Aktueller Impfplan

Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Guten Tag!

Bitte senden Sie mir den aktuellen Impfplan zu, den die Apothekerkammer kürzlich an die Apotheken in Schleswig-Holstein versendet hat.

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Mai 2023
  • Frist
    24. Juni 2023
  • 38 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag! Bitte senden Sie mir den aktuellen Impfplan zu, den die Apothekerkammer kü…
An Apothekerkammer Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktueller Impfplan [#279508]
Datum
22. Mai 2023 10:43
An
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag! Bitte senden Sie mir den aktuellen Impfplan zu, den die Apothekerkammer kürzlich an die Apotheken in Schleswig-Holstein versendet hat. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279508/
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Guten Tag! Wie ich erfahren habe, ist die derzeit im Internet kursierende Nachricht über einen Impfplan nicht akt…
An Apothekerkammer Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktueller Impfplan [#279508]
Datum
28. Mai 2023 08:36
An
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Status
Nachricht wurde nicht gesendet E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag! Wie ich erfahren habe, ist die derzeit im Internet kursierende Nachricht über einen Impfplan nicht aktuell. Bitte senden Sie mir daher alle seit 2020 versendeten Impfpläne zu. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279508/
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Guten Tag! Bitte senden Sie mir eine Eingangsbestätigung für meine Anfrage zu und teilen Sie mir mit, bis wann ic…
An Apothekerkammer Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktueller Impfplan [#279508]
Datum
31. Mai 2023 16:35
An
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag! Bitte senden Sie mir eine Eingangsbestätigung für meine Anfrage zu und teilen Sie mir mit, bis wann ich mit Beantwortung rechnen kann. Der DPA liegt einer der fraglichen Impfpläne anscheinend schon vor: https://dpa-factchecking.com/germany/230523-99-795749/ Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279508/
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Bitte um Vermittlung Sehr << Antragsteller:in >> Ich möchte um Vermittlung bei dieser IZG-Anfrage bit…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Bitte um Vermittlung
Datum
5. Juni 2023
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Ich möchte um Vermittlung bei dieser IZG-Anfrage bitten: https://fragdenstaat.de/a/279508 Die Anfrage ist zwar erst zwei Wochen her, aber die DPA hat laut ihrem Faktencheck bereits vor mindestens 10 Tagen den angefragten Plan erhalten, während ich noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung von der Apothekerkammer bekommen habe: https://dpa-factchecking.com/germany/230523-99-795749/ Laut IZG-SH §5(2) sind angefragte Informationen "sobald wie möglich" herauszugeben. Ich kann keinen Grund erkennen, warum die Herausgabe an mich länger dauern könnte als die Herausgabe an die DPA. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Vermittlung IZG-Anfrage Apothekerkammer Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihr…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung IZG-Anfrage Apothekerkammer
Datum
6. Juni 2023 09:32
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Vermittlung IZG-Anfrage Apothekerkammer Sehr << Antragsteller:in >> ich stimme Ihnen zwar zu, das…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung IZG-Anfrage Apothekerkammer
Datum
9. Juni 2023 10:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich stimme Ihnen zwar zu, dass § 5 Abs. 2 IZG-SH sobald wie möglich die Auskunft fordert, jedoch können wir in der Regel erst tätig werden, wenn die Monatsfrist abgelaufen ist. Viele Faktoren können dazu führen, dass diese Frist von Stellen ausgenutzt wird (etwa Abwesenheiten, rechtliche Prüfungen, Anhörungen etc.). Dass eine andere Stelle die Informationen ggf. schon erhalten hat, ist aufgrund der unterschiedlichen Zeitpunkte und damit Situationen oft nicht vergleichbar. Auch gilt für DPA das Presseprivileg bzw. der presserechtliche Auskunftsanspruch, so dass hier nicht unbedingt das IZG-SH und damit deren speziellen Prüfpunkte zur Anwendung kamen. Sollten Sie innerhalb der Monatsfrist keine Rückmeldung erhalten haben, so melden Sie sich gerne bei mir und ich werde die betroffene Stelle um Stellungnahme bitten. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Re: Vermittlung IZG-Anfrage Apothekerkammer [#279508] Sehr << Anrede >> Die Monatsfrist ist nun v…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung IZG-Anfrage Apothekerkammer [#279508]
Datum
22. Juni 2023 11:08
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Die Monatsfrist ist nun verstrichen und mir liegen von der Apothekerkammer nach wie vor weder Eingangsbestätigung noch Antwort vor. Ich möchte Sie daher erneut um Vermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279508/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Re: Vermittlung IZG-Anfrage Apothekerkammer [#279508] Sehr << Anrede >> Was ist der aktuelle Stan…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung IZG-Anfrage Apothekerkammer [#279508]
Datum
18. Juli 2023 09:07
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Was ist der aktuelle Stand der Vermittlung zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Aktueller Impfplan“ vom 22.05.2023 (#279508)? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Vermittlung IZG-Anfrage Apothekerkammer [#279508] Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung IZG-Anfrage Apothekerkammer [#279508]
Datum
21. Juli 2023 09:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die etwas verzögerte Antwort. Ich war krankheitsbedingt einige Tage ausgefallen. Ich habe inzwischen die Stelle hierzu angeschrieben. Das Schreiben finden Sie im Anhang. Sobald ich etwas Neues erfahre, melde ich mich wieder bei Ihnen. mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Vermittlung IZG-Anfrage Apothekerkammer [#279508] Sehr << Antragsteller:in >> die Stelle hat mir …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung IZG-Anfrage Apothekerkammer [#279508]
Datum
27. Juli 2023 11:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Stelle hat mir inzwischen geantwortet und vor allem darauf verwiesen, dass Informationen zu Arzneimitteln nur Ärzten etc. vorbehalten sein und dass Rechte bei der Bayerischen Landesärztekammer liegen würden. Ich habe daraufhin das angehängte Schreiben an die Stelle gerichtet. Sobald ich daraufhin wieder etwas Neues erfahre, melde ich mich bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 22.05.2023 Sehr &…
Von
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 22.05.2023
Datum
15. August 2023 13:08
Status
Warte auf Antwort
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6,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> der von Ihnen angefragte Impfplan der Bayerischen Landesapothekerkammer enthält medizinisch-wissenschaftliche Informationen zu Arzneimitteln, die nach dem Arzneimittelgesetz der Verschreibungspflicht unterliegen und aus arzneimittelrechtlichen Gründen Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern vorbehalten sind. Eine Weitergabe dieser Informationen außerhalb der Fachkreise ist aus arzneimitterechtlichen Gründen unzulässig. Es dient dem Schutz der Öffentlichkeit, dass medizinisch-wissenschaftliche Informationen zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln - insbesondere solche zur Verhütung oder Beseitigung von Infektionskrankheiten - nicht außerhalb der Fachkreise zugänglich gemacht werden, da diese ohne die entsprechende Fachkenntnis ein hohes Potential zur Missinterpretation bergen. Daher muss ich Ihre Anfrage nach Herausgabe des Impfplans ablehnen. Ihnen steht es offen, sich in einer Apotheke Ihrer Wahl zu den Inhalten des Impfplans fachkundig beraten zu lassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 22.05.2023 [#…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 22.05.2023 [#279508]
Datum
15. August 2023 15:48
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich muss mich gleich noch einmal an Sie mit Bitte um Vermittlung wenden. Dank Ihres Einsatzes hat die Ärztekammer nun, eine Woche vor Ablauf der dreimonatigen Frist für eine Untätigkeitsklage, mir zwar doch erstmals geantwortet, allerdings leider mit einer Ablehnung - einer unbegründeten dazu. Die Apothekerkammer nennt keinen nach IZG zugelassenen Ausnahmetatbestand. Sie verweist nur allgemein auf das Arzneimittelrecht. Es ist jedoch weder rechtlich noch sachlich zu erkennen, wieso das Arzneimittelrecht gegen die Herausgabe des Impfplanes sprechen würde. Außerdem hat die DPA den Impfpflan bereits im Mai von der Apothekerkammer bekommen und die DPA gehört auch nicht zum medizinischen Fachkreis. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279508/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 22.05.2023 [#…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 22.05.2023 [#279508]
Datum
17. August 2023 12:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> heute habe ich auch eine Rückmeldung der Apothekenkammer erhalten, die im Prinzip die ursprüngliche Argumentation wiederholt. Insbesondere wird auf das "Potential der Missinterpretation" verwiesen. Wir prüfen aktuell, wie wir weiter vorgehen werden und ich werde Sie entsprechend auf dem Laufenden halten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 22.05.2023 [#…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 22.05.2023 [#279508]
Datum
17. August 2023 12:22
Status
Warte auf Antwort
... noch eine Nachfrage: können Sie mir den Bescheid der Stelle zukommen lassen? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Re: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 22.05.202…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 22.05.2023 [#279508]
Datum
17. August 2023 12:35
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt]! Die vermutlich als Bescheid gemeinte Nachricht besteht aus einer E-Mail, die man hier nachlesen kann: https://fragdenstaat.de/anfrage/aktueller-impfplan/#nachricht-827713 Der Inhalt lautet: „Sehr [geschwärzt], der von Ihnen angefragte Impfplan der Bayerischen Landesapothekerkammer enthält medizinisch-wissenschaftliche Informationen zu Arzneimitteln, die nach dem Arzneimittelgesetz der Verschreibungspflicht unterliegen und aus arzneimittelrechtlichen Gründen Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern vorbehalten sind. Eine Weitergabe dieser Informationen außerhalb der Fachkreise ist aus arzneimitterechtlichen Gründen unzulässig. Es dient dem Schutz der Öffentlichkeit, dass medizinisch-wissenschaftliche Informationen zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln - insbesondere solche zur Verhütung oder Beseitigung von Infektionskrankheiten - nicht außerhalb der Fachkreise zugänglich gemacht werden, da diese ohne die entsprechende Fachkenntnis ein hohes Potential zur Missinterpretation bergen. Daher muss ich Ihre Anfrage nach Herausgabe des Impfplans ablehnen. Ihnen steht es offen, sich in einer Apotheke Ihrer Wahl zu den Inhalten des Impfplans fachkundig beraten zu lassen. Mit freundlichen Grüßen gez. [geschwärzt] Geschäftsführender Apotheker“ Im Übrigen: Wenn [geschwärzt] sich Sorgen macht, dass jemand den Impfplan misinterpretieren kann, so darf er gerne eine Interpretationshilfe mitliefern. Ich kann auch den Impfplan gemeinsam mit ausgebildeten Medizinern studieren, wenn das die Herausgabe vereinfacht. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 279508 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Re: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 22.05.202…
An Apothekerkammer Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 22.05.2023 [#279508]
Datum
17. August 2023 12:51
An
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Es geht um meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktueller Impfplan“ vom 22.05.2023 (#279508). Ich habe nach Ihrer Ablehnung meines Antrages auf Informationszugang den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit erneut um Vermittlung gebeten. Ihr Ablehnungsschreiben nennt keine Rechtsgrundlage für einen Ablehnungsgrund und ist damit unbegründet. Im Übrigen hat Ihre Kammer spätestens drei Tag nach meiner Anfrage genau die gesuchte Information an die DPA für einen "Faktencheck" herausgegeben: https://dpa-factchecking.com/germany/230523-99-795749/ Ich wüsste nicht, dass die DPA zur medizinischen Fachöffentlichkeit zählt. Wenn Sie sich Sorgen machen, dass jemand den Impfplan misinterpretieren kann, so dürfen Sie zusätzlich zum Impfplan gerne eine Interpretationshilfe mitliefern. Ich kann auch den Impfplan gemeinsam mit ausgebildeten Medizinern studieren, wenn das die Herausgabe vereinfacht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 22.05.2023 [#…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 22.05.2023 [#279508]
Datum
11. Oktober 2023 15:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir sind noch an dem Thema dran. Ich hoffe Ihnen im Laufe der kommenden Woche mehr zu unserem weiteren Vorgehen mitteilen zu können. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 22.05.2023 [#…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 22.05.2023 [#279508]
Datum
18. Oktober 2023 12:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben als nächsten Schritt heute die für die Apothekerkammer zuständige Rechtsaufsicht nach § 14 Abs. 5 S. 3 IZG-SH um Stellungnahme gebeten. Das Gesetz sieht dieses verpflichtend vor. Ich halte Sie über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Re: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 22.05.202…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 22.05.2023 [#279508]
Datum
6. Dezember 2023 00:15
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Gibt es inzwischen Neuigkeiten zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Aktueller Impfplan“ vom 22.05.2023 (#279508)? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 22.05.2023 [#…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 22.05.2023 [#279508]
Datum
6. Dezember 2023 09:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> leider ist hier bisher keine Reaktion des Ministeriums eingegangen. Ich bin nun telefonisch dort auf die Suche gegangen und hoffe nun kurzfristig eine Rückmeldung zum Stand erhalten zu können. Ich melde mich, sobald ich etwas Neues erfahre. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 22.05.2023 [#…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 22.05.2023 [#279508]
Datum
15. Dezember 2023 10:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> inzwischen habe ich eine Rückmeldung von dem Ministerium bekommen: "vielen Dank nochmals für die Gelegenheit zur Stellungnahme bezüglich der beabsichtigten Beanstandung der Apothekerkammer, von der wir inhaltlich keinen Gebrauch machen werden. Hinsichtlich des geschilderten Vorwurfs, dem Beschwerdeführer sei kein rechtsmittelfähiger Bescheid erteilt worden, werde ich auf die Kammer zugehen." Wir werden nun den nächsten Schritt vorbereiten und Sie hierüber auf dem Laufenden halten. Mit freundlichen Grüßen

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 22.05.2023 [#…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 22.05.2023 [#279508]
Datum
5. Januar 2024 15:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang finden Sie zu Ihrer Kenntnis die Beanstandung, die wir gestern in die Post gegeben haben. Mit freundlichen Grüßen