Missbrauch von Ein-Euro-Jobs - von Jobcentern legalisierte Schwarzarbeit

Prüfberichte des Bundesrechnungshofes haben mehrfach nachgewiesen, dass Jobcenter und Optionskommunen illegale Beschäftigung fördern und damit die Schwarzarbeit zu legalisieren versuchen.

In drei Entscheidungen (B 14 AS 1/10 R, B 14 AS 98/10 R, B 14 AS 101/10 R) hat das Bundessozialgericht solche Arbeitsgelegenheiten verurteilt und Klägern den Weg zu so genannten Wertersatzklagen eröffnet.

Ich beantrage 1. die Benennung oder Übersendung sämtlicher Ermittlungsberichte, in den der Zoll gegen Träger solcher rechtswidriger Arbeitsgelegenheiten vorgegangen ist.
2. die Bekanntgabe der jeweils ermittelten Schadenssummen durch Steuerhinterziehungen und 3. die Bekanntgabe der Aktenzeichen, soweit Klage gegen Jobcenter und/oder Träger erhoben wurden.

Ergebnis der Anfrage

"Niemand ist so blind, wie der,
der nicht sehen will."

Die Zuständigkeit des Zoll in der Verfolgung von Schwarzarbeit ist nicht zu leugnen.
Ein-Euro-Jobs, die nicht den engen Vorgaben des Gesetzgebers entsprechen, müssten als illegale Arbeit verfolgt werden.

Die Kenntnis der internen Zuständigkeit ist nachrangig, wenn eine Weiterleitung ausdrücklich erbeten ist.

Das offensichtlich keine Verfolgung der illegalen Ein-Euro-Jobs beabsichtigt ist, ist der eigentliche Skandal. Hier geht es um systematische Vergeudung von Steuergeldern in Millionenhöhe.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Dezember 2012
  • Frist
    6. Februar 2013
  • 6 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Prüfberichte des…
An Zollkriminalamt Details
Von
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Betreff
Missbrauch von Ein-Euro-Jobs - von Jobcentern legalisierte Schwarzarbeit
Datum
24. Dezember 2012 09:44
An
Zollkriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Prüfberichte des Bundesrechnungshofes haben mehrfach nachgewiesen, dass Jobcenter und Optionskommunen illegale Beschäftigung fördern und damit die Schwarzarbeit zu legalisieren versuchen. In drei Entscheidungen (B 14 AS 1/10 R, B 14 AS 98/10 R, B 14 AS 101/10 R) hat das Bundessozialgericht solche Arbeitsgelegenheiten verurteilt und Klägern den Weg zu so genannten Wertersatzklagen eröffnet. Ich beantrage 1. die Benennung oder Übersendung sämtlicher Ermittlungsberichte, in den der Zoll gegen Träger solcher rechtswidriger Arbeitsgelegenheiten vorgegangen ist. 2. die Bekanntgabe der jeweils ermittelten Schadenssummen durch Steuerhinterziehungen und 3. die Bekanntgabe der Aktenzeichen, soweit Klage gegen Jobcenter und/oder Träger erhoben wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Zollkriminalamt
Antw: Missbrauch von Ein-Euro-Jobs - von Jobcentern legalisierte Schwarzarbeit Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer…
Von
Zollkriminalamt
Betreff
Antw: Missbrauch von Ein-Euro-Jobs - von Jobcentern legalisierte Schwarzarbeit
Datum
2. Januar 2013 12:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, das Zollkriminalamt ist nicht für die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeit) zuständig. Die sog. "Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)" wird von den Hauptzollämtern der Bundesfinanzdirektionen durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll.de (Fachthemen, Arbeit) im Internet. Dort finden Sie auch die örtlich zuständigen Dienststellen und deren Erreichbarkeiten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Trepp Referat V 3 - Personalangelegenheiten der Beamtinnen, Beamten und Tarifbeschäftigten des ZKA - 24.12.2012 9:44 >>> Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Prüfberichte des Bundesrechnungshofes haben mehrfach nachgewiesen, dass Jobcenter und Optionskommunen illegale Beschäftigung fördern und damit die Schwarzarbeit zu legalisieren versuchen. In drei Entscheidungen (B 14 AS 1/10 R, B 14 AS 98/10 R, B 14 AS 101/10 R) hat das Bundessozialgericht solche Arbeitsgelegenheiten verurteilt und Klägern den Weg zu so genannten Wertersatzklagen eröffnet. Ich beantrage 1. die Benennung oder Übersendung sämtlicher Ermittlungsberichte, in den der Zoll gegen Träger solcher rechtswidriger Arbeitsgelegenheiten vorgegangen ist. 2. die Bekanntgabe der jeweils ermittelten Schadenssummen durch Steuerhinterziehungen und 3. die Bekanntgabe der Aktenzeichen, soweit Klage gegen Jobcenter und/oder Träger erhoben wurden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, In meinem Schreiben hatte ich darum gebeten: "Sollten Sie für diesen Antrag …
An Zollkriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Missbrauch von Ein-Euro-Jobs - von Jobcentern legalisierte Schwarzarbeit
Datum
2. Januar 2013 20:37
An
Zollkriminalamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, In meinem Schreiben hatte ich darum gebeten: "Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten." Ich bitte darum, dies entsprechend zu tun. Möglicherweise haben Sie einen direkten Ansprechpartner vor Ort. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Zollkriminalamt
AW: Antw: Missbrauch von Ein-Euro-Jobs - von Jobcentern legalisierte Schwarzarbeit Sehr geehrter Herr Anonymer Nu…
Von
Zollkriminalamt
Betreff
AW: Antw: Missbrauch von Ein-Euro-Jobs - von Jobcentern legalisierte Schwarzarbeit
Datum
3. Januar 2013 13:24
Status
Unbekannt
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre Anfrage hatte ich verstanden. Eine zentrale, allein zuständige Dienststelle für die Bekämpfung der Schwarzarbeitgibt es in der Zollverwaltung jedoch nicht. Die Zuständigkeit ist je nach Örtlichkeit gegeben. Daher kann ich Ihrem Wunsch leider nicht entsprechen. Im Zweifelsfall können Sie sich an die Pressestelle des Bundesministeriums der Finanzen wenden. Von weiteren Anfragen beim ZKA bitte ich abzusehen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Trepp Referat V 3 - Personalangelegenheiten der Beamtinnen, Beamten und Tarifbeschäftigten des ZKA - 2.1.2013 20:37 >>> Sehr geehrte Damen und Herren, In meinem Schreiben hatte ich darum gebeten: "Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten." Ich bitte darum, dies entsprechend zu tun. Möglicherweise haben Sie einen direkten Ansprechpartner vor Ort. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. D…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Missbrauch von Ein-Euro-Jobs - von Jobcentern legalisierte Schwarzarbeit"
Datum
18. Juli 2013 08:59
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/2761 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil es dem Gedanken des IFG zuwiderläuft, wenn Behörden sich derart gegen sachdienliche Aufklärung im Umgang mit Steuermitteln verwehren und nicht einmal in der Weiterleitung an die angeblich zuständigen Behörden mitwirken. Es erscheint mir mit Blick auf die Entwicklung des IFG wichtig zu sein Ihnen diese Vorgänge zur Kenntnis zu bringen. Meine Anfrage zielt sehr wohl auf strafrechtlich relevante Inhalte. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
31. Juli 2013 15:00
Status
Warte auf Antwort

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. Mai 2014 17:22
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Anfrage beim ZKA [#2761] Sehr geehrter geehrter Herr Roth, Ihr Anliegen habe ich zur Kenntnis genommen …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Anfrage beim ZKA [#2761]
Datum
1. November 2014 12:22
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Sehr geehrter geehrter Herr Roth, Ihr Anliegen habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass Sie die Akte für sich abschließen möchten. Gleichwohl erlaube ich mir die Zuständigkeit des Zoll in der Verfolgung von Schwarzarbeit zu unterstreichen. Ein-Euro-Jobs, die nicht den engen Vorgaben des Gesetzgebers entsprechen, müssten als illegale Arbeit verfolgt werden. Für Ihre Nachfrage bedanke ich mich herzlich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 2761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>