Datenschutzkonzept
Antrag nach dem BremIFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Datenschutzkonzept ihrer Behörde in der ab 25. Mai 2018 gültigen Fassung. Hierbei interessiert mich besonders die behördeninternen Abläufe für die Freigabe der in der Behörde eingesetzter Verfahren (wer führt die Datenschutz-Folgenabschätzung durch, wie und wann wird der behördliche Datenschutzbeauftragte und der IT-Sicherheitsbeauftragte beteiligt usw.) sowie die weiteren Maßnahmen (z. B. werden alle Bediensteten nach Art. 29 DSGVO verpflichtet).
Sollte dieses Konzept noch nicht fertiggestellt sein, dann bitte ich die Bearbeitung des Antrags insoweit bis zum 25. Mai 2018 zurückzustellen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG).
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum21. April 2018
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25. Mai 2018
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