Unterlagen zu Fehlern bzw. der Fehlerquote bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags

alle bei Ihnen vorliegenden Unterlagen zu Fehlern bzw. der Fehlerquote bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. April 2018
  • Frist
    29. Mai 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu Fehlern bzw. der Fehlerquote bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags [#29228]
Datum
25. April 2018 22:47
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle bei Ihnen vorliegenden Unterlagen zu Fehlern bzw. der Fehlerquote bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zu Fehlern bzw. der Fehlerquote bei…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen zu Fehlern bzw. der Fehlerquote bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags [#29228]
Datum
30. Mai 2018 07:26
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zu Fehlern bzw. der Fehlerquote bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags“ vom 25.04.2018 (#29228) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zu Fehlern bzw. der Fehlerquote bei…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Unterlagen zu Fehlern bzw. der Fehlerquote bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags [#29228]
Datum
10. Juli 2018 21:03
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zu Fehlern bzw. der Fehlerquote bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags“ vom 25.04.2018 (#29228) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 43 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zu Fehlern bzw. der Fehlerquote bei…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Unterlagen zu Fehlern bzw. der Fehlerquote bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags [#29228]
Datum
8. Januar 2019 19:36
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zu Fehlern bzw. der Fehlerquote bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags“ vom 25.04.2018 (#29228) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 225 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen zu Fehlern bzw. der Fehlerquote bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags“ [#29228] [#29228]
Datum
14. Januar 2019 20:00
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/29228 Der RBB antwortet einfach nicht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 29228.pdf Anfragenr: 29228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. Januar 2019 12:20
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Rundfunk Berlin-Brandenburg
Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihr Informationsbegehren zu Unterlagen zu Fehlern bzw. der Fehl…
Von
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Betreff
Unterlagen zu Fehlern bzw. der Fehlerquote bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags
Datum
29. März 2019 15:53
Status
Anfrage abgeschlossen
RBB_170825_maillogo_92x40px.png
1,8 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihr Informationsbegehren zu Unterlagen zu Fehlern bzw. der Fehlerquote bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags. Zunächst möchte ich mich dafür entschuldigen, dass der rbb Ihnen erst jetzt antwortet. Der Grund dafür ist, dass Ihre Anfrage per E-Mail vom 25.April 2018, die Sie an die Adresse <<E-Mail-Adresse>> geschickt haben, beim rbb nicht (mehr) auffindbar ist. Entsprechend Ihrem gegenüber dem rbb parallel zum Auskunftsersuchen geltend gemachten datenschutzrechtlichen Löschbegehren wurde die E-Mail-Korrespondenz mit Ihnen inzwischen gelöscht, so dass sich nicht mehr aufklären lässt, ob den rbb die Mail seinerzeit erreicht hatte, oder nicht. Dafür dass dies nicht der Fall war, spricht, dass die Pressestelle des rbb, die alle Posteingänge unter dieser Adresse sichtet, eine derartige Anfrage sofort an das Justitiariat zur Bearbeitung weitergeleitet hat, wie sie es in vergleichbaren Fällen immer zu tun pflegt. Das Justitiariat hat Ihre Anfrage definitiv nicht erreicht. Damit Auskunftsersuchen von Ihnen in Zukunft zügig bearbeitet werden können, bitte ich Sie, die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu benutzen. Ausweislich den Informationen auf der rbb-Homepage ist diese Adresse für Anfragen und Informationsbegehren aller Art eingerichtet worden. Demgegenüber ist die Adresse <<E-Mail-Adresse>> ausschließlich für Anfragen von Journalistinnen und Journalisten vorgesehen. Nun zu Ihrer Anfrage: Unterlagen zu Fehlern bzw. Fehlerquoten bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags existieren nicht. Aus diesem Grund kann Ihnen der rbb dazu auch keine Auskunft erteilen. Mit freundlichen Grüßen