Kommunikation mit der EU-Kommission

Anfrage an: Bundeswahlleiter

- Antwort auf den Fragenbogen der EU-Kommission für die Tagung der nationalen Wahlrechtsexperten am 25./26. April 2018 in Brüssel
- Alle Dokumente, E-Mailverkehr und sonstigen Austausch mit der EU-Kommission betreffend die Europawahlen 2019 aus dem Zeitraum von 1. September 2017 bis einschließlich April 2018

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. April 2018
  • Frist
    29. Mai 2018
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Alexander Fanta
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Antwort auf de…
An Bundeswahlleiter Details
Von
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Betreff
Kommunikation mit der EU-Kommission [#29258]
Datum
27. April 2018 10:29
An
Bundeswahlleiter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Antwort auf den Fragenbogen der EU-Kommission für die Tagung der nationalen Wahlrechtsexperten am 25./26. April 2018 in Brüssel - Alle Dokumente, E-Mailverkehr und sonstigen Austausch mit der EU-Kommission betreffend die Europawahlen 2019 aus dem Zeitraum von 1. September 2017 bis einschließlich April 2018
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Alexander Fanta <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Alexander Fanta << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta (Follow the Money)
Bundeswahlleiter
Sehr geehrter Herr Fanta, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 27. A…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 214: Kommunikation mit der EU-Kommission
Datum
27. April 2018 13:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fanta, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 27. April 2018. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30214 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer das Aktenzeichen an. Wir bitten Sie um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Alexander Fanta
Alexander Fanta (Follow the Money)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit der EU-Kommission“ vom 27.04…
An Bundeswahlleiter Details
Von
Alexander Fanta (Follow the Money)
Betreff
AW: Eingangsbestätigung IFG Antrag 214: Kommunikation mit der EU-Kommission [#29258]
Datum
29. Mai 2018 09:52
An
Bundeswahlleiter
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit der EU-Kommission“ vom 27.04.2018 (#29258) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta Anfragenr: 29258 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Alexander Fanta << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeswahlleiter
Sehr geehrter Herr Fanta , wir haben Ihren Antrag auf Informationszugang nicht vergessen und bitten Sie ausdrückl…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
AW: Eingangsbestätigung IFG Antrag 214: Kommunikation mit der EU-Kommission [#29258]
Datum
11. Juli 2018 08:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fanta , wir haben Ihren Antrag auf Informationszugang nicht vergessen und bitten Sie ausdrücklich um Entschuldigung, dass die Bearbeitung Ihres Antrags noch nicht abgeschlossen ist. Dies liegt hauptsächlich daran, dass das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), an das Sie Ihren Antrag ebenfalls gerichtet hatten, uns aufgegeben hat, mit der Beantwortung Ihres Anliegens zu warten, bis das BMI seine Prüfung abgeschlossen hat. Sie erhalten in Kürze einen Bescheid von uns. Vielen Dank für Ihre Geduld! Mit freundlichen Grüßen

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Bundeswahlleiter
Sehr geehrter Herr Fanta, Sie haben mit E-Mail vom 27. April 2018 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30214) eine Anfrage …
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
IFG-Bescheid: Kommunikation mit der EU-Kommission (A-IR/1110100-IF30214)
Datum
14. August 2018 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fanta, Sie haben mit E-Mail vom 27. April 2018 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30214) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie uns, Ihnen Folgendes zuzusenden: - Antwort auf den Fragenbogen der EU-Kommission für die Tagung der nationalen Wahlrechtsexperten am 25./26. April 2018 in Brüssel - Alle Dokumente, E-Mailverkehr und sonstigen Austausch mit der EU-Kommission betreffend die Europawahlen 2019 aus dem Zeitraum von 1. September 2017 bis einschließlich April 2018. Diese Anfrage betrifft den Bereich des Bundeswahlleiters. Da der Bundeswahlleiter gleichzeitig Präsident des Statistischen Bundesamtes ist, hat er uns als im Statistischen Bundesamt für die Bearbeitung von Auskunftsersuchen nach dem IFG zuständige Organisationseinheit gebeten, Ihnen folgendes mitzuteilen: Sie haben Ihr Auskunftsersuchen auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützt. § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG eröffnet jedem die Möglichkeit, gegenüber den Behörden des Bundes den Zugang zu amtlichen Informationen zu verlangen. Der Bundeswahlleiter ist – was seine originäre Tätigkeit betrifft – keine „Behörde“ im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG, sondern gemäß § 8 Abs. 1 Bundeswahlgesetz und § 5 Abs. 1 Europawahlgesetz Wahlorgan. Als solches ist er eine Einrichtung gesellschaftlicher Selbstorganisation außerhalb der Behördenorganisation. Der Bundeswahlleiter ist auch kein sonstiges Bundesorgan und keine sonstige Bundeseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG, da er keine öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Wahlen sind Selbstorganisationsakte des Volkes, gerichtet auf die Bildung eines obersten Staatsorgans. Die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen in Anwendung der wahlrechtlichen Regelungen des Bundeswahlrechts und des Europawahlrechts durch die Wahlorgane ist keine administrative Ausführung eines Gesetzes, sondern ein Verfahren sui generis. Das Handeln der Wahlorgane ist daher inhaltlich kein öffentlich-rechtliches Verwaltungshandeln, sondern selbstorganisatorisches Tun mit amtlichem Charakter. Sie haben daher keinen Anspruch auf Auskunftserteilung gegenüber dem Bundeswahlleiter nach § 1 Abs. 1 IFG. Ihr Antrag auf Informationszugang wird abgelehnt. Wir bedauern, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Vielen Dank für Ihre Geduld. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen