Anordnung und Kosten-Nutzen-Analyse zum „Sekundenklebertransport“ in München

Die Anordnung zum Verbot des Mitführens von Sekundenkleber („Sekundenklebertransportverbot“) sowie Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen, die zur Vorbereitung oder Durchführung der Maßnahme erstellt wurden.

Zudem bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen, falls diese nicht durch den Inhalt der Anordnung bereits beantwortet werden:

1. Auf welchen Bereich erstreckt sich das Verbot?
2. Auf welchen Zeitraum bzw. welche Dauer ist das Verbot befristet?
3. Welcher Art von Klebstoffen wird der Transport untersagt?
4. Ab welcher Menge an Klebstoff greift das Verbot?
5. Wie viele Klebertransporte wurden bereits bei der Polizei München angezeigt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. März 2023
  • Frist
    26. April 2023
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat Details
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Betreff
Anordnung und Kosten-Nutzen-Analyse zum „Sekundenklebertransport“ in München [#273904]
Datum
24. März 2023 09:54
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anordnung zum Verbot des Mitführens von Sekundenkleber („Sekundenklebertransportverbot“) sowie Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen, die zur Vorbereitung oder Durchführung der Maßnahme erstellt wurden.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Zudem bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen, falls diese nicht durch den Inhalt der Anordnung bereits beantwortet werden:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 1. Auf welchen Bereich erstreckt sich das Verbot?<< Antragsteller:in >> 2. Auf welchen Zeitraum bzw. welche Dauer ist das Verbot befristet?<< Antragsteller:in >> 3. Welcher Art von Klebstoffen wird der Transport untersagt?<< Antragsteller:in >> 4. Ab welcher Menge an Klebstoff greift das Verbot?<< Antragsteller:in >> 5. Wie viele Klebertransporte wurden bereits bei der Polizei München angezeigt? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273904/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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Von
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Betreff
Automatische Antwort: Anordnung und Kosten-Nutzen-Analyse zum „Sekundenklebertransport“ in München [#273904]
Datum
24. März 2023 09:54
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihre E-Mail erhalten und werden Ihr Anliegen so schnell wie möglich bearbeiten. Weitere Informationen zum Bußgeldverfahren finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Sicherheit/Bussgeldstelle.html Sollten Sie uns persönlich aufsuchen wollen, so beachten Sie bitte unsere Öffnungszeiten. Diese sind: Montag 7.30 - 12.00 Uhr Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Mittwoch 7.30 - 12.00 Uhr Donnerstag 8.30 - 15.00 Uhr Freitag 7.30 - 12.00 Uhr Bitte beachten: Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung! Bitte senden Sie der Stadtverwaltung keine elektronischen Nachrichten, deren eigentlicher Inhalt erst über einen Link von einer Internetseite abgeholt bzw. heruntergeladen werden muss. Diese häufig als "Einschreiben per E-Mail" bezeichneten Nachrichten werden von der Stadtverwaltung aus Sicherheitsgründen nicht abgerufen. Im Übrigen stellt ein "Einschreiben per E-Mail" keine rechtlich verbindliche Zustellung dar; es entspricht nicht der Zustellung durch die Post mittels eingeschriebenen Briefs. Bitte beachten Sie, dass ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid (§ 67 Abs. 1 Satz 1 OWiG), ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 62 Abs. 2 Satz 2 OWiG, § 306 Abs. 1 StPO) oder ein sonstiger Rechtsbehelf per E-Mail derzeit noch nicht zulässig ist. Ein Einspruch, ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung oder ein sonstiger Rechtsbehelf per De-Mail ist zulässig, wenn die De-Mail die Versandoption "Absenderbestätigt" enthält. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnung und Kosten-Nutzen-Analyse zum „Sekundenklebertransport“ …
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AW: Automatische Antwort: Anordnung und Kosten-Nutzen-Analyse zum „Sekundenklebertransport“ in München [#273904]
Datum
26. April 2023 18:49
An
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnung und Kosten-Nutzen-Analyse zum „Sekundenklebertransport“ in München“ vom 24.03.2023 (#273904) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Anordnung und Kosten-Nutzen-Analyse zum „Sekundenklebertransport“ in München [#273904]
Datum
26. April 2023 18:50
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnung und Kosten-Nutzen-Analyse zum „Sekundenklebertransport“ …
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AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Anordnung und Kosten-Nutzen-Analyse zum „Sekundenklebertransport“ in München [#273904]
Datum
15. Mai 2023 19:49
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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anordnung und Kosten-Nutzen-Analyse zum „Sekundenklebertransport“ in München“ vom 24.03.2023 (#273904) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
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Automatische Antwort: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Anordnung und Kosten-Nutzen-Analyse zum „Sekundenklebertransport“ in München [#273904]
Datum
15. Mai 2023 19:49
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

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Anordnung „Sekundenklebertransportverbot“
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Briefpost
Betreff
Anordnung „Sekundenklebertransportverbot“
Datum
16. Mai 2023
Status
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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Sekundenklebertransport Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Ein Antwortschreib…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Betreff
Sekundenklebertransport
Datum
17. Mai 2023 18:02
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Ein Antwortschreiben befindet sich derzeit auf dem Postweg. -- Mit freundlichen Grüßen
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AW: Sekundenklebertransport [#273904] Guten Tag, vielen Dank für die Mitteilung und die postalische Zusendung der…
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AW: Sekundenklebertransport [#273904]
Datum
24. Mai 2023 20:28
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Mitteilung und die postalische Zusendung der Antwort vom 16.5.2023. Mir ist aus Ihrer Antwort leider nicht ersichtlich warum BayUIG Art. 2 Abs. 2 Nr. 3 für die Auskunft zur Maßnahme nicht einschlägig sein sollte. In Ihrer Antwort wird klar dargelegt, dass sich die Maßnahme auf auf "Fahr- und Gehbahnen [...] der Landeshauptstadt München" auswirkt, wodurch Auswirkungen auf Faktoren wie Lärm und Emissionen nach BayUIG Art. 2. Abs. 2 Nr. 2 f. zu erwarten sind und demnach ein Anspruch auf Zugang zu den Inhalt der Maßnahmen besteht. Auch wird nicht klar inwiefern die Übermittlung der Einzelfallanordnung aus datenschutzrechtlichen Gründen ausscheiden sollte, da die Möglichkeit zur Schwärzung von personenbezogenen Daten besteht. Nach BayUIG Art. 8 Abs. 1 Satz 3 besteht zudem die Möglichkeit die Betroffenen Personen anzuhören und in die Entscheidung einzubeziehen. Aus den genannten Gründen bitte ich den Antrag erneut zu überprüfen und mir die angeforderten Informationen zu übermitteln. Dies kann wie ursprünglich beantragt auch weiterhin gerne in elektronischer Form (E-Mail) erfolgen. Vielen Dank & mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273904/

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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
AW: Sekundenklebertransport [#273904] Sehr << Antragsteller:in >> Art. 2 Abs. 2 Nr. 2 BayUIG bezieht…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Betreff
AW: Sekundenklebertransport [#273904]
Datum
25. Mai 2023 14:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Art. 2 Abs. 2 Nr. 2 BayUIG bezieht sich auf Emissionen, die sich auf Umweltbestandteile im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 BayUIG auswirken. Umweltbestandteile sind hiernach Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen. Auswirkungen auf diese Umweltbestandteile nach dem BayUIG sind durch die von uns getroffenen Maßnahmen nicht zu erwarten, insofern sind die Bestimmungen des BayUIG nicht einschlägig. -- Mit freundlichen Grüßen