Geschenke an MitarbeiterInnen der Behörde in der 18. Wahlperiode

Anfrage an: Bundespräsidialamt

Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter Ihrer Behörde während der 18. Wahlperiode mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen:

- Art des Geschenkes
- Wert
- Verwendung

Meine Anfrage nach dem Geschenkeverzeichnis für die 17. Wahlperiode ziehe ich zurück. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    15. Mai 2018
  • Frist
    16. Juni 2018
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu…
An Bundespräsidialamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Geschenke an MitarbeiterInnen der Behörde in der 18. Wahlperiode [#29799]
Datum
15. Mai 2018 10:57
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter Ihrer Behörde während der 18. Wahlperiode mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen: - Art des Geschenkes - Wert - Verwendung Meine Anfrage nach dem Geschenkeverzeichnis für die 17. Wahlperiode ziehe ich zurück. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundespräsidialamt
Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach dem lnformationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Sem…
Von
Bundespräsidialamt
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach dem lnformationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
1. Juni 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
201,1 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 15. Mai 2018 ist bei uns eingegangen. Das Bundespräsidialamt führt keine eigene Liste oder Statistik zu meldepflichtigen Geschenken mit den von Ihnen erbetenen Detailinformationen. Die Herausgabe der von Ihnen erbetenen Informationen kann daher erst nach Durchsicht sämtlicher Geschenkanzeigen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundespräsidialamtes erfolgen. Dies geht über eine einfache Anfrage im Sinne des § 1 0 Abs. 1 Satz 2 IFG hinaus, so dass Gebühren und Auslagen gemäß § 10 IFG i.V.m. § 1 IFGGebV (IFG-Gebührenverordnung) i. V. m. Anlage Teil A Nr. 1.2 erhoben werden müssen. Für die Ermittlung und Zusammenstellung der von ihnen gewünschten Informationen ist mit einem Arbeitsaufwand von 12 bis 16 Stunden zu rechnen. Sie müssen daher mit Gebühren in Höhe von ca. 200,00 Euro rechnen. Gründe für eine Befreiung oder Ermäßigung gemäß § 2 IFGGeb V sind nicht ersichtlich. Ich darf Sie daher um Mitteilung bitten, ob Sie Ihre Anfrage trotz der zu erhebenden Gebühren aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach dem lnformationsfreiheitsgesetz (IFG) [#29799] Sehr geeh…
An Bundespräsidialamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach dem lnformationsfreiheitsgesetz (IFG) [#29799]
Datum
19. Juni 2018 01:02
An
Bundespräsidialamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich ziehe meine Anfrage mit Ihrem Zeichen Z 5- 125 20-3-1/2018 angesichts der angedrohten Kosten zurück. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 29799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>