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Interne Anwendungshinweise zum IFG und ThuerIFG

Die aktuellen hausinternen Anwendungshinweise zum Umgang mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG), sofern vorhanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Mai 2018
  • Frist
    19. Juni 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktu…
An Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Details
Von
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Betreff
Interne Anwendungshinweise zum IFG und ThuerIFG [#29862]
Datum
16. Mai 2018 23:07
An
Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuellen hausinternen Anwendungshinweise zum Umgang mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG), sofern vorhanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Hausinterne Anwendungshinweise zum Umgang mit Anfragen…
Von
Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Betreff
AW: Interne Anwendungshinweise zum IFG und ThuerIFG [#29862]
Datum
17. Mai 2018 12:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Hausinterne Anwendungshinweise zum Umgang mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) gibt es im Landesamt für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo) nicht. Diese sind schon deswegen nicht notwendig, weil sämtliche digitalen und nicht dem Datenschutz unterliegenden Geobasisdaten des TLVermGeo unter www.geoportal-th.de für jedermann frei zugänglich sind (Open Data). Weiterhin finden Sie unter www.thueringen.de/vermessung zusätzliche Unterlagen unserer Behörde wie das Organigramm, Ansprechpartner und Vorschriften. Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen