Missbrauch von Ein-Euro-Jobs - von Jobcentern legalisierte Schwarzarbeit
Prüfberichte des Bundesrechnungshofes haben mehrfach nachgewiesen, dass Jobcenter und Optionskommunen illegale Beschäftigung fördern und damit die Schwarzarbeit zu legalisieren versuchen.
In drei Entscheidungen (B 14 AS 1/10 R, B 14 AS 98/10 R, B 14 AS 101/10 R) hat das Bundessozialgericht solche Arbeitsgelegenheiten verurteilt und Klägern den Weg zu so genannten Wertersatzklagen eröffnet.
Ich beantrage 1. die Benennung oder Übersendung sämtlicher Ermittlungsberichte, in den der Zoll gegen Träger solcher rechtswidriger Arbeitsgelegenheiten vorgegangen ist.
2. die Bekanntgabe der jeweils ermittelten Schadenssummen durch Steuerhinterziehungen und 3. die Bekanntgabe der Aktenzeichen, soweit Klage gegen Jobcenter und/oder Träger erhoben wurden.
Ergebnis der Anfrage
"Niemand ist so blind, wie der,
der nicht sehen will."
Die Zuständigkeit des Zoll in der Verfolgung von Schwarzarbeit ist nicht zu leugnen.
Ein-Euro-Jobs, die nicht den engen Vorgaben des Gesetzgebers entsprechen, müssten als illegale Arbeit verfolgt werden.
Die Kenntnis der internen Zuständigkeit ist nachrangig, wenn eine Weiterleitung ausdrücklich erbeten ist.
Das offensichtlich keine Verfolgung der illegalen Ein-Euro-Jobs beabsichtigt ist, ist der eigentliche Skandal. Hier geht es um systematische Vergeudung von Steuergeldern in Millionenhöhe.
Information nicht vorhanden
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Datum24. Dezember 2012
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6. Februar 2013
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