Nutzung privater Geräte und Auftragsverarbeitung durch Lehrer?

In https://it.kultus-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/Dienststellen/it.kultus-bw/Datenschutz%20an%20Schulen%20nach%20neuer%20EU%20DSGVO/dl-rechtsgrundlagen/VwV-Datenschutz-Formular-zur-Anlage-1.docx kann ein Lehrer einen Antrag stellen, seine privaten Geräte zu schulischen Zwecken zu verwenden.

* Sieht das Kultusministerium darin ein geeignetes Rechtsinstrument nach Artikel 28 Abs. 3 DSGVO? Oder ist der Lehrer gar Verantwortlicher im Sinne der DSGVO?
* Wie viele Lehrkräfte nutzen das an wie vielen Schulen?
* Hat das Kultusministerium oder haben Schulen irgendwie geprüft, ob die Lehrkräfte verstehen und umsetzen, was in diesem Antrag vereinbart wird?
* warum wird im Formular Abschnitt "Ich habe folgende Sicherheitsmaßnahmen realisiert" nicht konkret nach Festplattenverschlüsselung und nach der Verwendung eines starken Passworts zur Anmeldung am Gerät gefragt?
* warum sollen/müssen überhaupt private Geräte verwendet werden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
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Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In https://it.kultus-bw.de/site/pb…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
Nutzung privater Geräte und Auftragsverarbeitung durch Lehrer? [#273102]
Datum
14. März 2023 22:47
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In https://it.kultus-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/Dienststellen/it.kultus-bw/Datenschutz%20an%20Schulen%20nach%20neuer%20EU%20DSGVO/dl-rechtsgrundlagen/VwV-Datenschutz-Formular-zur-Anlage-1.docx kann ein Lehrer einen Antrag stellen, seine privaten Geräte zu schulischen Zwecken zu verwenden. * Sieht das Kultusministerium darin ein geeignetes Rechtsinstrument nach Artikel 28 Abs. 3 DSGVO? Oder ist der Lehrer gar Verantwortlicher im Sinne der DSGVO? * Wie viele Lehrkräfte nutzen das an wie vielen Schulen? * Hat das Kultusministerium oder haben Schulen irgendwie geprüft, ob die Lehrkräfte verstehen und umsetzen, was in diesem Antrag vereinbart wird? * warum wird im Formular Abschnitt "Ich habe folgende Sicherheitsmaßnahmen realisiert" nicht konkret nach Festplattenverschlüsselung und nach der Verwendung eines starken Passworts zur Anmeldung am Gerät gefragt? * warum sollen/müssen überhaupt private Geräte verwendet werden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 273102 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273102/ Postanschrift Joachim Lindenberg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)

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