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Anfrage: Kosten für die Endlagerung von Rückständen aus der Verbrennung von Abfällen der Stadt Essen

bitte teilen Sie mir die Kosten für die Behandlung von Rückständen aus der Müllverbrennung mit.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Mai 2018
  • Frist
    15. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage: Kosten für die Endlagerung von Rückständen aus der Verbrennung von Abfällen der Stadt Essen [#29699]
Datum
12. Mai 2018 11:03
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte teilen Sie mir die Kosten für die Behandlung von Rückständen aus der Müllverbrennung mit.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Essen
Ihre Anfrage: Kosten für die Endlagerung von Rückständen aus der Verbrennung von Abfällen Sehr <Information-ent…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Ihre Anfrage: Kosten für die Endlagerung von Rückständen aus der Verbrennung von Abfällen
Datum
14. Mai 2018 14:08
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
6,9 KB


Sehr <Information-entfernt> zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die aktuellen Entsorgungsverträge, nach denen die Abfälle des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers - Stadt Essen - momentan im MHKW Essen-Karnap thermisch verwertet werden, wurden nach einer EU-weiten Ausschreibung geschlossen. Da die EBE generell mit der Entsorgung beauftragt ist, hat sie die Ausschreibung durchgeführt. Dabei wurde die Gesamtleistung und keine Teilleistung (Endlagerung von Rückständen aus der Verbrennung von Abfällen) angefragt. Die Kosten der Teilleistung sind also weder der EBE noch der Stadt bekannt, sie sind Bestandteil des geheimen Angebots. Nur der Betreiber des MHKW Essen-Karnap kennt die detaillierten Kosten. Ihre Anfrage müssten Sie also an RWE richten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Essen
Ihre Anfrage: Durchfahrtszahlen Pendler-/KfZ Verkehr Stadt Essen [#29701] Sehr <Information-entfernt> mit d…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Ihre Anfrage: Durchfahrtszahlen Pendler-/KfZ Verkehr Stadt Essen [#29701]
Datum
15. Mai 2018 12:57
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
6,9 KB


Sehr <Information-entfernt> mit den angeforderten Zahlen zu Durchfahrten kann ich leider nicht dienen, da diese durch die Stadt Essen nicht erhoben werden. Zu Pendlerzahlen in NRW werden Sie vielleicht auf der Seite des Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen fündig: https://www.it.nrw.de/statistik/b/daten/eckdaten/r543Pendler.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfrage: Kosten für die Endlagerung von Rückständen aus der Verbrennung von Abfällen der Stadt Essen“ [#29699]
Datum
13. Juni 2018 08:13
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/29699 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die IFG auch auf Beteiligungsunternehmen auszuweiten sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 29699 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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