Ende der OSCI-Infrastruktur eJustice

- Aufzeichnungen des BMJ zum hergestellten Benehmen zwischen dem Bundesministerium für Justiz und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemäß § 8 Abs. 1 BSIG zu den Mindestanforderungen an die Informationstechnik im eJusticebereich, insbesondere die vereinbarten Restlaufzeiten für die im OSCI-Standard genutzten Signatur- und Verschlüsselungsalgorithmen
- Aufzeichnungen des BMJ, die Auskunft darüber geben, bis zu welchem Datum das BMJ den Betrieb von SAFE, EGVP, beA und beN für rechtlich zulässig hält und ab wann aus Sicht des BMJ die Mindestanforderungen nach § 8 BSIG sowie der Stand der Technik nicht mehr erfüllt werden
- Aufzeichnungen zu Plänen, Studien oder Vermerken des BMJ, wie das BMJ mit den in die Jahre gekommenen eJustice-Infrastrukturen wie SAFE und EGVP umgehen möchte und welche Alternativen zu einer Abschaltung evaluiert wurden

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. April 2023
  • Frist
    27. Mai 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Aufzeichnungen des BMJ zum hergeste…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
Ende der OSCI-Infrastruktur eJustice [#277164]
Datum
25. April 2023 01:38
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Aufzeichnungen des BMJ zum hergestellten Benehmen zwischen dem Bundesministerium für Justiz und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemäß § 8 Abs. 1 BSIG zu den Mindestanforderungen an die Informationstechnik im eJusticebereich, insbesondere die vereinbarten Restlaufzeiten für die im OSCI-Standard genutzten Signatur- und Verschlüsselungsalgorithmen - Aufzeichnungen des BMJ, die Auskunft darüber geben, bis zu welchem Datum das BMJ den Betrieb von SAFE, EGVP, beA und beN für rechtlich zulässig hält und ab wann aus Sicht des BMJ die Mindestanforderungen nach § 8 BSIG sowie der Stand der Technik nicht mehr erfüllt werden - Aufzeichnungen zu Plänen, Studien oder Vermerken des BMJ, wie das BMJ mit den in die Jahre gekommenen eJustice-Infrastrukturen wie SAFE und EGVP umgehen möchte und welche Alternativen zu einer Abschaltung evaluiert wurden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 277164 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277164/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0178 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Ant…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 25. April 2023 - Ende der OSCI-Infrastruktur eJustice [#277164]
Datum
8. Mai 2023 17:49
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0178 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 25. April 2023 liegen im Bundesministerium der Justiz (BMJ) zu den von Ihnen angefragten Themen keine Aufzeichnungen, mithin keine amtlichen Informationen vor. Eine Diskussion über ein Laufzeitende oder eine Ablösung der Justiz-Kommunikationsinfrastrukturen auf Basis des OSCI-Standards ist nicht aktenkundig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, im IT-Sicherheitskonzept des BMJ (Aktenplan 150530/150531) sollte es aufgrund der gesetzlicher Anforde…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 25. April 2023 - Ende der OSCI-Infrastruktur eJustice [#277164]
Datum
9. Mai 2023 10:43
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, im IT-Sicherheitskonzept des BMJ (Aktenplan 150530/150531) sollte es aufgrund der gesetzlicher Anforderung ein Kryptokonzept gemäß BSI IT-Grundschutz CON.1 geben, in dem auch (Rest-)Laufzeiten für die verwendeten Algorithmen definiert worden sind, auf Basis der technischen Empfehlungen des BSI. Während die Konzepte im Aktenplan verständlicherweise als VS-NfD gekennzeichnet sind, sind die Informationen zu den Laufzeiten der Algorithmen nicht geheimschutzfähig. Diese müssen sich an den Empfehlungen des BSI orientieren, die öffentlich zugänglich sind. Zudem muss gemäß Grundschutzanforderung CON.1.A1 "sichergestellt sein, dass etablierte Algorithmen verwendet werden, die von der Fachwelt intensiv untersucht wurden und von denen keine Sicherheitslücken bekannt sind." Eine Information über die festgelegten Laufzeiten der in OSCI verwendeten Algorithmen stellt folglich auch keinelei Risiko dar. Ich möchte Sie daher bitten, ihren Bescheid zu widerrufen und meinen Antrag erneut zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 277164 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277164/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich möchte einmal nach dem Stand des Verfahrens fragen. Nachdem ich telefonisch darauf hingewiesen hab…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 25. April 2023 - Ende der OSCI-Infrastruktur eJustice [#277164]
Datum
25. Mai 2023 09:42
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich möchte einmal nach dem Stand des Verfahrens fragen. Nachdem ich telefonisch darauf hingewiesen habe, dass es durchaus Aufzeichnungen des BMJ dazu geben müsste, wurde ich gebeten, konkretere Hinweise per Email einzureichen. Gleichzeitig steht aber bereits der alte Bescheid im Raum und somit läuft für mich die Frist. Beabsichtigt das BMJ den Bescheid zu korigieren oder sollte ich fristwahrend das Verwaltungsgericht aufsuchen müssen? Eine Zwischennachricht, ob Sie den Informationsfreiheitsantrag erneut prüfen, würde mir an dieser Stelle reichen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 277164 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277164/
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0178 Sehr << Antragsteller:in >> ich bestä…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 25. Mai 2023 - Ende der OSCI-Infrastruktur eJustice [#277164]
Datum
25. Mai 2023 13:59
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0178 Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 9. Mai 2023. Die Prüfung Ihres Ersuchens unter Einbeziehung Ihres weiteren Sachvortages dauert noch an. Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0178 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem An…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mails vom 25. April 2023 und vom 9. Mai 2023 - Ende der OSCI-Infrastruktur eJustice [#277164]
Datum
26. Mai 2023 12:31
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0178 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 25. April 2023 sowie Ihrer E-Mail vom 9. Mai 2023 teile ich Ihnen folgendes mit: Das Verfahren zur Justiz-Kommunikationsinfrastruktur auf Basis des OSCI-Standards (EGVP) wird im Bundesministerium der Justiz (BMJ) nicht betrieben. Diensteanbieter ist das Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch das Ministerium der Justiz, das demnach für die Erstellung eines entsprechenden Sicherheitskonzeptes zuständig ist. Aufzeichnungen zu vereinbarten Laufzeiten im Hinblick auf den OSCI-Standard sind hier nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich fürchte, hier liegt ein Mißverständnis des Sachverhaltes vor. Das BMJ betreibt eigene Verfahren (s…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mails vom 25. April 2023 und vom 9. Mai 2023 - Ende der OSCI-Infrastruktur eJustice [#277164]
Datum
26. Mai 2023 15:50
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich fürchte, hier liegt ein Mißverständnis des Sachverhaltes vor. Das BMJ betreibt eigene Verfahren (sog. Postfächer und Übertragungsverfahren). Das BMJ ist daher für diese Verfahren datenschutzrechtlich verantwortlich und muss übertragene personenbezogene Daten angemessen schützen. Der elektronische Rechtsverkehr und die elektronische Kommunikation der Behörden (beBPo, DVDV) besteht aus vielen Teilen und Komponenten, jede Behörde ist verpflichtet daran teilzunehmen und betreibt dafür ihre eigenen Verfahren. Das Land NRW betreibt einige zentrale Infrastrukturkomponenten, das BMJ ist aber für das hauseigene Postfach und dessen technische Funktionsweise verantwortlich. Das Justizministerium des Landes NRW ist weder verantwortlich für das hauseigene Verfahren des BMJ noch ist das Justizministerium NRW weisungsbefugt gegenüber dem Bundesministerium für Justiz. Sollte letzteres unklar sein, kann sicherlich der behördliche Datenschutzbeauftragte des BMJ beratend tätig werden. Ich bitte folglich um erneute Prüfung der Anfrage, da die Antwort aus meiner Perspektive den Sachverhalt weder technisch noch rechtlich korrekt erfasst. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 277164 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277164/

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Guten Tag, ich bitte um Zustellung eines Bescheides mit Rechtsmittelbelehrung. Mit freundlichen Grüßen <<…
An Bundesministerium der Justiz Details
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AW: Ihre E-Mails vom 25. April 2023 und vom 9. Mai 2023 - Ende der OSCI-Infrastruktur eJustice [#277164]
Datum
19. Juni 2023 00:48
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Zustellung eines Bescheides mit Rechtsmittelbelehrung. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>