Interne Anwendungshinweise zum IFG und ThuerIFG

Die aktuellen hausinternen Anwendungshinweise zum Umgang mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG), sofern vorhanden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Mai 2018
  • Frist
    19. Juni 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktu…
An Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
Interne Anwendungshinweise zum IFG und ThuerIFG [#29864]
Datum
16. Mai 2018 23:08
An
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuellen hausinternen Anwendungshinweise zum Umgang mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG), sofern vorhanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Interne Anwendungshinweise zum IFG und ThürIFG Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage per E-Mail vom …
Von
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Betreff
Interne Anwendungshinweise zum IFG und ThürIFG
Datum
24. Mai 2018 12:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage per E-Mail vom 16.05.2018 erhalten und möchten Ihnen diese wie folgt beantworten: Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) hat keine hausinternen Anwendungshinweise zum IFG oder zum ThürIFG. Im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 30/2010 sind die Allgemeinen Anwendungshinweise zum ThürIFG veröffentlicht und werden im TLV verwendet. Mit freundlichen Grüßen