Kosten für Entwicklung und Betrieb des KiTa Portals der Stadt Nürnberg

Aufstellung der gesamten Entwicklungs- und Betriebskosten des KiTa Portals der Stadt Nürnberg.
Wenn möglich die Kosten aufgeteilt nach Jahren und Art der Kosten (Entwicklung, Betrieb usw.).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. März 2023
  • Frist
    22. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nürnberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten T…
An Stadtverwaltung Nürnberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Entwicklung und Betrieb des KiTa Portals der Stadt Nürnberg [#273407]
Datum
18. März 2023 19:59
An
Stadtverwaltung Nürnberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nürnberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufstellung der gesamten Entwicklungs- und Betriebskosten des KiTa Portals der Stadt Nürnberg. Wenn möglich die Kosten aufgeteilt nach Jahren und Art der Kosten (Entwicklung, Betrieb usw.).
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Nürnberg (Informationsfreiheitssatzung Nürnberg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273407/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Nürnberg
Kosten für Entwicklung und Betrieb des KiTa Portals der Stand Nürnberg (#273407) Sehr << Antragsteller:in &g…
Von
Stadtverwaltung Nürnberg
Betreff
Kosten für Entwicklung und Betrieb des KiTa Portals der Stand Nürnberg (#273407)
Datum
21. April 2023 13:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.03.2023. Der Beschluss zur Anschaffung und Entwicklung des Kita-Portals der Stadt Nürnberg wurde in einer nicht-öffentlichen Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Stadt Nürnberg beschlossen. Grundsätzlich sind die Sitzungen des Gemeinderats und der beschließenden Ausschüsse (vgl. Art. 55 Abs. 2 GO) öffentlich. In den im Gesetz genannten Fällen ist die Öffentlichkeit auszuschließen, wenn Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder Rücksichten auf berechtigte Ansprüche Dritter der Öffentlichkeit entgegenstehen (Art. 52 Abs. 2 GO). Dies ist hier der Fall. Ebenfalls geht der § 6 Abs. 2 Nr. 3 IFS auf Ausschlüsse und Beschränkungen des Anspruchs ein. Daher können wir Ihnen die gewünschten Informationen zu den Entwicklungs-/Anschaffungs- sowie lfd. Betriebskosten des Kita-Portals leider nicht zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Kosten für Entwicklung und Betrieb des KiTa Portals der Stand Nürnberg (#273407) [#273407] Guten Tag, vielen …
An Stadtverwaltung Nürnberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten für Entwicklung und Betrieb des KiTa Portals der Stand Nürnberg (#273407) [#273407]
Datum
21. April 2023 13:47
An
Stadtverwaltung Nürnberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Zitat: "In den im Gesetz genannten Fällen ist die Öffentlichkeit auszuschließen, wenn Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder Rücksichten auf berechtigte Ansprüche Dritter der Öffentlichkeit entgegenstehen (Art. 52 Abs. 2 GO). Dies ist hier der Fall." Könnten Sie bitte noch ein wenig genauer Beschreiben warum hier das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Dritter der Öffentlichkeit entgegenstehen? Ich sehe keinen Grund mir, der das KiTa Portal mit bezahlt hat und weiter mit bezahlt und den anderen Menschen diese Informationen vorzuenthalten. Für wen genau hat es warum einen derart negativen Einfluss, wenn die Kosten veröffentlicht werden? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273407/