Stand des Regierungsvorhabens „Datengesetz mit Rechtsanspruch auf offene Daten“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Datengesetz mit Rechtsanspruch auf offene Daten (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. März 2023
  • Frist
    25. April 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die den Stand des Regierun…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Datengesetz mit Rechtsanspruch auf offene Daten“ [#273714]
Datum
22. März 2023 09:47
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Datengesetz mit Rechtsanspruch auf offene Daten (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273714 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273714/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand des Regierungsvorhabens „Datengesetz mit Rechtsanspruch auf …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Datengesetz mit Rechtsanspruch auf offene Daten“ [#273714]
Datum
25. April 2023 07:46
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand des Regierungsvorhabens „Datengesetz mit Rechtsanspruch auf offene Daten““ vom 22.03.2023 (#273714) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#287 Derzeit gibt es noch keine amtliche Informationen, die gemäss Informationsfreiheitsgesetz herau…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. Mai 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4.13002/28#287 Derzeit gibt es noch keine amtliche Informationen, die gemäss Informationsfreiheitsgesetz herausgabefähig wären. Bislang gibt es nur Entwürfe und Notizen, mittels derer ein Eckpunktepapier vorbereitet wird. In den vorhandenen Aufzeichnungen hat sich noch keine endgültige Festlegung eines Behördenswillens manifestiert. Die vorliegenden verschrieflichten konzeptionellen Überlegungen zum Bundestransparenzgesetz sind weder finalisiert noch abgestimmt. Vielmehr sind die betreffenden Überlegungen nur eine Ideensammlung, die der Vorbereitung des Eckpunktepapiers dient.