Geschenke an MitarbeiterInnen der Behörde in der 18. Wahlperiode

Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter Ihrer Behörde während der 18. Wahlperiode mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen:

- Art des Geschenkes
- Wert
- Verwendung

Meine Anfrage nach dem Geschenkeverzeichnis für die 17. Wahlperiode ziehe ich zurück. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2018
  • Frist
    16. Juni 2018
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Geschenke an MitarbeiterInnen der Behörde in der 18. Wahlperiode [#29795]
Datum
15. Mai 2018 10:57
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter Ihrer Behörde während der 18. Wahlperiode mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen: - Art des Geschenkes - Wert - Verwendung Meine Anfrage nach dem Geschenkeverzeichnis für die 17. Wahlperiode ziehe ich zurück. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihrem unten stehenden Antrag gebe ich statt, soweit er sich auf den Zeitraum ab Mä…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Geschenke an MitarbeiterInnen der Behörde in der 18. Wahlperiode [#29795]
Datum
15. Juni 2018 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
256,8 KB
image001.png
7,4 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihrem unten stehenden Antrag gebe ich statt, soweit er sich auf den Zeitraum ab März 2016 bezieht. Die gewünschten Informationen übersende ich in der Anlage. Vor März 2016 sind Information zu meldepflichtigen Geschenken nicht zentral erfasst worden. Um die Informationen zusammenzustellen, müssten alle Personalakten des Hauses durchgesehen werden. Dies würde einen gewaltigen Aufwand verursachen. Unabhängig von der noch zu prüfenden Frage, ob insoweit überhaupt Anspruch auf Informationszugang zu Inhalten von Personalakten besteht, könnte der Informationszugang jedenfalls nicht gebührenfrei erfolgen. Der Aufwand könnte so groß sein, dass die Gebührenhöchstgrenze erreicht würde. Ich bitte daher zunächst um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag auch für den Zeitraum vor März 2016 aufrecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen,

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der Daten! Das reicht mir aus. Den Rest des Antr…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: AW: Geschenke an MitarbeiterInnen der Behörde in der 18. Wahlperiode [#29795]
Datum
17. Juni 2018 17:47
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der Daten! Das reicht mir aus. Den Rest des Antrags ziehe ich zurück. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 29795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>