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Geheimsache KEF Statut

Anfrage an: Landtag Brandenburg

RFinStV
§ 6 Finanzierung und Organisation der KEF

"(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle."

Bitte schicken Sie mir Kopie des Beschlusses der Ministerpräsidenten und die Kopie des Statuts.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. April 2018
  • Frist
    25. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<Information-entf…
An Landtag Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geheimsache KEF Statut [#29087]
Datum
22. April 2018 12:57
An
Landtag Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
RFinStV § 6 Finanzierung und Organisation der KEF "(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle." Bitte schicken Sie mir Kopie des Beschlusses der Ministerpräsidenten und die Kopie des Statuts.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag Brandenburg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Staatskanzlei des Landes Brandenburg z…
Von
Landtag Brandenburg
Betreff
WG: Geheimsache KEF Statut [#29087]
Datum
24. April 2018 16:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Staatskanzlei des Landes Brandenburg zur weiteren Bearbeitung weiter geleitet. Mit freundlichen Grüßen
Landtag Brandenburg
Antrag auf Akteneinsicht Ihr Schreiben vom 22.4.2018 an den Landtag des Landes Brandenburg Sehr geehrtAntragstell…
Von
Landtag Brandenburg
Betreff
WG: Geheimsache KEF Statut [#29087]
Datum
16. Mai 2018 11:36
Status
Warte auf Antwort
Antrag auf Akteneinsicht Ihr Schreiben vom 22.4.2018 an den Landtag des Landes Brandenburg Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag wurde vom Landtag des Landes Brandenburg zuständigkeitshalber an die Staatskanzlei abgegeben. Da Sie bereits am 15.4.2018 einen gleichlautenden Antrag an die Staatskanzlei gestellt hatten, verweise ich auf meine Antwort vom 7.5.2018. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. 1. Landtag hat dem RFinStV zugestimmt. Ic…
An Landtag Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Geheimsache KEF Statut [#29087]
Datum
16. Mai 2018 11:49
An
Landtag Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. 1. Landtag hat dem RFinStV zugestimmt. Ich bin davon ausgegangen, dass Landtag alle Dokumente für den Zustimmungsprozess bekommen hat und Beschluss der Ministerpräsidenten und KEF-Statut haben müsste. 2. KEF wird komplett zwangsweise durch Rundfunkbeiträge finanziert. Es ist seltsam, dass Gründungsdokumente zu KEF (Beschluss der Ministerpräsidenten und KEF-Statut) bis heute nirgendwo veröffentlicht wurden, sodass Beitragsschuldner nicht mal prüfen kann, ob KEF überhaupt rechtlich existiert. 3. Ich bitte um Erklärung, warum Beschluss der Ministerpräsidenten und KEF-Statut bis heute nicht veröffentlicht werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landtag Brandenburg
Sehr geehrtAntragsteller/in wie Sie bereits den Antworten aus anderen Bundesländern, an die Sie sich ebenfalls ge…
Von
Landtag Brandenburg
Betreff
AW: WG: Geheimsache KEF Statut [#29087]
Datum
22. Mai 2018 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wie Sie bereits den Antworten aus anderen Bundesländern, an die Sie sich ebenfalls gewandt hatten, entnehmen konnten, muss Ihr Anliegen mit dem Hinweis auf die Vertraulichkeit von Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz zurückgewiesen werden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.