Amtlich vorgeschriebene Datensätze für Steuererklärungen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren!

Verschiedene Gesetze schreiben die Übermittlung bestimmter Steuererklärungen und -anmeldungen (Umsatzsteuer, Einnahme-Überschuss-Rechnung, Einkommenssteuer usw.) für bestimmte Gruppen von Steuerzahlern auf elektronischem Wege nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz vor. Bitte senden Sie mir die vollständigen Beschreibungen dieser Datensätze zu.
Es geht hierbei nicht um ElsterOnline, ElsterFormular, ERiC usw. sondern um die Beschreibungen der Schnittstellen, auf der diese Implementierungen aufbauen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. März 2018
  • Frist
    28. April 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren! Verschiedene Gesetze schreiben die Übermittlung besti…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Amtlich vorgeschriebene Datensätze für Steuererklärungen [#28049]
Datum
27. März 2018 22:38
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren! Verschiedene Gesetze schreiben die Übermittlung bestimmter Steuererklärungen und -anmeldungen (Umsatzsteuer, Einnahme-Überschuss-Rechnung, Einkommenssteuer usw.) für bestimmte Gruppen von Steuerzahlern auf elektronischem Wege nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz vor. Bitte senden Sie mir die vollständigen Beschreibungen dieser Datensätze zu. Es geht hierbei nicht um ElsterOnline, ElsterFormular, ERiC usw. sondern um die Beschreibungen der Schnittstellen, auf der diese Implementierungen aufbauen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 27. März 2018 Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur …
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 27. März 2018
Datum
13. April 2018 08:28
Status
Warte auf Antwort
Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis.

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 27. März 2018 [#28049] Sehr geehrt<< Anrede…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 27. März 2018 [#28049]
Datum
4. Mai 2018 11:08
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Als Steuerzahler kann ich schwer nachvollziehen, wieso ich per Gesetz gezwungen werde, Daten in einem bestimmten Format an das Finanzamt zu übermitteln, mir aber das Format erst nach einer aufwändigen kostenpflichtigen Recherche, wenn überhaupt, mitgeteilt werden kann. Können wir es auch bei diesem Antrag so angehen, dass Sie mir die Trefferliste einer Stichwortsuche nach "amtlich vorgeschriebenem Datensatz" zusenden und ich Ihnen danach sage, welche Dokumente ich genau haben will? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28049 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>