursache für den Ausfall der nora-App in ganz Sachsen-Anhalt am 09.01.22 ?
<< Antragsteller:in >>
<< Antragsteller:in >>
2) Welche vorbeugenden Maßnahmen sind getroffen worden, um einen derartigen landesweiten Ausfall in Zukunft zu vermeiden ?
<< Antragsteller:in >>
<< Antragsteller:in >>
Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
<< Antragsteller:in >>
<< Antragsteller:in >>
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
<< Antragsteller:in >>
<< Antragsteller:in >>
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
<< Antragsteller:in >>
<< Antragsteller:in >>
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
<< Antragsteller:in >>
<< Antragsteller:in >>
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
<< Antragsteller:in >>
<< Antragsteller:in >>
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
<< Antragsteller:in >>
<< Antragsteller:in >>
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
<< Antragsteller:in >>
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
<< Antragsteller:in >>
<< Antragsteller:in >>
Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Anfragenr: 273092
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/273092/
Postanschrift
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>