Kriminogene Orte in Jena

1. Eine Auflistung aller Orte im Stadtgebiet Jena, die die Bedingungen in § 14 Abs. 1 Nr. 2 Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei (PAG) zum jetzigen Zeitpunkt erfüllen (Straßenname, ggf. mit Hausnummer oder anderer Präzisierung) und an denen Kontrollen durchgeführt werden, und die jeweilige Begründung für die Einstufung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 PAG;
2. Eine Auflistung aller Orte im Stadtgebiet Jena, die die Bedingungen in § 14 Abs. 1 Nr. 2 PAG im Kalenderjahr 2022 und im laufenden Kalenderjahr 2023 erfüllt haben (Straßenname, ggf. mit Hausnummer oder anderer Präzisierung) und an denen Kontrollen durchgeführt werden, und die jeweilige Brgründung für die Einstufung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 PAG;
3. Informationen über die Anzahl der gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 PAG im Stadtgebiet Jena durchgeführten Identitätsfeststellungen im Kalenderjahr 2022 und im laufenden Kalenderjahr 2023 (ist eine Aufschlüsselung nach Begründung nicht möglich geben Sie bitte die Zahl aller durchgeführten Identitätsfestellungen an);
4. Informationen über die Anzahl der gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 PAG im Stadtgebiet Jena durchgeführten Durchsuchungen von Personen im Kalenderjahr 2022 und im laufenden Kalenderjahr 2023 (ist eine Aufschlüsselung nach Begründung nicht möglich geben Sie bitte die Zahl aller durchgeführten Durchsuchung von Personen an).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. März 2023
  • Frist
    25. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag,…
An Landespolizeiinspektion Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kriminogene Orte in Jena [#273664]
Datum
21. März 2023 18:05
An
Landespolizeiinspektion Jena
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine Auflistung aller Orte im Stadtgebiet Jena, die die Bedingungen in § 14 Abs. 1 Nr. 2 Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei (PAG) zum jetzigen Zeitpunkt erfüllen (Straßenname, ggf. mit Hausnummer oder anderer Präzisierung) und an denen Kontrollen durchgeführt werden, und die jeweilige Begründung für die Einstufung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 PAG;<< Antragsteller:in >> 2. Eine Auflistung aller Orte im Stadtgebiet Jena, die die Bedingungen in § 14 Abs. 1 Nr. 2 PAG im Kalenderjahr 2022 und im laufenden Kalenderjahr 2023 erfüllt haben (Straßenname, ggf. mit Hausnummer oder anderer Präzisierung) und an denen Kontrollen durchgeführt werden, und die jeweilige Brgründung für die Einstufung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 PAG;<< Antragsteller:in >> 3. Informationen über die Anzahl der gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 PAG im Stadtgebiet Jena durchgeführten Identitätsfeststellungen im Kalenderjahr 2022 und im laufenden Kalenderjahr 2023 (ist eine Aufschlüsselung nach Begründung nicht möglich geben Sie bitte die Zahl aller durchgeführten Identitätsfestellungen an);<< Antragsteller:in >> 4. Informationen über die Anzahl der gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 PAG im Stadtgebiet Jena durchgeführten Durchsuchungen von Personen im Kalenderjahr 2022 und im laufenden Kalenderjahr 2023 (ist eine Aufschlüsselung nach Begründung nicht möglich geben Sie bitte die Zahl aller durchgeführten Durchsuchung von Personen an). Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273664/
Landespolizeiinspektion Jena
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist in der Landespolizeiinspektion Jena eingegangen. Für ein…
Von
Landespolizeiinspektion Jena
Betreff
AW: Kriminogene Orte in Jena [#273664]
Datum
22. März 2023 10:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist in der Landespolizeiinspektion Jena eingegangen. Für eine adäquate Beantwortung werden von den örtlich zuständigen Dienststellen noch Informationen angefordert. Darüber hinaus ergeht der Hinweis, dass für eine Beantwortung Ihrer detailliert gestellten Fragen mit einem an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erhöhtem Recherche- und Bearbeitungsaufwand einhergeht. Gemäß § 15 ThürTG i. V. m. der Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) ist die erbetene Antwort kostenpflichtig. Wir als Behörde sind gehalten, Ihnen die voraussichtlichen Kosten vorab mitzuteilen. Diese belaufen sich, aufgrund der oben benannten Parameter, auf mindestens 150,- Euro. Eine detaillierte Kostenaufschlüsselung kann erst nach Abschluss der Recherche, einhergehend mit dem gefertigten Antwortschreiben, erfolgen. Insofern Sie an Ihrer Auskunftsbitte festhalten wird gebeten, dies mitzuteilen. Überdies wird ersucht, dass sie, zur Wahrung der gegenseitigen Transparenz, Ihre postalische Adresse (gern auch geschäftlich) mitteilen. Ungeachtet dessen würde das Antwortschreiben auf dem erbetenen Weg (elektronische Form) erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich halte an meinem Auskunftsersuchen fest. Mit freundlichen Grüß…
An Landespolizeiinspektion Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kriminogene Orte in Jena [#273664]
Datum
15. Juni 2023 08:29
An
Landespolizeiinspektion Jena
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich halte an meinem Auskunftsersuchen fest. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landespolizeiinspektion Jena
Sehr << Antragsteller:in >> anbei die Antwort der LPI Jena zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landespolizeiinspektion Jena
Betreff
AW: Kriminogene Orte in Jena [#273664]
Datum
27. Juni 2023 09:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei die Antwort der LPI Jena zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen