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Auflagen für Versammlung mit dem Thema "Nazistrukturen und Repressionen in Radolfzell"

- Sämtliche Auflagen, die seitens der Versammlungsbehörde der Stadt Radolfzell am Bodensee im Vorfeld der Versammlung mit dem Thema "Nazistrukturen und Repressionen in Radolfzell" erlassen wurden.
- Falls vorhanden: Dokumente über Prüfung der Rechtmäßigkeit dieser Auflagen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    25. April 2018
  • Frist
    25. Mai 2018
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche Au…
An Stadt Radolfzell am Bodensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auflagen für Versammlung mit dem Thema "Nazistrukturen und Repressionen in Radolfzell" [#29195]
Datum
25. April 2018 14:15
An
Stadt Radolfzell am Bodensee
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Auflagen, die seitens der Versammlungsbehörde der Stadt Radolfzell am Bodensee im Vorfeld der Versammlung mit dem Thema "Nazistrukturen und Repressionen in Radolfzell" erlassen wurden. - Falls vorhanden: Dokumente über Prüfung der Rechtmäßigkeit dieser Auflagen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Radolfzell am Bodensee
Sehr <Information-entfernt> Ihren Antrag im Zusammenhang mit der Versammlung vom 21.04.2018 haben wir erhal…
Von
Stadt Radolfzell am Bodensee
Betreff
AW: Auflagen für Versammlung mit dem Thema "Nazistrukturen und Repressionen in Radolfzell" [#29195]
Datum
8. Mai 2018 08:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> Ihren Antrag im Zusammenhang mit der Versammlung vom 21.04.2018 haben wir erhalten. Die Gebühr für die beantragte Akteneinsicht beläuft sich auf 50,- €. Nach Zahlungseingang ist es uns möglich Ihnen die gewünschte Auskunft erteilen. Gerne können wir Ihnen auch eine Rechnung zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.