Gutachten bezüglich des ESA-Wohnheims

Gutachten bezüglich des ESA-Wohnheims

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Mai 2018
  • Frist
    5. Juni 2018
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Jakob Herz
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gutachten bezü…
An Studierendenwerk Kaiserslautern Details
Von
Jakob Herz
Betreff
Gutachten bezüglich des ESA-Wohnheims [#29403]
Datum
3. Mai 2018 17:19
An
Studierendenwerk Kaiserslautern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten bezüglich des ESA-Wohnheims
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jakob Herz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jakob Herz
Studierendenwerk Kaiserslautern
Wir bestätigen den Eingang des Antrags. Freundliche Grüße
Von
Studierendenwerk Kaiserslautern
Betreff
Re: Gutachten bezüglich des ESA-Wohnheims [#29403]
Datum
7. Mai 2018 09:06
Status
Warte auf Antwort
Wir bestätigen den Eingang des Antrags. Freundliche Grüße
Studierendenwerk Kaiserslautern
Sehr geehrter Herr Herz, nach unserer Auffassung ergibt sich aus den Vorschriften des Landestransparenzgesetzes …
Von
Studierendenwerk Kaiserslautern
Betreff
Re: Gutachten bezüglich des ESA-Wohnheims [#29403]
Datum
17. Mai 2018 16:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Herz, nach unserer Auffassung ergibt sich aus den Vorschriften des Landestransparenzgesetzes kein Anspruch auf positive Bescheidung Ihres Antrags. Entgegenkommenderweise sind wir dennoch bereit, Ihnen die beantragte Einsicht in das von Ihnen näher bezeichnete Gutachten zu gewähren. Wir bieten Ihnen hierzu folgende Termine an: Dienstag, 5. Juni 2018, 10:00 Uhr Mittwoch, 13. Juni 2018, 9:30 Uhr Dienstag, 19.06.2018, 14:30 Uhr Bitte teilen Sie uns mit, für welchen Zeitpunkt Sie sich entschieden haben, bzw. unterbreiten Sie uns einen Gegenvorschlag, falls keiner der genannten Daten und Uhrzeiten mit Ihrem Zeitplan in Einklang zu bringen ist. Beachten Sie bitte, dass nur die Einsichtnahme gestattet wird. Freundliche Grüße
Jakob Herz
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze R…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Jakob Herz
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gutachten bezüglich des ESA-Wohnheims“ [#29403]
Datum
18. Mai 2018 20:26
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/29403 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Das Studierendenwerk Kaiserslautern (Geschäftsführer Herr Marco Zimmer) der Auffassung ist, dass bei der Anfrage des Gutachtens das Landestransparenzgesetz nicht greift. Aus dem Angebot der persönlichen Einsichtnahme geht für mich jedoch hervor, dass dieses Gutachten keiner Geheimhaltung unterliegt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Jakob Herz Anfragenr: 29403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
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