Gutachten zum Einsatz der Quellen-TKÜ

Den genauen Text und die zugrundeliegenden Dokumente zur Ansicht des Generalbundesanwalts zum Einsatz der Quellen-TKÜ, wie berichtet in http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/115/1711598.pdf

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Dezember 2012
  • Frist
    22. Januar 2013
  • 3 Follower:innen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den genauen Text…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Gutachten zum Einsatz der Quellen-TKÜ
Datum
20. Dezember 2012 14:17
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den genauen Text und die zugrundeliegenden Dokumente zur Ansicht des Generalbundesanwalts zum Einsatz der Quellen-TKÜ, wie berichtet in http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/115/1711598.pdf
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Postanschrift Andre Meister << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mailadresse>> Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender, E-Mails haben kei…
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mailadresse>>
Datum
20. Dezember 2012 14:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender, E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-590) oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Bitte beachten Sie, dass elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden koennen. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur für das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch gelöscht. ########################################################### Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an <<E-Mailadresse>> ###########################################################
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: Ihre E-Mail an <<E-Mailadresse>> Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfr…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Ihre E-Mail an <<E-Mailadresse>>
Datum
22. Januar 2013 10:46
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gutachten zum Einsatz der Quellen-TKÜ" vom 20.12.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Stunden, 46 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Postanschrift Andre Meister << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: AW: Ihre E-Mail an <<E-Mailadresse>> Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheit…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: AW: Ihre E-Mail an <<E-Mailadresse>>
Datum
22. Januar 2013 10:50
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gutachten zum Einsatz der Quellen-TKÜ" vom 20.12.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Stunden, 47 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Postanschrift Andre Meister << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mailadresse>> Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender, E-Mails haben kei…
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mailadresse>>
Datum
22. Januar 2013 10:50
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender, E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-590) oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Bitte beachten Sie, dass elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden koennen. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur für das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch gelöscht. ########################################################### Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an <<E-Mailadresse>> ###########################################################
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Undelivered Mail Returned to Sender This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to in…
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Undelivered Mail Returned to Sender
Datum
22. Januar 2013 10:54
Status
Anfrage erfolgreich
This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to inform you that your message could not be delivered to one or more recipients. It's attached below. For further assistance, please send mail to postmaster. If you do so, please include this problem report. You can delete your own text from the attached returned message. The mail system <<E-Mailadresse>> host mx2.bund.de[77.87.228.110] said: 550 5.7.1 <<Name und E-Mailadresse>>: Sender address rejected: Requested action not taken: Mailbox not found (in reply to RCPT TO command) Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gutachten zum Einsatz der Quellen-TKÜ" vom 20.12.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Stunden, 46 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Postanschrift Andre Meister << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Sehr geehrter Herr Meister, in der Anlage übersende ich Ihnen das gewünschte Dokument zur Einschätzung der rechtl…
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre Anfrage - Gutachten zum Einsatz der Quellen-TKÜ
Datum
23. Januar 2013 10:09
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Meister, in der Anlage übersende ich Ihnen das gewünschte Dokument zur Einschätzung der rechtlichen Zulässigkeit einer "Quellen-TKÜ" durch den Generalbundesanwalt. Diese Auskunft erteile ich Ihnen gemäß § 478 Abs. 1 StPO, da das Gutachten im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts erstattet wurde. Geschwärzt sind lediglich Informationen zu diesem Verfahren. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez.Christeleit <<Gutachten_Quellen_TKÜ.pdf>> -------------------------------------------------------------- Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof Andreas Christeleit Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Brauerstraße 30 76135 Karlsruhe Tel: 0721 81 91 219 Fax: 0721 81 91 590 <<E-Mailadresse>> www.generalbundesanwalt.de