Gutachten zu Gütesiegel für ELSTER

Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das vollständige Gutachten, das der Erteilung des Gütesiegels 4-8/2010 für "ElsterOnline Client Server Architektur" zugrunde liegt. Unter [1] finde ich ein Kurzgutachten. Nach dessen Lektüre ist mir beispielsweise nicht klar, ob der Gutachter das Programmsystem selbst oder nur dessen Spezifikation untersucht hat. Außerdem kann ich nicht erkennen, wie sich der Gutachter davon überzeugt hat, dass das von ihm untersuchte System auch tatsächlich so eingesetzt wird, wie es spezifiziert ist.
Das genannte Gütesiegel ist seit mehr als 7 Jahren abgelaufen. Wenn ein neueres erteilt wurde, so möchte ich Sie bitten, mir auch das Gutachten für das aktuelle Siegel zuzusenden.

[1] https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/471-Elster.html

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. März 2018
  • Frist
    26. April 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das vollstä…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zu Gütesiegel für ELSTER [#28061]
Datum
27. März 2018 23:03
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das vollständige Gutachten, das der Erteilung des Gütesiegels 4-8/2010 für "ElsterOnline Client Server Architektur" zugrunde liegt. Unter [1] finde ich ein Kurzgutachten. Nach dessen Lektüre ist mir beispielsweise nicht klar, ob der Gutachter das Programmsystem selbst oder nur dessen Spezifikation untersucht hat. Außerdem kann ich nicht erkennen, wie sich der Gutachter davon überzeugt hat, dass das von ihm untersuchte System auch tatsächlich so eingesetzt wird, wie es spezifiziert ist. Das genannte Gütesiegel ist seit mehr als 7 Jahren abgelaufen. Wenn ein neueres erteilt wurde, so möchte ich Sie bitten, mir auch das Gutachten für das aktuelle Siegel zuzusenden. [1] https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/471-Elster.html Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese i…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Gutachten zu Gütesiegel für ELSTER [#28061]
Datum
28. März 2018 10:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrtAntragsteller/in wir benötigen leider noch voraussichtlich 14 Tage über die gesetzliche Monatsfrist hi…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Gutachten zu Gütesiegel für ELSTER [#28061]
Datum
26. April 2018 10:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir benötigen leider noch voraussichtlich 14 Tage über die gesetzliche Monatsfrist hinaus zur Rückmeldung auf den u.g. Antrag, da diesbezüglich noch Fragen mit dem Bayerisches Landesamt für Steuern zu klären sind. Wir müssen daher nach § 5 Abs. 2 IZG-SH die Frist entsprechend verlängern. Ich kann Ihnen aber schon mal mitteilen, dass ein weiteres Gütesiegel für das Produkt nicht erteilt worden war. Das Datenschutz-Gütesiegel Schleswig-Holstein war am 18.08.2010 erteilt worden und ist am 18.08.2012 ausgelaufen. Mit freundlichen Grüße

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei unsere Rückmeldung auf Ihren Antrag vom 27.03.2018. Für Rückfragen stehe ich ge…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Gutachten zu Gütesiegel für ELSTER [#28061]
Datum
8. Mai 2018 15:57
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei unsere Rückmeldung auf Ihren Antrag vom 27.03.2018. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen