Datenschutzkonzept

Antrag nach dem BremIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Datenschutzkonzept ihrer Behörde in der ab 25. Mai 2018 gültigen Fassung. Hierbei interessiert mich besonders die behördeninternen Abläufe für die Freigabe der in der Behörde eingesetzter Verfahren (wer führt die Datenschutz-Folgenabschätzung durch, wie und wann wird der behördliche Datenschutzbeauftragte und der IT-Sicherheitsbeauftragte beteiligt usw.) sowie die weiteren Maßnahmen (z. B. werden alle Bediensteten nach Art. 29 DSGVO verpflichtet).
Sollte dieses Konzept noch nicht fertiggestellt sein, dann bitte ich die Bearbeitung des Antrags insoweit bis zum 25. Mai 2018 zurückzustellen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG).

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. April 2018
  • Frist
    25. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Datenschutzkonzept ih…
An Der Senator für Inneres Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzkonzept [#29069]
Datum
21. April 2018 10:10
An
Der Senator für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Datenschutzkonzept ihrer Behörde in der ab 25. Mai 2018 gültigen Fassung. Hierbei interessiert mich besonders die behördeninternen Abläufe für die Freigabe der in der Behörde eingesetzter Verfahren (wer führt die Datenschutz-Folgenabschätzung durch, wie und wann wird der behördliche Datenschutzbeauftragte und der IT-Sicherheitsbeauftragte beteiligt usw.) sowie die weiteren Maßnahmen (z. B. werden alle Bediensteten nach Art. 29 DSGVO verpflichtet). Sollte dieses Konzept noch nicht fertiggestellt sein, dann bitte ich die Bearbeitung des Antrags insoweit bis zum 25. Mai 2018 zurückzustellen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG). Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzkonzept“ vom 21.04.2018 (#29069) wu…
An Der Senator für Inneres Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenschutzkonzept [#29069]
Datum
28. Mai 2018 14:13
An
Der Senator für Inneres
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzkonzept“ vom 21.04.2018 (#29069) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich kurzfristig über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Datenschutzkonzept“ [#29069] [#29069]
Datum
29. September 2018 10:48
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/29069 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG-Anfrage [#29069] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzkonzept…
An Der Senator für Inneres Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage [#29069]
Datum
23. März 2020 10:24
An
Der Senator für Inneres
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzkonzept“ vom 21.04.2018 (#29069) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 669 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/29069

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Der Senator für Inneres
IFG-Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 23.03.2020 beantworte ich wie folgt: Der Senator für I…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
IFG-Anfrage
Datum
27. April 2020 14:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 23.03.2020 beantworte ich wie folgt: Der Senator für Inneres der Freien Hansestadt Bremen erarbeitet derzeit ein neues Datenschutzkonzept im Sinne der geltenden EU-DSGVO. Sobald die Arbeiten am (Rahmendatenschutz-)Konzept abgeschlossen sind, werden wir dies im Transpartenzportal der Freien Hansestadt Bremen veröffentlichen. Den Link finden Sie hier: https://www.transparenz.bremen.de/ Mit freundlichen Grüßen