Interne Anwendungshinweise zum IFG und ThuerIFG

Die aktuellen hausinternen Anwendungshinweise zum Umgang mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG), sofern vorhanden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Mai 2018
  • Frist
    19. Juni 2018
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktu…
An Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
Interne Anwendungshinweise zum IFG und ThuerIFG [#29853]
Datum
16. Mai 2018 23:06
An
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuellen hausinternen Anwendungshinweise zum Umgang mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG), sofern vorhanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Anwendungshinweise zum IFG und ThuerIF…
An Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: Interne Anwendungshinweise zum IFG und ThuerIFG [#29853]
Datum
19. Juni 2018 22:05
An
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Anwendungshinweise zum IFG und ThuerIFG“ vom 16.05.2018 (#29853) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Anwendungshinweise zum IFG und ThuerIF…
An Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: Interne Anwendungshinweise zum IFG und ThuerIFG [#29853]
Datum
11. Januar 2019 08:44
An
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Anwendungshinweise zum IFG und ThuerIFG“ vom 16.05.2018 (#29853) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 207 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Kein Nachrichtentext
Von
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
11. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort
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Ihr Zeichen 1030/E-127/2019-2285/2019 [#29853] Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Schreiben vom 11. Januar 2…
An Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
Ihr Zeichen 1030/E-127/2019-2285/2019 [#29853]
Datum
16. Februar 2019 18:38
An
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Schreiben vom 11. Januar 2019 teilten Sie mit, dass meine IFG-Anfrage bislang in Ihrem Hause nicht vorliegt. Daher habe ich meine Originalanfrage unter in die Nachricht kopiert. Ich würde mich über eine Beantwortung freuen. -------- Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuellen hausinternen Anwendungshinweise zum Umgang mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG), sofern vorhanden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Kein Nachrichtentext
Von
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. Februar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen