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KEF / Statut

RFinStV
§ 6 Finanzierung und Organisation der KEF

"(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle."

Bitte schicken Sie mir Kopie des Beschlusses der Ministerpräsidenten und die Kopie des Statuts.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. April 2018
  • Frist
    18. Mai 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Thüringer Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
KEF / Statut [#28929]
Datum
15. April 2018 17:16
An
Thüringer Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
RFinStV § 6 Finanzierung und Organisation der KEF "(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle." Bitte schicken Sie mir Kopie des Beschlusses der Ministerpräsidenten und die Kopie des Statuts.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Staatskanzlei
KEF-Statut Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen das Antwortschreiben des Referatsleiters für M…
Von
Thüringer Staatskanzlei
Betreff
KEF-Statut
Datum
7. Mai 2018 14:08
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen das Antwortschreiben des Referatsleiters für Medienrecht und Medienpolitik zu Ihrem Antrag auf Übersendung des KEF-Statuts. Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Staatskanzlei
KEF-Statut Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen das Antwortschreiben des Referatsleiters für M…
Von
Thüringer Staatskanzlei
Betreff
KEF-Statut
Datum
7. Mai 2018 14:08
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
495,3 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen das Antwortschreiben des Referatsleiters für Medienrecht und Medienpolitik zu Ihrem Antrag auf Übersendung des KEF-Statuts. Mit freundlichen Grüßen
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AW: KEF-Statut [#28929] Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bin zur Zeit im Ausland, Postadresse kann ic…
An Thüringer Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: KEF-Statut [#28929]
Datum
7. Mai 2018 15:17
An
Thüringer Staatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bin zur Zeit im Ausland, Postadresse kann ich keine geben. Außerdem brauche ich Dokumente, die eigentlich längst veröffentlicht sein sollten, und kein nutzlosen Bescheid. RFinStV § 6 (4) setzt keine Geheimhaltungsstufe für angefragte Dokumente fest, somit sind diese für Allgemeinheit offen. "Einzelheiten der Finanzierung [...] der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest". KEF wird vollständig durch Rundfunkbeiträge finanziert. Auch aus diesem Grund sind dazugehörige Dokumente offen zu legen. Rundfunkbeiträge werden ja zwangsgesammelt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „KEF / Statut“ [#28929] [#28929]
Datum
19. September 2018 11:12
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Thüringen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/28929 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil man weigert, Dokument zu liefern. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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AW: Bitte um Hilfe beim IFG-Antrag gegenüber der Thüringer Staatskanzlei [#28929] AZ: 059-25/2018.8 Sehr geehrte&…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bitte um Hilfe beim IFG-Antrag gegenüber der Thüringer Staatskanzlei [#28929]
Datum
4. Dezember 2018 19:48
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
AZ: 059-25/2018.8 Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben mir gut geholfen. Ich bin davon ausgegangen, dass 1.1.2013 die Pflicht zur Zahlung der öffentlichen Abgabe "Rundfunkbeitrag" eingeführt wurde. Die öffentliche Abgabe "Rundfunkbeitrag" finanziert auch die Stelle KEF. Im Rahmen der eingeführten Zahlungspflicht müssen Informationen (auch zur finanzierten Stellen wie KEF) bereitgestellt werden. Thüringer Staatskanzlei weigert aber, die Information zur KEF auf meine Anfrage mir zu schicken. Diese Sichtweise teilt auch Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI). Ohne die Information kann aber die Pflicht zur Zahlung der öffentlichen Abgabe "Rundfunkbeitrag" nicht erfüllt werden. Thüringer Staatskanzlei arbeitet im Rahmen des Gesetzes und behindert durch die Nichtlieferung der angefragten Informationen / Dokumente keine Zahlungen der öffentlichen Abgaben. Somit ist meine Annahme, dass 1.1.2013 die Pflicht zur Zahlung der öffentlichen Abgabe "Rundfunkbeitrag" eingeführt wurde, falsch. Sonst hätte ich die Information / Dokumente sofort im April 2018 gekriegt. Auf Basis der beiden Antworten von Thüringer Staatskanzlei und Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) werde ich die Zahlung des Rundfunkbeitrags sofort stoppen, da aus beiden Antworten eindeutig hervorgeht, dass keine Pflicht zur Zahlung existiert. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Bitte um Hilfe beim IFG-Antrag gegenüber der Thüringer Staatskanzlei [#28929] Sehr geehrte<Information-entf…
An Thüringer Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bitte um Hilfe beim IFG-Antrag gegenüber der Thüringer Staatskanzlei [#28929]
Datum
4. Dezember 2018 19:50
An
Thüringer Staatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben mir gut geholfen. Ich bin davon ausgegangen, dass 1.1.2013 die Pflicht zur Zahlung der öffentlichen Abgabe "Rundfunkbeitrag" eingeführt wurde. Die öffentliche Abgabe "Rundfunkbeitrag" finanziert auch die Stelle KEF. Im Rahmen der eingeführten Zahlungspflicht müssen Informationen (auch zur finanzierten Stellen wie KEF) bereitgestellt werden. Thüringer Staatskanzlei weigert aber, die Information zur KEF auf meine Anfrage mir zu schicken. Diese Sichtweise teilt auch Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI). Ohne die Information kann aber die Pflicht zur Zahlung der öffentlichen Abgabe "Rundfunkbeitrag" nicht erfüllt werden. Thüringer Staatskanzlei arbeitet im Rahmen des Gesetzes und behindert durch die Nichtlieferung der angefragten Informationen / Dokumente keine Zahlungen der öffentlichen Abgaben. Somit ist meine Annahme, dass 1.1.2013 die Pflicht zur Zahlung der öffentlichen Abgabe "Rundfunkbeitrag" eingeführt wurde, falsch. Sonst hätte ich die Information / Dokumente sofort kostenlos im April 2018 gekriegt. Auf Basis der beiden Antworten von Thüringer Staatskanzlei und Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) werde ich die Zahlung des Rundfunkbeitrags sofort stoppen, da aus beiden Antworten eindeutig hervorgeht, dass keine Pflicht zur Zahlung existiert. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Staatskanzlei
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Von
Thüringer Staatskanzlei
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. Dezember 2018 19:50
Status

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Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Bitte um Hilfe beim IFG-Antrag gegenüber der Thüringer Staatskanzlei Sehr geehrtAntragsteller/in angefügtes Schre…
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Bitte um Hilfe beim IFG-Antrag gegenüber der Thüringer Staatskanzlei
Datum
7. Dezember 2018 08:25
Status
geschwärzt
1,1 MB
Sehr geehrtAntragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Bednjak. Mit freundlichen Grüßen
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