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Gutachten zur letzten Überprüfung der Schufa Holding AG

- die Gutachten zur letzten Überprüfung der Schufa Holding AG

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Mai 2018
  • Frist
    19. Juni 2018
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Gutac…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zur letzten Überprüfung der Schufa Holding AG [#29873]
Datum
17. Mai 2018 11:07
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Gutachten zur letzten Überprüfung der Schufa Holding AG Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrer Bitte, per email zu antworten und um eine Empfangsbestätigung komme ich gerne n…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Gutachten zur letzten Überprüfung der Schufa Holding AG [#29873]
Datum
23. Mai 2018 17:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrer Bitte, per email zu antworten und um eine Empfangsbestätigung komme ich gerne nach. Außerdem wird die Auskunft erteilt, dass Ihrem Antrag, Ihnen die Gutachten zur letzten Überprüfung der Schufa Holding AG zuzusenden, nicht entsprochen wird. Besagtes HDSIG, das ab 25. Mai 2018 maßgebend ist, schließt den beantragten Informationszugang nämlich gerade aus. Das ergibt sich aus § 81 Abs. 1 Nr. 2 HDSIG, wonach der Informationszugang nur insoweit in Bezug auf den Hessischen Datenschutzbeauftragten gilt , wie dessen Aufgabenstellung nicht beeinträchtigt wird. Dies betrifft den Bereich, in dem der Hessische Datenschutzbeauftragte als Kontrollorgan betroffen ist. Diese Gutachten der Schufa Holding AG unterfallen aber gerade der Kontrollzuständigkeit des Hessischen Datenschutzbeauftragten. Ein Anspruch auf Auskunft würde im Kontrollbereich des Hessischen Datenschutzbeauftragten ein Spannungsverhältnis zu den zu kontrollierenden Stellen schaffen, was auch in der Begründung des Gesetzentwurfs zu § 81 zutreffend betont wird. Evident einleuchtend ist das gerade im vorliegenden Fall, da Sie von hier Unterlagen begehren, die Sie von der Schufa Holding AG gerade nicht bekommen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.