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KEF / Statut

RFinStV
§ 6 Finanzierung und Organisation der KEF

"(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle."

Bitte schicken Sie mir Kopie des Beschlusses der Ministerpräsidenten und die Kopie des Statuts.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. April 2018
  • Frist
    18. Mai 2018
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Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: RFinStV § …
An Hessische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
KEF / Statut [#28928]
Datum
15. April 2018 17:15
An
Hessische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
RFinStV § 6 Finanzierung und Organisation der KEF "(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle." Bitte schicken Sie mir Kopie des Beschlusses der Ministerpräsidenten und die Kopie des Statuts.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessische Staatskanzlei
WG: Antrag auf Aktenauskunft Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre per E-Mail vom 15. April 2018 zugeleitete Anfr…
Von
Hessische Staatskanzlei
Betreff
WG: Antrag auf Aktenauskunft
Datum
24. April 2018 16:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre per E-Mail vom 15. April 2018 zugeleitete Anfrage zur Übermittlung des sog. KEF-Statuts danke ich Ihnen. Soweit Sie sich darin auf § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG) berufen, möchte ich darauf hinweisen, dass diese Norm hier nicht einschlägig ist. Bei der von Ihnen begehrten Information in Gestalt des KEF-Statuts handelt es sich nicht um eine Umweltinformation im Sinne des § 2 Abs. 3 HUIG. Auch das von Ihnen angeführte Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) ist nicht anwendbar. Bei dem KEF-Statut handelt es sich nicht um eine Information im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG. Das KEF-Statut wurde von den Ministerpräsidenten der Länder auf ihrer Konferenz am 18. Dezember 2008 beschlossen. Ein Einverständnis der Länder zur Veröffentlichung dieses Beschlusses liegt nicht vor. Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass ich Ihrer Bitte nicht entsprechen kann. Mit einer Veröffentlichung dieser Stellungnahme bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen

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AW: WG: Antrag auf Aktenauskunft [#28928] Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. …
An Hessische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag auf Aktenauskunft [#28928]
Datum
26. April 2018 13:01
An
Hessische Staatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte schicken Sie mir eine umfassende Auflistung der Sachen im Rundfunkrecht (wie KEF Statut), die geheimgehalten werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.