Erhebung durch RETASAST

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Die "für den Zeitraum 2012 bis 2013 (292 Fälle) durchgeführte Erhebung durch die 'Rechtstatsachensammel- und -auswertestelle' (RETASAST)", wie berichtet in https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/014/1901434.pdf, Antwort 38.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. April 2018
  • Frist
    25. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die "für de…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Erhebung durch RETASAST [#29149]
Datum
23. April 2018 18:03
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die "für den Zeitraum 2012 bis 2013 (292 Fälle) durchgeführte Erhebung durch die 'Rechtstatsachensammel- und -auswertestelle' (RETASAST)", wie berichtet in https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/014/1901434.pdf, Antwort 38.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erhebung durch RETASAST“ vom 23.04.2018 (#2914…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Erhebung durch RETASAST [#29149]
Datum
25. Mai 2018 10:39
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erhebung durch RETASAST“ vom 23.04.2018 (#29149) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 29149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erhebung durch RETASAST“ vom 23.04.2018 (#2914…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: AW: Erhebung durch RETASAST [#29149]
Datum
12. Juni 2018 18:30
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erhebung durch RETASAST“ vom 23.04.2018 (#29149) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 29149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erhebung durch RETASAST“ vom 23.04.2018 (#2914…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Re: AW: AW: Erhebung durch RETASAST [#29149]
Datum
8. August 2018 15:20
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erhebung durch RETASAST“ vom 23.04.2018 (#29149) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 76 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 29149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Erhebung durch RETASAST“ [#29149] [#29149]
Datum
8. August 2018 15:22
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/29149 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das BKA mir seit meiner Anfrage am 23. April überhaupt nicht geantwortet hat und die ursprüngliche Frist von einem Monat mittlerweile um 76 Tage überschritten ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 29149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-725/003 II#0401 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Erhebung durch RETASAST« [#29149] # 15-725/003 II#0401
Datum
13. August 2018 10:21
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-725/003 II#0401 Sehr geehrter Herr Meister, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Entsprechend meiner Informationspflicht über die Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO, füge ich als Anlage zu dieser E-Mail meine Datenschutzerklärung bei. Sollten Sie die Anlage nicht öffnen können, so lassen Sie mich dies bitte wissen, damit ich Ihnen die Datenschutzerklärung nachreichen kann." Mit freundlichen Grüßen
Bundeskriminalamt
WG: Bitte um Versand - 2018-0018783020 Sehr geehrter Herr Meister, anliegendes Schreiben zu Ihren Unt…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
WG: Bitte um Versand - 2018-0018783020
Datum
17. August 2018 10:53
Status
Warte auf Antwort
129,7 KB
Sehr geehrter Herr Meister, anliegendes Schreiben zu Ihren Unterlagen übersenden wir mit der Bitte um Kenntnisnahme und ggfs. weitere Veranlassung. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: WG: Bitte um Versand - 2018-0018783020 [#29149] Sehr geehrte Damen und Herren, Mit Schreiben von 17. August …
An Bundeskriminalamt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: WG: Bitte um Versand - 2018-0018783020 [#29149]
Datum
17. August 2018 17:38
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Mit Schreiben von 17. August teilen Sie mit, dass Sie meine Informationsfreiheitsanfrage „Erhebung durch RETASAST“ vom 23.04.2018 (#29149) nicht finden können. Das ist kein Problem, da ich diese über FragDenStaat.de gestellt habe, ist die dort öffentlich einsehbar: https://fragdenstaat.de/anfrage/erhebung-durch-retasast/ Ich bitte daher erneut um zeitnahe Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 29149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskriminalamt
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 23.04.2018 #29149 Sehr geehrte mit Antrag vom 23.04.2018 bitten Sie unter H…
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 23.04.2018 #29149
Datum
3. September 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte mit Antrag vom 23.04.2018 bitten Sie unter Hinweis auf das IFG um Übersendung der für den Zeitraum 2012 bis 2013 (292 Fälle) durchgeführten Erhebung durch die 'Rechtstatsachensammel -und -auswertestelle' (RETASAST). Über Ihren Antrag wird gemäß § 1 Abs. 1 S. 1, § 2 Nr. 1, § 7 Abs. 1 S. 1 und § 7 Abs. 3 IFG wie folgt entschieden. 1. Der begehrte Zugang wird durch Übersendung der entsprechenden Zusammenfassung gewährt. 2. Kosten werden nicht erhoben. Begründung: Zu 1. In Ihrem Antrag nehmen Sie Bezug auf die „Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Canan Bayram, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/982)“, Page 38. Bei der Erhebung, auf die in der entsprechenden Antwort Bezug genommen wird, handelt es sich um eine Bund-/Ländererhebung der RETASAST zum polizeifachlichen Bedarf an der Überwachung und Auswertung verschlüsselter Telekommunikationsinhalte. Das vom BKA erstellte Dokument, welches der Beantwortung zugrunde liegt, ist als Anlage beigefügt. Zu 2. Gemäß § 10 Abs. 1 IFG werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz grundsätzlich Gebühren erhoben. Allerdings ist bei einfachen schriftlichen Auskünften, der Ablehnung oder bei Zurücknahme eines Antrags keine Gebührenerhebung vorgesehen (vgl. Nr. 9 lit. g der Anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz - Bek. d. BMI V. 21.11.2005 - V 5a - 130 250/16). Auslagen sind nicht entstanden. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 23.04.2018 #29149 [#29149] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank f…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 23.04.2018 #29149 [#29149]
Datum
13. September 2018 17:01
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die Übersendung der Zusammenfassung "Bund-/Ländererhebung der RETASAST zum polizeifachlichen Bedarf an der Überwachung und Auswertung verschlüsselter Telekommunikationsinhalte" am 3. September 2018. Wäre es möglich, eine digitale Version des fünfseiteigen Dokuments zu bekommen? Im Zeitalter des papierlosen Büros lässt sich damit viel angenehmer arbeiten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 29149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskriminalamt
2018-0018783020 Betreff: Ihre Nachfrage vom 13.09.2018 [29149] Sehr geehrter Herr Meister, …
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
2018-0018783020
Datum
18. September 2018 16:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff: Ihre Nachfrage vom 13.09.2018 [29149] Sehr geehrter Herr Meister, bezogen auf Ihre Nachfrage teilen wir Ihnen mit, dass eine digitale Version des Dokuments nicht zusätzlich übermittelt wird. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Vermittlung bei einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-725/003 II#0401 Die Bundesbeauftragte…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-725/003 II#0401
Datum
28. September 2018 08:42
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
601,7 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-725/003 II#0401 Sehr geehrte Damen und Herren, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Ihrer Information, die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen