Polizeieinsätze im Bereich des Jobcenter Märkischer Kreis

In einer Pressemitteilung der Deutschen Polizeigewerkschaft vom 26.09.2012 zum
tödlichen Messerangriff in Jobcenter Neuss war zu lesen:

„Vor allem die Leistungsabteilungen der Ämter sind das Ziel solcher Angriffe. Die Gesetzeslage ist viel zu kompliziert und häufig weder einsehbar und geschweige dann nachvollziehbar. Die in den letzten Jahren hohen Quoten - zig hunderttausende Klagen - der erfolgreichen Widersprüche und Klagen belegen, dass der Gesetzgeber handeln muss. Die Betroffenen Menschen müssen das Handeln der öffentlichen Verwaltung nachvollziehen können. Wenn es um die Existenz geht, dann sind Kurzschlusshandlungen aus Wut und Verzweiflung alles andere als unvorhersehbar.“
http://www.dpolg-nrw.de/uploads/media/PM260912.pdf

Grund genug einmal nachzufragen,

1. wie viele Polizeieinsätze sind im Bereich des Jobcenter Märkischer Kreis jährlich dokumentiert?
2. Da das Jobcenter auf mehrere Filialen aufgeteilt ist, wird gebeten, die Einsätze pro Jahr zu beziffern.
3. Außerdem wird beantragt, die Delikte möglichst zu klassifizieren. Nach Medienberichten und Zeugenaussagen wurden sowohl Sachbeschädigungen aufgenommen, als auch Bedrohungssituationen durch Kunden aufgenommen. Außerdem hatte es vor Jahren eine Bombendrohung gegeben, ein anderes Mal wurden ca. zahn Fensterscheiben beschädigt.
4. Es wird weiter angefragt, ob in Zusammenarbeit mit Polizei und Jobcenter Deeskalationsstrategien entwickelt wurden

Ergebnis der Anfrage

Das Ergebnis enttäuscht. Möglicherweise liegt ein politischer Interessenkonflikt vor, weil der Landrat des Märkischen Kreises in gewisser Weise sowohl dem Jobcenter Märkischer Kreis als auch der Kreispolizei vorsteht.

Das offene Desinteresse an der Thematik ist vor den Hintergründen der Todesfälle in Frankfurt und Neuss, der Hammerattacke in Leipzig und den diversen Bombendrohungen unverständlich.

http://www.beispielklagen.de/IFG055.html
Bei den nächsten Vorfällen im Jobcenter Märkischer Kreis wird hieran zu erinnern sein.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. Dezember 2012
  • Frist
    29. Januar 2013
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Polizeieinsätze im Bereich des Jobcenter Märkischer Kreis
Datum
28. Dezember 2012 02:16
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einer Pressemitteilung der Deutschen Polizeigewerkschaft vom 26.09.2012 zum tödlichen Messerangriff in Jobcenter Neuss war zu lesen: „Vor allem die Leistungsabteilungen der Ämter sind das Ziel solcher Angriffe. Die Gesetzeslage ist viel zu kompliziert und häufig weder einsehbar und geschweige dann nachvollziehbar. Die in den letzten Jahren hohen Quoten - zig hunderttausende Klagen - der erfolgreichen Widersprüche und Klagen belegen, dass der Gesetzgeber handeln muss. Die Betroffenen Menschen müssen das Handeln der öffentlichen Verwaltung nachvollziehen können. Wenn es um die Existenz geht, dann sind Kurzschlusshandlungen aus Wut und Verzweiflung alles andere als unvorhersehbar.“ http://www.dpolg-nrw.de/uploads/media/PM260912.pdf Grund genug einmal nachzufragen, 1. wie viele Polizeieinsätze sind im Bereich des Jobcenter Märkischer Kreis jährlich dokumentiert? 2. Da das Jobcenter auf mehrere Filialen aufgeteilt ist, wird gebeten, die Einsätze pro Jahr zu beziffern. 3. Außerdem wird beantragt, die Delikte möglichst zu klassifizieren. Nach Medienberichten und Zeugenaussagen wurden sowohl Sachbeschädigungen aufgenommen, als auch Bedrohungssituationen durch Kunden aufgenommen. Außerdem hatte es vor Jahren eine Bombendrohung gegeben, ein anderes Mal wurden ca. zahn Fensterscheiben beschädigt. 4. Es wird weiter angefragt, ob in Zusammenarbeit mit Polizei und Jobcenter Deeskalationsstrategien entwickelt wurden
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Guten Tag Herr Anonymer Nutzer, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. …
Guten Tag Herr Anonymer Nutzer, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Auf die Angelegenheit komme ich zeitgerecht zurück. Frdl. Grüße Wolfgang Bühren Kreisverwaltungsdirektor Landrat des Märkischen Kreises als Kreispolizeibehörde 02371-9199/2000
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
________________________________ Sehr geehrt<< Anrede >> zu der Beantwortung Ihrer Fragen bin …
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Betreff
WG: Polizeieinsätze im Bereich des Jobcenter Märkischer Kreis
Datum
17. Januar 2013 14:31
Status
Warte auf Antwort
________________________________ Sehr geehrt<< Anrede >> zu der Beantwortung Ihrer Fragen bin ich, soweit die Tätigkeit der Polizei hierdurch nicht beeinträchtigt wird, grundsätzlich gerne bereit. Die Beantwortung der Fragen 1. bis 3. ist jedoch mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden da die einzelnen Einsatzanlässe in meinem Datenbestand nicht nach den von Ihnen nachgefragten Kriterien abrufbar sind. Die Zusammenstellung der Daten kann nur mit aufwendigen Recherchen rückwirkend für den Zeitraum von einem Jahr erfolgen. Darüber hinaus gehende Zeiträume müssen über das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste angefordert bzw. ausgewertert werden. Den erheblichen Verwaltungsaufwand kann ich Ihnen z. B. auch daran verdeutlichen, dass jedes Einsatzprotokoll dahingehend zu prüfen ist, ob der Einsatz unter einer angegebenen Adresse im Zusammenhang mit dem Jobcenter steht oder ob es sich um ein Einsatzgeschehen bei einem anderen Mitbenutzer der jeweiligen Immobilie oder ein Einsatzgeschehen vor dem Objekt ohne Zusammenhang mit dem Jobcenter handelt. Nach vorsichtiger Schätzung gehe ich für die Beantwortung Ihrer Anfrage für das abgelaufene Jahr von einem Zeitaufwand von ca. 25 Stunden aus. Ich beabsichtige daher entsprechend Ziffer 1.2 des Gebührentarifes der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW für die Übermittlung der Informationen zu Ihrer Anfrage aufgrund des erheblichen Verwaltungsaufwandes eine Gebühr in Höhe von 500 EUR festzusetzen. Ich möchte darauf hinweisen, dass hierbei die durch Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales -56-36.08.09- vom 20.06.2012 ermpfohlenen Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land NRW zu erhebenden Verwaltungsgebühren (58 EUR Stundensatz gehobener Dienst) bei Weitem nicht erreicht werden. Meine Auskunftserteilung mache ich nach § 16 des Gebührengesetzes für das Land NRW von der Zahlung eines Vorschusses bis zur voraussichtlichen Höhe der Kosten abhängig. Ich darf Sie daher bitten, mir Ihre postalische Adresse mitzuteilen, damit ich Ihnen die Anhörung sowie den Gebührenbescheid zustellen kann. Falls gewünscht, stehen Ihnen Herr Heiden (02371-9199-2100 oder der Unterzeichner auch telef. oder zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Herr Bühren, seit diesem Monat ist ein Securitymitarbeiter beim Jobcenter in Iserlohn gechartert wo…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Polizeieinsätze im Bereich des Jobcenter Märkischer Kreis
Datum
25. Februar 2013 23:28
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrter Herr Bühren, seit diesem Monat ist ein Securitymitarbeiter beim Jobcenter in Iserlohn gechartert worden. Eine solche Entscheidung muss sachlich begründet sein und lässt auf ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis schließen. Meine Informationsfreiheitsanfrage überschneidet sich in so fern mit einem parteipolitischen Interesse. Möglicherweise werden Sie die Informationsbeschaffung im Zuge einer politischen Anfrage besorgen, so dass ich mit ein wenig Geduld die gewünschten Informationen auf diese Weise kostenfrei erhalten kann. Sollten Sie zwischenzeitlich kostenfreie Informationen zu meinen Fragen verfügbar haben, so bitte ich diese hier mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Polizeieinsätze im Bereich des Jobcenter …
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: Polizeieinsätze im Bereich des Jobcenter Märkischer Kreis
Datum
18. Juli 2013 21:22
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Polizeieinsätze im Bereich des Jobcenter Märkischer Kreis" vom 28.12.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Monate, 2 Wochen überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Erreichbarkeit Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 19.07.2013. …
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Betreff
Erreichbarkeit
Datum
22. Juli 2013 10:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 19.07.2013. Zur Beantwortung dieser Anfrage bitte ich um Mitteilung Ihrer postalischen Erreichbarkeit. Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
<< Anfragesteller:in >>
AW: Erreichbarkeit Sehr geehrte Damen und Herren, da weder meine Tätigkeit in der Sozial-Beratung, noch meine jo…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erreichbarkeit
Datum
24. Juli 2013 19:23
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, da weder meine Tätigkeit in der Sozial-Beratung, noch meine journalistische Arbeit in irgend einer Weise honoriert wird, bin ich bei meinen IFG-Anfragen auf kostenfreie Informationen beschränkt. Erschwerend kommt dazu, dass ich statt dessen über Jahre mit rechtswidrigen Leistungszurückhaltungen bewert bin, über die ich nach Abschluss der langjährig verschleppten Verfahren noch sehr detailliert berichten werde. Bedauerlicherweise zeigt die Lokalpolitik bisher offensichtlich kein wirkliches Interesse an der Erforschung und inhaltlichen Überwindung dieses sozialen Brennpunktes Jobcenter Märkischer Kreis. Aus diesem Grund übersende ich Ihnen hiermit meine Postadresse und bin schon gespannt, welche Informationen Sie mir kostenfrei zukommen lassen werden. Mit freundlichen Grüßen, Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW siehe Anlage: Zur Verweigerung der Antwort wurde auf eine Kostenf…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
30. Juli 2013
Status
Warte auf Antwort
siehe Anlage: Zur Verweigerung der Antwort wurde auf eine Kostenforderung von 500,00 € abgestellt, anstatt das berechtigte Bürgerbegehren zur eigenen Sache zu machen. Immerhin wurde das Jobcenter Märkischer Kreis bereit 2009 als eigenes Objekt in die Auswertungsstatistik aufgenommen. Die Oberhoheit über das Jobcenter MK und die Polizeiarbeit liegen gemeinsam im Verantwortungsbereich des Landrates des Märkischen Kreises. Weiterführende Recherchen: http://www.beispielklagen.de/IFG055.html