Bericht der EU-Anti-Korruptionsbehörde "OLAF" 🇪🇺

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. April 2018
  • Frist
    29. Mai 2018
  • Kosten dieser Information:
    183,62 Euro
  • Ein:e Follower:in
Johannes Filter
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: d…
An Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Bericht der EU-Anti-Korruptionsbehörde "OLAF" 🇪🇺 [#29277]
Datum
27. April 2018 19:48
An
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Filter, vielen Dank für Ihre E-Mail, die ich erhalten habe. Das Europäische Betrugsbekämpfun…
Von
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: Bericht der EU-Anti-Korruptionsbehörde "OLAF" 🇪🇺 [#29277]
Datum
24. Mai 2018 14:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, vielen Dank für Ihre E-Mail, die ich erhalten habe. Das Europäische Betrugsbekämpfungsamt (OLAF) ist Verfasser und Absender des von Ihnen begehrten Schlussberichts mit der OF Nr.: OF/2013/0896/B3 und damit Urheber des Dokuments. Die Informationen wurden nicht von meiner Behörde erhoben, sondern durch das OLAF. Lediglich durch die Übersendung des Schlussberichts über die Generaldirektion für Regionalpolitik der Europäischen Kommission an den Botschafter der Bundesrepublik Deutschland hat eine Kopie des Schlussberichts Eingang in die Akten des Ministeriums der Finanzen gefunden. Das OLAF hat die größte Sachnähe und im Übrigen auch die Verfahrensführung inne. Aufgrund fehlender Verfügungsberechtigung muss ich Ihren Antrag ablehnen. Zuständig für den Schlussbericht ist das OLAF. Ich bitte Sie sich, an die zuständige Behörde (OLAF) zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre Schreiben. Bitte bescheiden Sie meine IZG-Anfrage. Mit …
An Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: AW: Bericht der EU-Anti-Korruptionsbehörde "OLAF" 🇪🇺 [#29277]
Datum
31. Mai 2018 00:03
An
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre Schreiben. Bitte bescheiden Sie meine IZG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 29277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Filter, leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Annahme, es würden für die Prüfung und die …
Von
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: AW: Bericht der EU-Anti-Korruptionsbehörde "OLAF" 🇪🇺 [#29277]
Datum
5. Juni 2018 09:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Annahme, es würden für die Prüfung und die Bescheidung Ihres Antrages nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG-LSA) voraussichtlich keine Kosten anfallen unzutreffend ist. Nach § 10 IZG LSA i.V.m. dem Verwaltungskostengesetz (VwKostG) und der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO LSA) werden für die Durchführung des IZG LSA Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Die IZG LSA KostVO LSA sieht hier Gebühren in Höhe von 0 bis 2000 Euro vor. Die Bemessung der Gebühren erfolgt nach dem jeweils angefallenen Zeitaufwand, soweit nicht im Einzelfall von einer Gebührenfestsetzung wegen Geringfügigkeit des Aufwandes abgesehen wird. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bericht der EU-Anti-Korruptionsbehörde "OLAF" 🇪🇺“ [#29277]
Datum
5. Juni 2018 14:25
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/29277 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir Kosten angedroht werden, obwohl ich nur eine ordentliche Bescheidung meines Antrages möchte. Informell hat man mir schon mitgeteilt, dass der Antrag abgelehnt wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 29277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Bescheid SACHSEN-ANHALT Ministerium der Finanzen Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen Anhalt. Postfach 37 6…
Von
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
13. Juni 2018
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,8 MB
SACHSEN-ANHALT Ministerium der Finanzen Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen Anhalt. Postfach 37 61.39012 Magdeburg Johannes Filter << Adresse entfernt >> Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) Magdeburg, 13 Juni 2018 Ihr Zeichen/ Ihre Nachricht vom: 27.04. und 31.05. 2018 Sehr geehrter Herr Filter, Mein Zeichen:Az.: EU-VB-05114 bearbeitet von: EU-VB 101 auf Ihren Antrag vom 27. April 2018 ergeht folgender Bescheid: Tel.: (0391) 567-1483 1. Der Antrag auf Übersendung des Berichtes des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF), von dem in der Presse an denen von Ihnen angegebenen Stellen berichte wurde, wird abgelehnt. 2. Für die Bearbeitung des Antrages werden Verwaltungskosten in Hö he von 97,45 Euro festgesetzt. Begründung: Sachbericht Mit E-Mail vom 27. April 2018 beantragten Sie die Zusendung des Berichtes des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF), von dem in der Presse u. A. an nachfolgenden Stellen berichtet wurde: Editharing 40.39108 Magdeburg Tel.: (0391) 567-01 Fax: (0391) 567-1195 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> de Hier macht das Bauhaus Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt Deutsche Bundesbank Filiale Magdeburg BIC MARKDEF1810 #moderndenken IBAN DE21810000000081001500 Schule. Seite 2 ተናደዱ. ቆንጂ ከ7-%et e? ፍታseገ ,ኣያነት ተገesትን እ ኣ ኣቲ «e $$-$እታseeቡእ ተ millonen-an-eu-zurueckzahlen-29634176 -https//www.mar de sachsen anhalteu-fordert millionen von Sachsen-anhalt-zurueck -100.html Sie stellten den Antrag ausdrücklich als einen Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz, soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbrauchennformationsgesetz (VIG) soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 abs. 1 VIG betroffen sind Eine Begründung für Ihr Informationsbegehren fügten Sie nicht bei Rechtliche Würdigung Ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen des Landes Sachsen-Anhalt ist nach § 1 Abs 1 Satz 1 lit. a) IZG LSA nicht gegeben. Der Anwendungsbereich des Informationszugangsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (IZG-LSA) ist nicht eröffnet. Das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) sind nicht einschlägig, da keine Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 abs. 1 VIG betroffen sind, Über den Antrag auf Informationszugang entscheidet nach § 7 abs. 1 Satz 1 IZG LSA die Stelle, die zur Verfügung über die begehrte Information berechtigt ist. Diese ist zugleich für die Entscheidung über den Antrag auf Informationszugang zuständig. Verfügungsberechtigt ist eine Behörde, wenn sie kraft eigener Entscheidungsbefugnis den Zugang gewähren darf. Entscheidend für die Zuständigkeit ist nicht, bei welcher Behörde die Information tatsächlich vorhanden ist, sondern welche Behörde rechtlich befugt ist, über die Information zu verfügen. Der Zugang wird nicht von Amts wegen gewährt. Er muss bei der Stelle beantragt werden, die zur Verfügung über die Begehrten Informationen berechtigt ist. Für die Verfügungsberechtigung gilt hierbei das Urheberprinzip. Verfügungsberechtigt ist dabei grundsätzlich der Urheber einer Infor mation. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) ist als Verfasser und Absender des Berichtes Urheber des Dokumentes. Die in dem Dokument enthaltenen Informationen wurden nicht durch das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt (MF LSA) erhoben, sondern durch die europäische Behörde. Der OLAF-Bericht ist zudem auch nicht an das MF LSA adressiert. Adressat des OLAF-Berichts ist vielmehr die Generaldirektion REGIO der Europäischen Seite 3 Kommission Es ist daher, dem Urheberprinzip folgend, ausschließlich die Europaische Kommission hier insbesondere das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung als verfugungsberechtigte Stelle im Sinne des IZGLSA anzusehen. Dieses hat die großte Sachnahe zum Bericht und im Obngen auch die Verfahrensführung inne. Eine stillschweigende Verfügungsberechtigung des MF LSA ist aus Sicht der Verwaltungsbehörde EFRE/ESF an dieser Stelle ausgeschlossen, da es sich beim MF LSA um keine nachgeordnete Behörde o a handelt, sondern es hat die Europäische Kommission (GD REGIO) den Bericht einer Untersuchung einer europäische Behörde an den Botschafter der BRD übermittelt und um Stellungnahme gebeten. Das MF LSA - hier die Verwaltungsbehörde EFRE/ESF - hat lediglich als die mit der Umsetzung der mit Mitteln der Europäischen Strukturfonds finanzierten Förderprogramme betraute Stelle und somit in ihrer Eigenschaft einer für die Prüfung der Fördermittelvergabe zuständigen Landesbehörde eine Kopie des Berichtes erhalten. Hinweis Eine Pflicht zur Weiterleitung des Informationsbegehrens an die zuständige Stelle ist aus dem IZG LSA nicht abzuleiten Ich bitte Sie daher, sich eigenständig an die dem Urheberprinzip folgenden verfügungsberechtigten Stelle zu wenden: European Commission European Anti-Fraud Office (OLAF), Rue Joseph II 30, B-1049 Brussels (Belgium) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Editharing 40, 39108 Magdeburg, einzulegen oder zu erklären. Ill. Kostenentscheidung Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 IZG LSA sind für die Durchführung des IZGLSA Verwaltungskosten zu erheben. Die Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen Anhalt (IZG LSA Kostvo) enthält selbst keine Regelung zu Kosten für abgelehnte Anträge, daher kann hier auf die Regelungen des VwkostG LSA zurückgegriffen werden. Nach $ 12 Abs. 3 lit. 1 VwkostG LSA kann die Gebühr bis auf ein Viertel des vollen Betrages er mäßigt werden, wenn ein Antrag auf eine Amtshandlung ganz oder teilweise abgelehnt wird. Ich setze daher Gebühren in Höhe von 96,00 Euro fest. Als Auslage wird die Gebühr für die Zustellung des Bescheides in Höhe von 1,45 Euro erhoben. Seite 4/6 Die Höhe der Gebuhr wurde nach dem Maß des Verwaltungsaufwandes gem. § 3 1.v.m. 9 " VwKostG LSA nach der AllGOLSA bemessen Der Zeitaufwand für die Prüfung des Informationszugangsantrages und di des Informationszugangsantrages und die Bescheidung betrug für einen Beamten in der Laufbahngruppe 2 zweites Einstiegsamt 3 Stunden und für einen Beamten in der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt 3 Sunden. Aus den Stundensatzen in Höhe von 71 Euro bzw. 57 Euro ergibt sich damit eine Gebuhr von 384 Euro Aufgrund des oben dargestellten zeitlichen Aufwandes konnte nicht von einer Geringfügigkeit ausgegangen werden. Ein Absehen von einer Gebührenfestsetzung wegen Geringfügigkeit, war nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltung nicht geboten. Da Ihr Antrag abgelehnt wurde, wird von der Möglichkeit einer Gebührenermäßigung Gebrauch gemacht Nach § 12 Abs. 3 lit. 1 VwkostG LSA wird die Gebühr auf ein Viertel des vollen Betrages ermäßigt. Als zu veranschlagende Gebühr ergibt sich damit eine Summe von 96,00 Euro. Darüber hinaus sind die bei der Vornahme einer Amtshandlung notwendigen Auslagen gem. § 14 VwKostG LSA zu erstatten. Insgesamt wird für die Entscheidung über Ihren Informationszugangsantrag somit ein Gesamtbetrag in Höhe von 97,45 Euro festgesetzt Der Gesamtbetrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides auf das Konto der Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt bei der Deutschen Bundesbank, Filiale Magdeburg BIC MARKDEF1810 IBAN DE21810000000081001500 unter Verwendung des Kassenzeichens: 4101-270098-0 einzuzahlen. Die Kostenentscheidung stellt eine eigenständige Entscheidung dar, die unabhängig von der Ent scheidung in der Hauptsache angefochten werden kann. Seite 576 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Kostenentscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschnitt beim Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Editharing 40, 39108 Magdeburg, einzulegen oder zu erklären Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Kein Nachrichtentext
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. Juni 2018
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
Johannes Filter
Sehr geehrt<< Anrede >> nach ihrem Schreiben hat das Finanzministerium mir einen Bescheid mit Gebühre…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bericht der EU-Anti-Korruptionsbehörde "OLAF" 🇪🇺“ [#29277]
Datum
17. Juni 2018 18:17
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> nach ihrem Schreiben hat das Finanzministerium mir einen Bescheid mit Gebühren für insgesamt sechs Stunden Arbeitszeit ausgestellt. Mir erschließt sich der Sachverhalt nicht. Wenn diese Anfrage keine einfach Anfrage sei, welche könnte es jemals sein? https://fragdenstaat.de/anfrage/bericht-der-eu-anti-korruptionsbehorde-olaf/ Um auf ihre Fragen zurück zu kommen: Nein, ich habe nach meiner Ablehnung meinen Antrags an OLAF keine weiteren Schritte unternommen. Würde Sie mir raten es dort nochmals zu versuchen? Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 29277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Az.: IF 142-3.193 Sehr geehrter Herr Filter, für Ihre E-Mail vom 17. Juni 2018 danke ich Ihnen. Um die von Ihnen…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Bericht der EU-Anti-Korruptionsbehörde "OLAF" 🇪🇺“ [#29277]
Datum
19. Juni 2018 14:32
Status
Warte auf Antwort
Az.: IF 142-3.193 Sehr geehrter Herr Filter, für Ihre E-Mail vom 17. Juni 2018 danke ich Ihnen. Um die von Ihnen aufgeworfenen Fragen erörtern zu können, bitte ich um einen Rückruf oder um die Übersendung einer Telefonnummer, unter der Sie erreicht werden können. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
Widerspruch
An Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt Details
Von
Johannes Filter
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
10. Juli 2018
An
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Status
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Widerspruch gegen Kostenbescheid
Von
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen Kostenbescheid
Datum
29. August 2018
Status
Warte auf Antwort
Johannes Filter
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bericht der EU-Anti-Korruptionsbehörde "OLAF" 🇪🇺“ [#29277] [#29277]
Datum
14. September 2018 17:08
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/29277 Mein Widerspruch wurde abgelehnt und es scheint, als ob Ihre Stellungnahme nicht im Finanzministerium angekommen ist. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 29277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Returned mail: see transcript for details The original message was received at Fri, 14 Sep 2018 17:16:03 +0200 fro…
Von
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Betreff
Returned mail: see transcript for details
Datum
14. September 2018 17:16
Status
Warte auf Antwort
The original message was received at Fri, 14 Sep 2018 17:16:03 +0200 from [11.41.12.187]