Hundekotverwarngelder 2017

Wie viele Verwarngelder wegen Hundekot wurden in 2017 verhängt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Mai 2018
  • Frist
    9. Juni 2018
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Hundekotverwarngelder 2017 [#29610]
Datum
8. Mai 2018 16:47
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Verwarngelder wegen Hundekot wurden in 2017 verhängt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre E-Mail, die zuständigkeitshalber an das Ordnungsamt weiterge…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: Hundekotverwarngelder 2017 [#29610]
Datum
9. Mai 2018 07:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre E-Mail, die zuständigkeitshalber an das Ordnungsamt weitergeleitet wurde. https://duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_ii/32/hundekot.php Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, zu Ihrer o. a. Anfrage vom 08.05.2018 teile ich Ihnen mit, dass im Jahr 2017 in …
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: WG: Hundekotverwarngelder 2017 [#29610]
Datum
15. Mai 2018 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, zu Ihrer o. a. Anfrage vom 08.05.2018 teile ich Ihnen mit, dass im Jahr 2017 in Duisburg 39 Verwarnungsgelder bzgl. nicht ordnungsgemäß entsorgten Hundekots ausgesprochen wurden. Mit freundlichen Grüßen