Notdienstbestellung - Streik am 21. März

Anfrage an: Kreisverwaltung Soest

- die für den 21. März versendete Notdienstbestellung (exemplarisch reicht eine)
- die Notdienstvereinbarung, welche Verdi zu gesendet worden wurde
- die alternative Notdienstvereinbarung, welche Verdi dem Kreis zu gesendet hat
- die E-Mail, in welche der Geschäftsführung von Verdi wegen der Notdienstvereinbarung dem Sender um Rückruf gebeten hat

Die Anfrage steht im Bezug auf diesem Artikel:
https://www.soester-anzeiger.de/lokales/kreis-soest/kreis-soest-streik-verbot-fuer-rettungsdienst-verdi-wirft-luege-vor-92154052.html

Personenbezogene Daten sind ggf. zu schwärzen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. März 2023
  • Frist
    29. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Kreisverwaltung Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Notdienstbestellung - Streik am 21. März [#274202]
Datum
27. März 2023 17:41
An
Kreisverwaltung Soest
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die für den 21. März versendete Notdienstbestellung (exemplarisch reicht eine)<< Antragsteller:in >> - die Notdienstvereinbarung, welche Verdi zu gesendet worden wurde<< Antragsteller:in >> - die alternative Notdienstvereinbarung, welche Verdi dem Kreis zu gesendet hat<< Antragsteller:in >> - die E-Mail, in welche der Geschäftsführung von Verdi wegen der Notdienstvereinbarung dem Sender um Rückruf gebeten hat<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Die Anfrage steht im Bezug auf diesem Artikel:<< Antragsteller:in >> https://www.soester-anzeiger.de/lokales/kreis-soest/kreis-soest-streik-verbot-fuer-rettungsdienst-verdi-wirft-luege-vor-92154052.html<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Personenbezogene Daten sind ggf. zu schwärzen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274202/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Soest
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kreisverwaltung Soest
Betreff
AW: Notdienstbestellung - Streik am 21. März [#274202]
Datum
4. April 2023 07:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Soest
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen die Antwort zu Ihrem Antrag vom 27.03.2023. Mi…
Von
Kreisverwaltung Soest
Betreff
AW: Notdienstbestellung - Streik am 21. März [#274202]
Datum
26. April 2023 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen die Antwort zu Ihrem Antrag vom 27.03.2023. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Bei Punkt 1. sagen Sie, dass es keine "Notdienstbestellung" für den 21.03…
An Kreisverwaltung Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Notdienstbestellung - Streik am 21. März [#274202]
Datum
26. April 2023 16:11
An
Kreisverwaltung Soest
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Bei Punkt 1. sagen Sie, dass es keine "Notdienstbestellung" für den 21.03 gab. Da bitte ich um Entschuldigung und um Wohlwollen. Ich meinte die "Notdienstbestellung" für den Donnerstag und Freitag nach dem 21.03. Bei den Punkten 2. u. 3. sagen Sie, dass Ihnen die Angaben zu ungenau wären. Da ich den Antrag im Bezug auf dem Artikel des Soester Anzeigers gemacht habe, dachte ich, dass das für Sie ausreicht. Daher möchte ich meinen Antrag spezifizieren, falls Sie das erlauben. Ggf. würde ich eine erneute Anfrage stellen. Ich möchte die evtl. existierenden Notdienstvereinbarung vom Kreis und von Verdi, die sich auf den einen oder mehren Tage beziehen, die in der Woche liegen, in welcher der 21. März befindet. Bei den Punkt 4., sagen Sie, dass die Mail um Rückruf entbehrlich sei für das Verfahren. Jedoch ist die Kenntnis über eine Meldung der Gewerkschaft bei einer Notdienstvereinbarung, in welcher Fristen eingehalten werden müssen, relevant für das Verfahren. Darüber hinaus werden Mails i.d.R. archiviert (IFG NRW § 7 Abs. 2 c "[...] und alsbald vernichtet werden") und sind weder Vorentwürfe noch Notizen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274202/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Notdienstbestellung - Streik am 21. März“ [#274202]
Datum
26. April 2023 16:14
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/274202/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil der Bezug meiner Anfrage klar war und dennoch meine Anfrage lediglich wortgetreu bearbeitet wurde. Darüber hinaus werden Mails als Notizen oder Vorentwürfe angesehen und mit der Begründung IFG NRW §7 Abs. 2 c von der Verwaltung nicht herausgegeben. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 274202.pdf - 2023-04-26_1-2023-04-26-ifgantrag.pdf Anfragenr: 274202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274202/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Kreisverwaltung Soest
Nachtrag zu meiner Ablehnung und zu Ihrer Erwiderung vom 26.04.23 Sehr << Antragsteller:in >> ich neh…
Von
Kreisverwaltung Soest
Betreff
Nachtrag zu meiner Ablehnung und zu Ihrer Erwiderung vom 26.04.23
Datum
11. Mai 2023 17:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme nach Rücksprache mit Frau Hell Bezug auf Ihre Erwiderung vom 26.04.2023.. Zu Punkt 4 Ihres Antrags "- die E-Mail, in welche der Geschäftsführung von Verdi wegen der Notdienstvereinbarung dem Sender um Rückruf gebeten hat" nehme ich eine Änderung in meiner Ablehnung vor: Ich lehne den Antrag gem . § 5 Abs. 1 S.1 i.V.m. § 1 IFG NRW ab. Zu den erfragten Informationen können keine Angaben gemacht werden, da diese Informationen nicht vorhanden sind. Zu den Punkten 2 und 3 Ihrer Erwiderung: In Ihrer Erwiderung vom 26.004.2023 schreiben Sie "Ich möchte die evtl. existierenden Notdienstvereinbarung vom Kreis und von Verdi, die sich auf den einen oder mehren Tage beziehen, die in der Woche liegen, in welcher der 21. März befindet." Ihrer Erwiderung kann ich nicht entnehmen, auf welche Tage Sie sich konkret beziehen. Bitte nennen und beziffern Sie diese Tage eindeutig in Ihrem Antrag. Dann kann ich prüfen, ob die Informationen vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Nachtrag zu meiner Ablehnung und zu Ihrer Erwiderung vom 26.04.23 [#274202] Guten Tag, Im Artikel steht: &quo…
An Kreisverwaltung Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nachtrag zu meiner Ablehnung und zu Ihrer Erwiderung vom 26.04.23 [#274202]
Datum
11. Mai 2023 17:36
An
Kreisverwaltung Soest
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Im Artikel steht: "Der Kreis hatte unserer Redaktion gegenüber erläutert, dass am Mittwoch – dem ersten Tag des Streiks – eine Notdienstvereinbarung entworfen worden war. Diese Vereinbarung, die im Streikrecht verankert ist, wurde Verdi laut Angaben des Kreises vorgelegt. Verdi habe jedoch die gesetzte Frist verstreichen lassen, um der Notdienstvereinbarung im Anschluss nicht zuzustimmen. Daraufhin verschickte der Kreis seine „Notdienstbestellung“ an die betroffenen Mitarbeiter, um den Betrieb der Notfallrettung sicherzustellen." Diese Notdienstvereinbarung möchte ich gerne haben. Da der Kreis dem Soester-Anzeiger es beantworten hat, dass eine Notdienstvereinbarung am Mittwoch erstellt worden ist und der Artikel am 17.03.2023 erstellt wurde, gehe ich davon aus, dass der Mittwoch am 15.03.2023 gemeint war. Da die Kreis-Sprecherin Birgit Kalle im Artikel zitiert wird, könnten Sie auch sie fragen, um welchen Tag handelt, da ich davon ausgehen, dass mit "der Kreis" sie als Quelle gemeint ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274202/

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Kreisverwaltung Soest
AW: Nachtrag zu meiner Ablehnung und zu Ihrer Erwiderung vom 26.04.23 [#274202] Sehr << Antragsteller:in >…
Von
Kreisverwaltung Soest
Betreff
AW: Nachtrag zu meiner Ablehnung und zu Ihrer Erwiderung vom 26.04.23 [#274202]
Datum
15. Mai 2023 06:50
Status
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund Ihres konkreten Antrags von gestern im Hinblick auf die Notdienstbestellung vom 15.03.2023 übersende ich Ihnen das geforderte Dokument als Muster, ohne die personenbezogenen Daten. Mit freundlichen Grüßen