Externe Dienstleistungs- und Beratungskosten für die Fortschribung des IT-Grundschutzes und der KRITIS-Vorgaben

Bitte teilen Sie mir für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 mit, in welcher Höhe beim BSI Kosten von externen Dienstleistern und Beratungsunternehmen angefallen sind für folgende Sachverhalte:
a. Die Pflege und Fortschreibung der BSI-Grundschutz-Standards
b. Die Pflege und Fortschreibung des Grundschutz-Kompendiums
c. Die Erstellung, Pflege und Fortschreibung sonstiger Dokumente im Zusammenhang mit dem BSI-Grundschutz (nennen Sie bitte in diesem Fall die Sachverhalte)
d. Orientierungshilfen, Nachweisdokumente und sonstige Vorgaben im Zusammenhang mit der KRITIS-Regulierung

Bitte teilen Sie auch je Sachverhalt kummulativ mit, welche Summen an welches Unternehmen geflossen sind.

Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. April 2023
  • Frist
    31. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie mir für die Jahre 20…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Externe Dienstleistungs- und Beratungskosten für die Fortschribung des IT-Grundschutzes und der KRITIS-Vorgaben [#277502]
Datum
27. April 2023 22:54
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 mit, in welcher Höhe beim BSI Kosten von externen Dienstleistern und Beratungsunternehmen angefallen sind für folgende Sachverhalte: a. Die Pflege und Fortschreibung der BSI-Grundschutz-Standards b. Die Pflege und Fortschreibung des Grundschutz-Kompendiums c. Die Erstellung, Pflege und Fortschreibung sonstiger Dokumente im Zusammenhang mit dem BSI-Grundschutz (nennen Sie bitte in diesem Fall die Sachverhalte) d. Orientierungshilfen, Nachweisdokumente und sonstige Vorgaben im Zusammenhang mit der KRITIS-Regulierung Bitte teilen Sie auch je Sachverhalt kummulativ mit, welche Summen an welches Unternehmen geflossen sind. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277502/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
AW: Externe Dienstleistungs- und Beratungskosten für die Fortschreibung des IT-Grundschutzes und der KRITIS-Vorgab…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Externe Dienstleistungs- und Beratungskosten für die Fortschreibung des IT-Grundschutzes und der KRITIS-Vorgaben [#277502]
Datum
22. Mai 2023 15:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> im Rahmen Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sind Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 Absatz 1 IFG einzuleiten, da die Belange Dritter berührt sind. Die Frist zur Beantwortung Ihrer Anfrage verlängert sich dementsprechend. Zudem sind IFG-Anfragen, wenn sie die Belange Dritter berühren gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG ("Betrifft der Antrag Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6, muss er begründet werden.") zu begründen. Sofern Sie die weitere Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage wünschen, bitte ich um Übersendung einer Begründung für den gewünschten Informationszugang, die ich dem Dritten als Entscheidungshilfe im Drittbeteiligungsverfahren übersenden kann. Bei einer weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage ist aufgrund des erhöhten Bearbeitungsaufwands zur Beantwortung Ihrer Anfrage eine Gebühr zu erheben (§ 10 IFG). Die genaue Höhe der Gebühr kann erst im Anschluss der Bearbeitung festgelegt werden, wird aber 100,- € nicht überschreiten. Ich bitte um Rückmeldung, ob eine weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage trotz anfallender Gebühren erfolgen soll. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Externe Dienstleistungs- und Beratungskosten für die Fortschreibung des IT-Grundschutzes und der KRITIS-Vorgab…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Externe Dienstleistungs- und Beratungskosten für die Fortschreibung des IT-Grundschutzes und der KRITIS-Vorgaben [#277502]
Datum
24. Mai 2023 08:43
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mit der Gebühr bin ich einverstanden. Ich kann Ihre Argumention, dass Dritte beteiligt werden müssen jedoch nicht nachvollziehen. Personenbezogene Daten sind offenkundig nicht betroffen. Eine Begründung ist zudem nur notwendig, wenn Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffen sind. Meine Anfrage betrifft aber keine solchen Informationen. Zur Begründung führe ich folgendes an: 1) Meine Anfrage bezieht sich nicht auf konkrete Maßnahmen oder Methoden, sondern auf eine Darstellung von allgemeinen Kosten für externe Beratungen. Aus dieser bloßen Auflistung kann sich keine Schutzwirkung im Sinne von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen entfalten. Für Außenstehende ist nicht einmal erkennbar, welche Beratungsergebnisse geliefert wurden oder welche Methoden angewendet werden, sondern lediglich ob sich das BSI sich hierbei Dritten bedient. Mindestens im Rahmen von Ausschreibungen wurden weitergehende Informationen bereits veröffentlicht. Beim IT-Grundschutz und KRITIS-Vorgaben sind die Informationen vielfach zudem öffentlich verfügbar. 2) Die Anfrage berührt keine schützenswerten Interessen Dritter. Meine Anfrage bezieht sich auf eine Kostenaufstellung nach Jahren und auf die Nennung von Auftragnehmern des BSI. Keinesfalls sind hierbei Preisinformation betroffen, da ohne die Kenntnis über dem Umfang der Beratung ein Rückschluss auf Tagessätze unmöglich ist. Die Informationen über Zuschlagsgewinner in öffentlichen Ausschreibungen können keinem besonderen Schutzinteresse unterliegen, da diese - je nach angewendeten Ausschreibungsrecht - veröffentlicht werden müssen, mindestens aber an unterlegene Bieter kommuniziert werden müssen. Den Bietern ist insofern bekannt und bewusst, dass die Zuschlagserteilung öffentlich bekannt werden kann. Die Tatsache, dass ein Unternehmen das BSI berät ist zudem für das betreffende Unternehmen nicht schützenswert, sondern stellt vielmehr einen Mehrwert dar, da es hiermit seine Kompetenz mit Verweis auf einen konkreten Auftraggeber nachweisen kann. Ich verweise zum Herausgabeanspruch in Bezug auf Vergabeinformationen auch auf VG Berlin, Urteil vom 18.01.2018 - 2 K 50.17 sowie OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.07.2018 - OVG 12 B 8.17, die beiden eine weite Auslegung der Rechte nach IfG in Bezug auf Vergabe- und Auftragsinformationen begründet. Bitte stellen Sie mir die gefragten Informationen zur Verfügung, sollten Sie weiterhin der Meinung sein, es wären schützenswerte Interessen Dritter betroffen, stellen Sie bitte hilfsweise zunächst diejenigen Informationen zur Verfügung, die Sie ohne Beteiligung Dritter herausgeben können. Eine vollständige Beantwortung kann dann zeitversetzt erfolgen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277502/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
AW: Externe Dienstleistungs- und Beratungskosten für die Fortschreibung des IT-Grundschutzes und der KRITIS-Vorgab…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Externe Dienstleistungs- und Beratungskosten für die Fortschreibung des IT-Grundschutzes und der KRITIS-Vorgaben [#277502]
Datum
26. Mai 2023 12:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Klarstellungen. Wir werden Ihre IFG-Anfrage weiter bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bescheid zu Ihrer IFG-Anfrage Externe Dienstleistungs- und Beratungskosten für die Fortschreibung des IT-Grundschu…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Bescheid zu Ihrer IFG-Anfrage Externe Dienstleistungs- und Beratungskosten für die Fortschreibung des IT-Grundschutzes und der KRITIS-Vorgaben [#277502]
Datum
20. Juni 2023 09:53
Status
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie meinen Bescheid zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen